CDU darf Kraft weiterhin «Lebenslauf-Lüge» vorwerfen
Köln (ddp-nrw). Die nordrhein-westfälische CDU darf der NRW-Landeschefin Hannelore Kraft weiterhin eine «Lebenslauf-Lüge»
vorwerfen. Dies ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Landgericht Köln, mit dem sich die SPD-Politikerin am Mittwoch gegen eine Postkartenaktion der CDU zur Wehr setzte. Dabei hatte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske erklärt, dass die Bezeichnung Lebenslüge als «sehr zugespitzte» Äußerung durch höchstrichterliche Rechtsprechung gedeckt sei. «Es ist nun einmal Wahlkampf», erklärte sie.
Daraufhin zog die SPD einen entsprechenden Antrag auf Unterlassung in diesem Punkt zurück. Im Anschluss wollte das Gericht zudem noch darüber entscheiden, ob die CDU Kraft weiter eine Verwicklung in einen Fördermittelskandal rund um die Fachhochschule Gelsenkirchen vorwerfen darf.
Kraft hatte persönlich an der Verhandlung teilgenommen. «Es geht hier um meine Ehre», sagte die SPD-Chefin. Sie empfinde es als «ehrabschneidend», als Lügnerin bezeichnet zu werden, erklärte sie.
Die CDU hatte mit der Postkartenaktion darauf angespielt, dass Kraft ihre Tätigkeit für die Mülheimer Zenit GmbH von 1989 bis 2001 im Lebenslauf auf ihrer Homepage geändert hatte. Mittlerweile nennt sie in der Online-Vita nur noch eine Tätigkeit als Unternehmensberaterin – ohne die Firma Zenit namentlich zu erwähnen.
Zenit und Kraft waren vor zwei Jahren in Medienberichten in Zusammenhang mit dem Fördermittelskandal an der Fachhochschule Gelsenkirchen genannt worden. Bereits im März 2007 war die SPD presserechtlich gegen die Behauptung vorgegangen, Kraft sei während ihrer Tätigkeit für die Zenit GmbH in Pläne für ein Gelsenkirchener Gründerzentrum einbezogen worden.
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