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Home›Allgemein›Die Redaktion in eigener Sache zum angestrebten Verfahren gegen die Stadt Duisburg

Die Redaktion in eigener Sache zum angestrebten Verfahren gegen die Stadt Duisburg

Von Manuela Ihnle
6. November 2020
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Duisburger Rathaus

Duisburger Rathaus

Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu dem vergangenen Verfahren der Woche zu Wort melden. Gestern Abend erhielt ich den richterlichen Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Somit sollte die Sache für mich beendet sein. Doch mehrere Lokal-Journalisten dieser Stadt fragten an, ob es noch eine Stellungnahme in eigener Sache gäbe. Anfangs verwarf ich diesen Gedanken immer wieder. Doch nun habe ich mich doch dazu entschlossen, mich zu äußern.

Vergangenen Donnerstag erreichte mich eine Mail aus dem Presseamt der Stadt Duisburg. Von einem Mitarbeiter, mit dem ich sonst einen recht guten und respektvollen Umgang pflege. Ich wunderte mich über die unangefragte Kontaktaufnahme. Man wollte mich über die anstehende konstituierende Ratssitzung informieren. Der Inhalt dieser Mail stimmte mich etwas nachdenklich. In dieser hieß es unter anderem:

„..vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Situation in Duisburg kann die konstituierende Ratssitzung am kommenden Montag zwar stattfinden, dies aber nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen. Wir können deshalb nur eine Mindestzahl von Medienvertretern zulassen. Eine Teilnahme von überregionaler Presse und Blogs ist deshalb leider nicht möglich.“ – Nun ja. Nach diesem Wortlaut her fühlte ich mich als Chefredakteurin und Inhaberin einer Lokalredaktion nicht angesprochen. Meine Antwort lautete von daher:

„…vielen Dank für Ihre Mail. Da wir ein regionales Nachrichtenportal und kein Blog (mehr) sind, melden wir uns hiermit für die konstituierende Sitzung am 02.11.2020 mit einem Redakteur an.“

Einer der sechs Redakteure hätte sich schon gerne für den Termin interessiert, da diese Vereidigung in dieser Stadt von historischer Bedeutung war. Denn Oberbürgermeister Sören Link hatte den größten Rat der Stadtgeschichte ins Amt berufen. Doch ich ahnte nicht, dass dieser Termin für mich Chefsache werden würde.

Auf meine Antwort hin erhielt ich kurz darauf folgende Rückmeldung:

„..ich bedaure, aber Nachrichtenportale können leider dieses Mal auch nicht teilnehmen. Ich bitte um Verständnis, dass wir den Kreis um der Situation willen wirklich klein halten müssen.“

Hier stellte sich die Frage: Warum? Nach welchen Kriterien wird selektiert? Der Saal ist groß genug und Xtranews gehörst zu den reichweitenstärksten Medien in Duisburg.

Wir baten von daher einem von uns entsandten Redakteur den Eintritt zu gewähren. Zumal die Mercatorhalle eine Kapazität von 1.800 Plätzen habe. Erfahrungsgemäß sind bei Ratssitzungen meist nur bis zu 5 Medienvertreter zugegen. Völlig irritiert von allem trat ich mit dem DJV Brandenburg, dem unsere Redakteure angehören, in Kontakt und setzte diesen in den Verteiler sämtlicher Korrespondenz in dieser Angelegenheit mit ein.

Nur einen Tag später schaltete sich die Pressesprecherin dieser Stadt ein. Mich wunderte es, dass sie sich nicht viel eher zu Wort meldete. Sie ließ mir eine sehr bestimmende Mail zukommen, der folgende Passagen beinhaltete:

„wir ermöglichen unter diesen schwierigen Umständen primär den Medien die Teilnahme, die durch regelmäßige, eigenständige Berichterstattung zu Duisburger Themen kommunizieren und nicht lediglich sporadisch (Überregionale Tageszeitungen) oder in der Zweitverwertung von Pressemitteilungen oder der Berichterstattung anderer Medien… Ihr Recht zur Berichterstattung bleibt unberührt…

