Grüne Duisburg stellen Anfragen zur Task-Force Problemimmobilien im Rat
Die Grünen im Rat der Stadt Duisburg stellen zur Ratssitzung am Montag (19.04.) zwei Anfragen zum Vorgehen der Task-Force “Schrottimmobilien”. Während die erste Anfrage grundlegende Informationen zur Arbeit der Task-Force erfragt, soll die zweite Anfrage Antworten zum Task-Force-Einsatz am 04. März in der Hochfelder Gravelottestraße bringen.
Dazu erklärt Felix Lütke, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat:
„Nicht erst seit der Räumung in der Gravelottestraße gibt es viele Fragezeichen zum Vorgehen der Task-Force Schrottimmobilien. Wir fragen deshalb unter anderem nach den Kriterien zur Einstufung von Schrottimmobilien, dem Ablauf einer Räumung und den Unterstützungsleistungen, die insbesondere mehrfachdiskriminierten Personen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Das Vertrauen von Betroffenen, aber auch der Bevölkerung insgesamt, in ordnungspolitische Maßnahmen kann nur durch vollständige Aufklärung und Transparenz erreicht werden. Die Stadt muss ein Interesse daran haben, die Legitimation der Arbeit der Task-Force zu steigern. Wir wollen mit unseren Anfragen einen ersten großen Schritt zur Evaluation und Weiterentwicklung der Task-Force gehen.“
“In der Duisburger Stadtgesellschaft ist schon länger Unmut über die Räumungsverfahren laut geworden. Wir begrüßen, dass unsere Ratsfraktion mit dem Fragenkatalog dafür sorgt, dass umfassende Informationen auf den Tisch kommen.”, ergänzt Jule Wenzel, Sprecherin der Grünen Duisburg und fährt fort: „Auch für uns ist klar: Mieter*innen müssen effektiv vor kriminellen Machenschaften von Vermieter*innen geschützt werden. Der Schutz der Mieter*innen vor Brand- und Einsturzgefahr muss dabei genauso erreicht werden, wie der konsequente Schutz vor Wohnungslosigkeit. Denn Wohnungslosigkeit stellt nicht nur in Pandemie-Zeiten ein unzumutbares soziales Risiko für die Betroffenen dar.
Wir dürfen weder wegsehen, wenn es um den Schutz vor unzumutbaren Gefahren geht, noch dürfen wir blind gegenüber den Nebeneffekten der Maßnahmen sein. Dafür braucht es eine Weiterentwicklung Task-Force. Mit den Anfragen wollen wir die Grundlage dafür schaffen, dass in Zukunft alle Aspekte berücksichtigt werden.”
Folgende Fragen möchte die Fraktion geklärt haben:
Anfragen zur Task Force
- Nach welchen Kriterien wird eine Immobilie als sogenannte Problemimmobilie eingestuft?
- Von wem und wie wird diese Einstufung vorgenommen?
- Wie viele Gebäude sind in Duisburg derzeit als Problemimmobilie eingestuft?
- Den Kommunen steht ein breites Spektrum unterschiedlichster Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um Missständen durch Problemimmobilien entgegenzuwirken.
Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung in Duisburg ergriffen, nachdem ein
Haus als Problemimmobilie eingestuft wurde?
a. Wie viele dieser Maßnahmen wurden seit Bestehen der Task Force als
Ersatzvornahme durchgeführt?
b. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Maßnahmen durchgeführt? - Auf welcher Grundlage wird eine Problemimmobilie als unbewohnbar erklärt? Gibt es
hierzu einen Kriterienkatalog? Wenn JA: Wie ist dieser definiert? Wann ergeht eine
Räumungsverfügung aufgrund einer Unbewohnbarkeitsverfügung?
a. Wer trifft die Entscheidung, dass das Gebäude geräumt werden muss?
b. Wie viel Zeit haben Bewohnerinnen bei einer Räumung, um ihr Hab und Gut zu packen? Kann trotz Kurzfristigkeit sichergestellt werden, dass die Bewohnerinnen alle lebensnotwendigen Güter bei sich haben, wenn sie ihre
Wohnung verlassen? - Wie wird im Falle einer Räumung die von der Stadt angebotene Ersatzunterkunft
ermittelt? Welche Standorte kommen dafür in Frage?
a. Wie groß ist der private Bereich, der einer Familie dort im Durchschnitt zur
Verfügung steht?
b. Wie wird sichergestellt, dass das bisherige Lebensumfeld und der Sozialraum
von Familien bei einem Umzug in eine Ersatzunterkunft erhalten bleibt? - Welche Wohlfahrtsverbände werden bei Räumungen mit einbezogen, um eine
Wohnraumvermittlung und Sozialberatung sicherzustellen? - Wie sieht die konkrete Einbindung des Jugendamtes vor Ort aus?
