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Ein Massaker an Zivilisten

Von Dr. Werner Jurga
7. Dezember 2009
984
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Soldiers board a Chinook in Operation Anaconda

Image via Wikipedia

Letzte Woche stellte der „Spiegel“ auf der Titelseite eine verdammt gute Frage:

Wann dürfen Deutsche töten? Ich habe an dieser Stelle die Leser an einem kleinen Quiz teilnehmen lassen. Die richtige Antwort lautete:

wenn echt nichts Anderes mehr geht.

In der Titelgeschichte behandelte der „Spiegel“ letzte Woche die rechtlichen Grundlagen, die bei Bundeswehr-Einsätzen – und insbesondere bei dem in Afghanistan – gelten. Die Rechtslage ist nicht ganz unkompliziert. Denn in einem Krieg gilt das Kriegsvölkerrecht. Ansonsten gilt für jeden deutschen Staatsbürger das deutsche Strafgesetzbuch.

Für Soldaten im Krieg gelten völlig andere Regeln in Bezug auf das Töten als für Menschen im „normalen“ Alltag, worauf Kurt Tucholsky mit dem in einer Glosse erwähnten, vielfach angeführten Zitat „Soldaten sind Mörder“

aufmerksam machen wollte. Tucholsky, selbst deutscher Soldat im Ersten Weltkrieg, so zu interpretieren, als seien auch bspw. die deutschen Männer und Frauen, die in Afghanistan unter Beschuss der mörderischen Taliban stehen, „Mörder“, würde Tucholsky verfälschen und wäre den Soldaten gegenüber eine Unverfrorenheit.

Ob man nun die Lage in Afghanistan für Krieg oder für „normalen“ Alltag hält, für einen „kriegsähnlichen Zustand“ oder für was auch immer – in jedem Fall gilt: Töten ist nur dann zu rechtfertigen, wenn echt nichts Anderes mehr geht.

In seiner heutigen Ausgabe berichtet der „Spiegel“ über den in den Medien häufig als „Zwischenfall“ bezeichneten Luftangriff am 4. September 2009 – vorab auf „Spiegel Online“:

Fünfmal empfahlen sie warnende Tiefflüge über den Tanklastern, den Abwurf von sechs Bomben lehnten sie ab – nach SPIEGEL-Informationen standen US-Kampfpiloten dem umstrittenen Luftangriff bei Kunduz deutlich kritischer gegenüber als bisher angenommen. Sie hinterfragten den Einsatzauftrag der Deutschen mehrfach.

Detailliert wird die Chronologie der Ereignisse dargestellt; bei den angegebenen Uhrzeiten handelt es sich stets um die Ortszeit. Bei dem „Roten Baron“ handelt es sich um den Tarnnamen des Oberst Klein unterstellten Funkoffiziers.

1.33 Uhr Einer der F-15-Piloten bittet das deutsche Feldlager um weitere Aufklärung des Tatorts. „Red Baron“ hingegen gibt an die Piloten den eindeutigen Befehl des deutschen Oberst Georg Klein zum Abwurf von Bomben weiter. Sie sollen direkt auf die Sandbank gezielt werden.

1.36 Uhr Der Pilot fragt per Funk an, ob er eine Schleife in niedriger Höhe über die Tanker fliegen soll, um „die Personen auseinander zu scheuchen“. „Roter Baron“ lehnt dies ab.

1.46 Uhr Der Pilot fragt per Funk, ob die Personen um die Tanker eine „unmittelbare Bedrohung“ darstellen. Der Zustand des „imminent threat“ ist die Voraussetzung für einen Bombenabwurf durch die Nato. Obwohl zu diesem Zeitpunkt weder Nato-Soldaten in der Nähe der Tanker sind und diese fast 15 Kilometer vom deutschen Camp entfernt feststecken, bestätigt „Roter Baron“ die Anfrage und legitimiert damit den Angriff.

Selbstverständlich ist ein Bericht des „Spiegel“ zunächst einmal nicht mehr als ein journalistischer Beitrag. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Öffentliche Vorverurteilungen verstoßen gegen die guten Sitten. Auch das Anführen „mildernder Umstände“ – wie bspw. durch den ehemaligen Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, gestern Abend in der ARD Sendung Anne Will – kommt einer Vorverurteilung sehr nahe, wenn auch einer „milden“.

Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags hat seine Umwandlung in einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschlossen. Ab dem 16. Dezember wird er sich um die Aufklärung dieses Luftangriffs, der mehr als hundert Tote, davon viele Zivilisten gefordert hat, bemühen. Doch gewiss werden im Ausschuss auch eine ganze Reihe politischer Themen ein Rolle spielen. Die SPD wird den „Zwischenfall“ nahe an Merkel ranschieben wollen, die CDU an Steinmeier. Und vermutlich wird sich eine Debatte entzünden über den Afghanistan-Krieg im allgemeinen und Obamas Anforderung von Verstärkung im besonderen.

„In Karlsruhe prüft der Generalbundesanwalt, ob er zuständig ist und – wenn ja – ob er Klage erheben soll. Mit einem Ergebnis rechnet man Anfang 2010“, schreibt die NRZ in ihrer Samstagsausgabe.

Es besteht der dringende Verdacht, dass ein oder mehrere Deutsche ein Massaker zu verantworten haben. Dass deutsche Soldaten die Bombardierung von Zivilisten in Auftrag gegeben haben. Wie sollte es da denkbar sein, dass die Generalbundesanwältin sich für unzuständig erklärt? Eigentlich unvorstellbar, dass Prof. Monika Harms darauf verzichten könnte anzuklagen?

Die Generalbundesanwältin dürfte gegenwärtig prüfen, ob sie auf der Basis des Straf-

http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf

oder des Völkerstrafgesetzbuchs

http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/gesamt.pdf

Anklage erheben wird. Und vor allem: was hat Oberst Georg Klein zu verantworten, und was sein Funkoffizier, der „Rote Baron“?

Die heutige „Spiegel“-Veröffentlichung markiert einen Wendepunkt – für die beschuldigten Soldaten, in der Afghanistan-Debatte und vor allem:

in der Geschichte der „Berliner Republik“.

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