Ich bitte um Verständnis, dass diese Antwort abschließend ist.“

Frech, dachte ich. Doch ich ließ mich auf jede anschließende Provokation ein. Eine entscheidende Taktik im Boxsport, deren Leidenschaft ich seit rund einem halben Jahr nachgehe. Denn ich bat sie im Anschluß um einen rechtsfähigen Bescheid mit Begründung bis 17 Uhr. Um 16:41 Uhr erreichte mich tatsächlich ein 3-seitiges Schriftstück. Dieses Schreiben ließ durchblicken, dass nicht Corona das Problem sei. Corona wurde schon am Wahlabend im September als willkommender Grund vorgeschoben, als man mir den Zutritt zum Infoabend verwehrte. Unten am Empfang teilte man mir persönlich mit, das man nur auserwählte Medienvertreter zugelassen habe und Xtranews mit Absicht aussparen ließ. Es bedurfte einer Antwort auf die Anmeldung, die auf Grundlage einer Mail aus dem Presseamt zu erfolgen hatte. Und diese Mail habe man uns bewusst nicht zukommen lassen. Die Stadtsprecherin ließ es sich nicht nehmen es mir persönlich vorzutragen. Zahlreiche Kommunalpolitiker und auch weitere Medienvertreter waren über unseren Ausschluss genau so irritiert. Doch die Wahrheit sollte demnach eine andere sein. Der Inhalt dieses Schriftstückes lässt auf ein mit mir persönliches und mir unbekanntes Problem hinweisen. Es wurden nicht nur völlig sinnfrei Richtlinien des DJV in Kontex mit Xtranews gebracht, sondern auch beleidigende Passagen verfasst, wie folgende:

„…Daher ist für die Frage, ob Ihr Blog xtranews Presse im Sinne des Presserecht darstellt zu prüfen, ob es sich um eine reine öffentliche Meinungäußerung oder um eine institutionelle Meinungsverbreitung und Meinungsbildung handelt”.

Weiter hieß es:

“Bei der Aufgabenwahrnehmung der Presse handelt es sich im Regelfall um eine hauptberufliche Tätigkeit. So beinhalten die Aufnahmerichtlinien des Deutschen Journalisten-Verband (DJV) als Voraussetzung die hauptberufliche journalistische Tatigkeit. ,,Hauptberuflich tatig ist, wer mit seiner journalistischen Tätigkeit den überwiegenden Teil seines Lebensunterhaltes bestreitet. Im Zweifelsfall auch, wer den überwiegenden TeiI seiner Arbeitszeit journalistischer Tätigkeit widmet. Ehrenamtliche journalistische Arbeit reicht nicht aus.” (Zitat: Deutscher Journalisten-Verband, https://www.djv.de/startseite/profil/mitgIied-werden/auf nahmerichtlinien.htmI, abgerufen am 17.04.2020, Anlage 1)

Es ist in der Tat so, dass die Leitung der Xtranews-Redaktion nicht meine hauptberufliche Tätigkeit ist. Dennoch hat man mich nach Thomas Tod gebeten die Leitung zu übernehmen und den Betrieb aufrecht zu erhalten. Nach dem Presserecht greift hier die Gleichstellung. Zumal ich nachweislich seit 17 Jahren journalistisch tätig bin. Fast 9 Jahre führten Rodenbücher und ich den Betrieb gemeinschaftlich. Mein betriebswirtschaftliches Studium sollte sich für die Redaktion auszahlen. Denn Thomas profitierte davon, dass zu meinem Aufgaben die Kundenaquise, Terminplanung und Organisation gehörten. Die Xtranews-Redaktion ist seit Jahren im Gewerberegister registriert. Somit ist es durchaus ein gewerblicher Geschäftsbetrieb. Umso mehr verstörte mich der weitere Verlauf der Äußerungen der Stadt:

“Die Aufnahmerichtlinien des DJV bestätigen, dass für die Tätigkeit als Pressevertreter mehr erforderlich ist, als nur eine gelegentliche oder aus privatem lnteresse ausgeführte journalistische Tätigkeit. Offenkundig handelt es sich bei dem Blog xtranews nicht um eine gewerbsmäßige Pressetätigkeit. Bereits die benannte Redaktionsanschrift befindet sich in einem nichtgewerblichen Wohnhaus. Eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit lässt sich bei Ihnen daher nicht feststellen. Damit kommt dem Blog xtranews keine Ober der reinen freien Meinungsäußerung hinausgehende Funktion der institutionellen Meinungsverbreitung und Meinungsbildung zu. Der Blog xtranews dient lediglich der öffentlichen Meinungäußerung der Verfasser.”