- Welche Qualifikationsanforderungen werden an die bei den Einsätzen der Task Force
beteiligten Dolmetscher*innen gestellt? - Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Stadt, um die sozialen Nachteile
einzudämmen, die in Folge von Task Force Einsätzen, vor allem
mehrfachdiskriminierten Menschen entstehen?
Fragen zur Räumung des Wohnhauses in der Gravelottestraße
- Was hat dazu geführt, dass die Häuser in der Gravelottestraße als
Problemimmobilien eingestuft wurden? - Wann erhielt die Verwaltung erstmals Kenntnis über den Zustand der Immobilie und
wann wurde die Einstufung als Problemimmobilie vorgenommen? - Wann wurde die Eigentümerin der Gebäude über den Vorgang in Kenntnis gesetzt?
a. Welche Auflagen nach dem Wohnaufsichtsgesetz wurden der Eigentümerin
auferlegt?
b. Welche dieser Auflagen wurden von der Eigentümerin umgesetzt, welche
wurden teilweise umgesetzt, welche wurden nicht umgesetzt?
c. Welche Ersatzvornahmen wurden geprüft? - Wann wurden die Mieter*innen über die Vorgänge informiert?
- Am Tag der Gebäudeüberprüfung wurden auch die Privaträume der Mieterinnen besichtigt, also die einzelnen Wohnungen. Der Schutz der eigenen Wohnung als Privatraum genießt einen sehr hohen Schutz im Grundgesetz. Das Wohnungsaufsichtsgesetz sieht ein Betretungsrecht nach §11 Abs. 1 WAG NRW nur nach Einwilligung der Bewohnerinnen vor.
Wurden die Bewohner*innen in dieser überraschenden Situation über ihr Recht, die
Einwilligung zu verweigern, informiert? Falls nein: Auf welcher Rechtsgrundlage
erfolgte das Betreten der Wohnungen? - Im Zuge der Wohnungsbesichtigung wurde auch eine Meldefeststellung durchgeführt.
a. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Meldefeststellung und warum war
sie in diesem Fall dringend geboten?
b. Wie lief dieser Vorgang konkret ab? - Zu welchem Zeitpunkt wurde von wem entschieden, dass eine sofortige Räumung
geboten war? - Wie wurden die Brandschutzregelungen der Bauordnung bei der Anordnung der
sofortigen Räumung bewertet? - Welche Alternativen zur Räumung der Gebäude wurden im Rahmen der
vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeit geprüft? - Wie wurden die Auswirkungen der aktuellen Pandemielage bei der Beurteilung des
Objektes und der Entscheidung über konkrete Maßnahmen berücksichtigt? - Wurde eine wohnortnahe Unterbringung der Bewohner*innen nach der Räumung
geprüft? Welche Standorte wurden dabei in Betracht gezogen? Wurden Lösungen,
wie freistehende Wohnungen der GEBAG oder Hotels und Ferienwohnungen, die
pandemiebedingt momentan nicht für den Tourismus genutzt werden können,
berücksichtigt? - Wie sah die Einbindung des Jugendamts konkret aus?
- Waren Dolmetscherinnen die gesamte Zeit des Task Force-Einsatzes vor Ort? Wenn JA: Für welche Sprachen waren diese Dolmetscherinnen ausgebildet? Welche
genauen Qualifikationen können sie aufweisen? - Wurden Personen, die ihre Wohnungen verlassen mussten, aus diesen abgemeldet?
a. Wenn JA: Sind in Folge der Abmeldung von Personen durch die
Stadtverwaltung Leistungen wie Kindergeld oder SGB II Bezüge eingestellt
worden?
b. Wer hat die Abmeldung beantragt? Wann ist die Meldung an die
entsprechenden Ämter durchgeführt worden?
c. Haben die Folgen der Abmeldungen aus den Wohnungen Einfluss auf die
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gesamten Maßnahmen? Wenn NEIN:
Warum nicht? - Sind in der Folge Schulplätze von Kindern abgemeldet worden? Um wie viele
betroffene Schulkinder handelt es sich? Wer hat die Abmeldung der Schulplätze
wann durchgeführt? - Gab es im Rahmen der Räumung Beratungen, dass bis zum erneuten Erlangen einer
Wohnung die Möglichkeit besteht, eine Erreichbarkeitsadresse z.B. über die Diakonie
einzurichten? Wenn NEIN: Warum nicht?