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Home›Netzwelt›Wir sind ein Presseerzeugnis!

Wir sind ein Presseerzeugnis!

Von Christian Heiko Spließ
15. Juni 2012
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Liebe Verleger,

also eigentlich hätte ich wirklich Grund diejenigen von euch, die dieses Leistungsschutzrecht verbrochen haben – ja, verbrochen – ans Herz zu drücken. Denn endlich, endlich gebt ihr mit der Definition, was ein Presserzeugnis nun sein soll und stolzgeschwellt zitiere ich mal was da so drinstehen soll:

§ 87f
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche
Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken
öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen
hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer
Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch
veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend
verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient.
Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung,
Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.

Mal sehen: Redaktionell-technische Festlegung – ja, Redaktion ist vorhanden. Journalistische Beiträge – genau. Unter einem Titel veröffentlicht, hmm – ja. Periodisch: Und ob. Sammlung – logo. Überwiegend verlagstypisch – aber holla! Nicht überwiegend der Eigenwerbung dienend – Treffer!

Liebe Redaktion: Herzlichen Glückwunsch! Xtranews wäre nach dieser Definition ein “Presserzeugnis” und könnte jetzt glatt gegen Suchmaschinen, Blogger, Twitterer und Facebooker vorgehen, die so böse unsere Inhalte weiter verbreiten ohne dass wir was von dem Geld hätten, was diese Dienste mit unseren Inhalten einnehmen. Endlich sehen es die Verleger ein, dass hyperlokale Blogs mit einer Redaktion nicht mehr länger nur so “Spielwiesen des Journalismus” sind, nein, endlich werden wir so richtig ernstgenommen. Also beinahe wäre mir jetzt eine Träne der Rührung entschlüpft…

Dummerweise aber kann ich mich nicht freuen, da ihr, liebe Verleger, allen Ernstes meint ein “gewerblicher” Blogger müsste demnächst dann eine Lizenz einkaufen – bei wem eigentlich? Bei euch? Bei der DPA? Reuters? Um Himmels Willen, ein “gewerblicher” Blogger, der aus drei Zeitungen zitiert müsste dann ja drei Lizenzen bei unterschiedlichen Zeitungen einkaufen. Ach was, sicherlich findet ihr da rasch eine Idee zur Gründung einer Gesellschaft wie – ähm – moment mal, was macht eigentlich die VG WORT? Sammelt die nicht jetzt schon irgendwas ein und schüttet irgendwas aus?
Übrigens wäre Xtranews eurer Ansicht nach ja ein gewerbliches Blog, wenn es nicht – phew, Glück gehabt – unter die Prämisse des Presseerzeugnisses fiele. Jedes Blogs mit Flattr- oder Kachingle-Button ist ja nach eurer Definition schon gewerblich, Anzeigen sowieso. (Offenbar aber nicht die, die der Hoster selbst einblendet? Also Eigenwerbung des Hosters? Richtig? Bescheuert…)

Aber angeblich soll ja das Recht des Zitats und der Verlinkung auf Artikel nicht behindert werden, nein. Nur: Wie unterscheide ich denn jetzt einen Leistungsschutz-Link zu einem Artikel von einem, der nicht leistungsschutzgeschützt ist? Wäre sowas hier – http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-legt-Entwurf-fuer-neues-Leistungsschutzrecht-vor-1617614.html – dann schon ein Link, für den man blechen müsste, würde ich den jetzt verlinken? Enthält ja schließlich die komplette Überschrift eines Artikels und da ja schon “kleine Teile” leistungsrechtsmäßig geschützt werden wollen könnte ja auch die Überschrift dazu gehören. Gut, machen wir halt alles mit Bitly und Twitter kürzt Links ja schon automatisch – da ist man dann wohl so frei darauf zu verweisen, dass man ja nicht direkt verlinken würde und so. Vermutlich lasst ihr euch da auch noch irgendwas für einfallen wie ich euch kenne. Wer es nicht schafft den Unterschied zwischen “Eine Verlinkung auf Artikel darf natürlich stattfinden” oder so versus “Halt! Darfst du, aber musst du zahlen!” zu verdeutlichen sorgt für Angst und Rechtsunsicherheit und beschwert den Abmahnanwälten wirklich eine schöne nette Spielwiese. Ach – moment mal – also die Bildvorschau bei Facebook oder Google+, die kann ich abstellen. Aber die Vorschau vom eigentlichen Text nicht. Öffentliche Links zu euren Artikeln sind bei Facebook dann also – Geschichte. Na ja, wenn man sich das mal so überlegt: Was habt ihr auch in der Vergangenheit zu bieten gehabt und hat man nicht eher so aus Langeweile, Spaß und Tollerei einfach mal auf eure Sharing-Buttons unterhalb der Artikel geklickt?

Na dann viel Spaß, ihr Lieben, denn vielleicht ist nicht nur mir aufgegangen, dass eine Verlinkung von euch ja eigentlich gar nicht notwendig ist. Wenn das Zitatrecht – wissenschaftlich gesehen natürlich, also ich muss mich schon mit etwas auseinandergesetzt haben und es kommentieren – nicht angetastet wird, dann überlege ich mir in Zukunft sehr, sehr genau was ich in meinem privaten Blog so für kommentierungswürdig halte. Warum mein privates Blog trotz keiner Werbebanner, keinem Flattr-Button gewerblich ist? Weil ich das für meine Selbstpromotion nutze. Aber wißt ihr, was ich vermute? Ihr wollt doch eine Abmahnwelle. Gegen Twitter-Nutzer. Gegen Blogs, auch gegen Blogs von Mittelständlern, die sich “Social Media Berater” – na ja – nennen und im Blog immer so schön für sich selbst Promotion betreiben. Von Bands mal abgesehen, die habt ihr ja wegen eingescannter Zeitungsartikel schon seit längerem auf den Kicker, gelle? Und da Facebook auch noch da ist, einfach mal so zurücklehnen, zack, Google Suche – hahaha! – einschalten, gucken wer wo was zitiert und zack – abmahnen. Hey, immerhin ein innovatives Geschäftsmodell, hattet ihr ja lange nicht.

Nein, liebe Verleger – so geht das nicht. Ich hoffe, es wird sich genug Widerstand gegen diesen Gesetzentwurf finden – man darf ja in Berlin noch auf gesunden Menschenverstand hoffen, obwohl – hmmm – gut – ich hoffe es findet sich genug Widerstand in der sogenannten Netzgemeinde, damit ihr endlich mal aufwacht und begreift, dass ihr euch mit diesem Gesetz eigentlich den Ast absägt auf dem ihr sitzt. Woher kommen denn eure Leser wohl so? Nein, nein, ich will da keine Antwort, nicht jetzt sofort. Denkt mal schön drüber nach, schafft ihr schon.

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