“Vielen Dank”, dachte ich mir. Nun hab ich die Dame genau da, wo ich sie hin haben wollte. Nicht nur, dass sie sich meiner Meinung nach beleidigend auf die Arbeit des verstorbenen Gründers und Redaktionsinhabers Thomas Rodenbüchers äußerte, sondern auch das ganze Redaktionsteam somit verspottete. Und allem Anschein nach habe man eigenmächtig Einblick ins Melderegister der Stadt genommen. Man hätte sich doch dann auch die Zeit nehmen können und mal das Gewerberegister checken sollen. Mit Thomas Ableben entschied ich mich betriebswirtschaftlich zu Handeln und die Redaktionsräume auf der Universitätsstraße aufzugeben und corona-bedingt arbeiten die Redakteure dezentral. Denn dies lässt die Redaktions-Technik zu, die von einem hervorragenden Systemadministrator betreut wird. Deshalb gingen mir die getätigten Äußerungen entschieden zu weit! Privates Interesse? Vor einigen Wochen erreichte mich ein Anruf eines Ratsmitgliedes. Man informierte drüber, dass man mir nachsage, ich hätte ein Verhältnis mit dem halben Rat und der halben Verwaltung der Stadt. Ich war mir nicht sicher, ob ich dies als Kompliment oder Beleidigung auf fassen sollte. Und wer kommt auf solche Stories? Nur, weil uns top urgent viele Infos vor allen anderen Medien erreichen?

“Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Sie unabhängig von dieser Entscheidung die Möglichkeit haben, als Zuschauer im öffentlichen Zuschauerbereich an der Ratssitzung teilzunehmen.”

Widersprüchlicher ging es kaum noch. Die Ihnle darf nicht als Medienvertreterin zugegen sein, dennoch im privaten Rahmen habe man Platz? Klar. Man wollte ihr den Mund verbieten. 

Dankenswerter Weise hatte man mir das Recht eingeräumt, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben könne, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Gesagt – getan. Ich ließ den Bescheid der Stadt Duisburg juristisch aufarbeiten. Samstag Abend gegen 22 Uhr erhielt ich die basierende Klageschrift, die ich in der Nacht noch dem Gericht zufaxte. Ich entschied mich dazu einen Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Ausschluß von der Berichterstattung über eine öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Duisburg zu beantragen. In einem Eilverfahren, da die Sitzung ja am Montag bereits stattfand.

Um sicher zu gehen, dass die Klage zeitnah bearbeitet wird, wurden die Unterlagen von zwei unterschiedlichen Faxgeräten aus gesendet. Montagmorgen in der Frühe reiste ich persönlich beim Verwaltungsgericht an um sicher zu stellen, dass die Klage bearbeitet wird. Man teilte mir mit, dass diese schon dem Richter vorläge, man der Stadt Duisburg allerdings eine Frist bis um 12:00 Uhr einräumte, sich zu diesem Sachverhalt äußern zu können. Ich fuhr wieder Heim und wartete auf die Entscheidung des Gerichtes. Diese Warterei zermürbte mich. Zumal ich Gerechtigkeit wollte. Gerechtigkeit für Thomas, seine langjährigen treuen Mitarbeiter und alle anderen Journalisten, denen man hier Rechte offenkundig aberkennen ließ.

Mehrfach rief ich an, ob die Entscheidung schon stehe, da die Zeit drängte. Denn um 15 Uhr begann die Sitzung. Erst brauchte die Stadt Duisburg für ihre Stellungnahme einen Zeitaufschub bis 13:10 Uhr, dann fielen die Systeme der Justiz aus. Um 14:20 Uhr erreichte mich der erlösende Anruf. Die Richterin persönlich wollte mir mitteilen, dass man meinem Antrag statt gegeben habe im Hauptanliegen des Antrages. Ich solle mich nun auf dem Weg machen zur Ratssitzung. Man erwartete mich auch schon vor Ort. Als ich den Pressebereich betrat, erkannte ich wieder einmal, dass man bewusst Xtranews aussparen wollte. Es waren 8 Presseplätze eingerichtet, nur 4 davon waren besetzt.

Für die Verantwortlichen war die Xtranews-Redaktion einst journalistisch wertvoll genug um die Abwahl des Alt-Oberbürgermeister Adolf Sauerland mit anzustoßen. Nach Erreichung der politischen Ziele verlor man das Interesse an ihr. Denn der einstige Blog etablierte sich zu einem der bekanntesten Medien in dieser Stadt.

Die Lokal-Journalisten in Duisburg und über die Stadtgrenzen hinaus feiern meinen Mut. David gegen Goliath. Ich habe nicht nur Thomas Erbe und Ehre, das Team und die Firma verteidigt, sondern auch die Pressefreiheit durch das Erstreiten des Urteils.

Ich danke allen, die mich hierbei unterstützt und auch an mich und das zu erreichende Ziel geglaubt haben. Und da ich ein harmoniesüchtiger und eigentlich friedliebender Mensch bin, gilt diese öffentliche Erklärung auch als Handreichung an die beteiligte Personen in dem Verfahren. Ich wäre durchaus bereit dazu kollegial einen Neuanfang zu wagen. Ob dies angenommen wird, wird sich in Zukunft zeigen.

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StichworteDuisburgKlageMeinungsfreiheitPresserechtStadtStellungnahmeThomas RodenbücherVerfahrenVerwaltungsgericht
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