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Home›Politik›Bundestagswahl›Xamit Studie: “Datenschutzpraxis deutscher Parteien”

Xamit Studie: “Datenschutzpraxis deutscher Parteien”

Von Thomas Rodenbücher
2. September 2009
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Düsseldorf (ots) – Keine der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien handelt beim Thema Datenschutz uneingeschränkt gesetzeskonform. Dies ist das Ergebnis einer neuen Xamit-Studie, die im Juli und August 2009 die Datenschutzpraxis von Parteien sowie parteinaher Institutionen und Stiftungen untersucht hat. Demnach verstoßen CDU, CSU und FDP, dicht gefolgt von SPD und der LINKEN sowie den diesen nahestehenden Organisationen besonders häufig gegen geltendes Recht. Vergleichsweise wenig Datenschutzverletzungen finden sich dagegen bei den GRÜNEN. Die jüngste Xamit-Studie untersuchte insgesamt vier datenschutzrelevante Kriterien: das Erstellen von Webstatistiken ohne Datenschutzerklärung, die Erhebung von Personendaten via Online-Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung, das Vorhandensein eines datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisses sowie den Umgang mit Online-Spenden im aktuellen Bundestagswahlkampf. In Summe werden etwa ein Drittel der denkbaren Verstöße begangen. Das heißt, bestehende gesetzliche Vorschriften werden von den Parteien und deren verwandten Organisationen vielfach ignoriert.
Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperte Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf und Co-Autor der Untersuchung, hält dies in zweierlei Hinsicht für besonders pikant: “Nach dem äußerst erfolgreichen Wahlkampf Barack Obamas in den USA wird nun auch seitens der hiesigen Parteien verstärkt auf Online-Kommunikation gesetzt. Hierdurch generieren die Parteien mehr personenbezogene Daten als jemals zuvor. Trotzdem ist nicht zu erkennen, dass sie die damit einhergehende größere Verantwortung wirklich ernst nehmen.”
Beim Thema Online-Spenden beispielsweise treten im aktuellen Wahlkampf teils erhebliche Datenschutz-Defizite auf: So überträgt die LINKE bei Plakatspenden sensible Zahlungsdaten unverschlüsselt. Ihre Spender laufen Gefahr, dass Kriminelle die Daten abfangen und missbrauchen. Die SPD leitet die Zahlungsdaten heimlich an einen Dienstleister weiter. Der Spender erfährt davon nichts. Lediglich die Bundesparteien CDU und die GRÜNEN verhalten sich beim Umgang mit Online-Spenden vorbildlich.
In Sachen Webstatistik ergab die Untersuchung, dass auf sämtlichen CSU- und CSU-nahen Internetseiten das Statistik-Tool “Google Analytics” zum Einsatz kommt, obwohl dieses vom “Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein” (ULD) bereits zu Jahresbeginn als hierzulande illegal eingestuft wurde. Nahezu vorbildlich dagegen schneidet die bayerische Unionspartei – ebenso wie die GRÜNEN – in Sachen Kontaktformular-Nutzung ab. Hier sind es 88 Prozent der Internetseiten der SPD sowie der sozialdemokratischen Vereinigungen und Stiftungen, die Personendaten mittels Kontaktformular erheben, ihre Besucher mangels entsprechender Datenschutzerklärung jedoch vollkommen im Unklaren darüber lassen, was mit diesen Daten geschieht.
Die mit Abstand häufigsten Verletzungen von Datenschutzbestimmungen förderte die Xamit-Studie in punkto Verfahrensverzeichnis zu Tage. Mit dem Verfahrensverzeichnis sieht der Gesetzgeber ein zentrales Arbeitswerkzeug vor, das Datenschutzrechte sicherstellen und deren Einhaltung kontrollieren soll. Es ist in seiner öffentlichen Version auf Verlangen jedem Anfragenden ohne Bedingungen auszuhändigen. Es stellt für jeden Bürger somit ein elementares Kontrollinstrument dar. Soweit das Gesetz.
In der Realität kamen 75 Prozent der kontaktierten politischen Parteien und Institutionen der Aufforderung nach Zusendung des Verfahrensverzeichnisses nicht nach. Entweder reagierten die Organisationen gar nicht erst, oder die entsprechende Anfrage und auch das Gesetz wurden schlichtweg nicht verstanden. Dies führte zu mitunter kreativen Erklärungsversuchen, mit denen Parteien oder ihnen nahestehende Stiftungen eine Zusendung des Verfahrensverzeichnisses ablehnten.
Die aktuelle Xamit-Studie zeigt deutlich die Kluft auf zwischen dem theoretischen Anspruch der Parteien – diese sprechen sich im Rahmen ihrer Wahlprogramme explizit für ein höheres Datenschutzniveau in Deutschland aus – und ihrer Praxis, die häufig gegen Gesetze verstößt, die von ihnen selbst geschaffen wurden.

Düsseldorf (ots) – Keine der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien handelt beim Thema Datenschutz uneingeschränkt gesetzeskonform. Dies ist das Ergebnis einer neuen Xamit-Studie, die im Juli und August 2009 die Datenschutzpraxis von Parteien sowie parteinaher Institutionen und Stiftungen untersucht hat. Demnach verstoßen CDU, CSU und FDP, dicht gefolgt von SPD und der LINKEN sowie den diesen nahestehenden Organisationen besonders häufig gegen geltendes Recht. Vergleichsweise wenig Datenschutzverletzungen finden sich dagegen bei den GRÜNEN. Die jüngste Xamit-Studie untersuchte insgesamt vier datenschutzrelevante Kriterien: das Erstellen von Webstatistiken ohne Datenschutzerklärung, die Erhebung von Personendaten via Online-Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung, das Vorhandensein eines datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisses sowie den Umgang mit Online-Spenden im aktuellen Bundestagswahlkampf. In Summe werden etwa ein Drittel der denkbaren Verstöße begangen. Das heißt, bestehende gesetzliche Vorschriften werden von den Parteien und deren verwandten Organisationen vielfach ignoriert.

Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperte Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf und Co-Autor der Untersuchung, hält dies in zweierlei Hinsicht für besonders pikant: “Nach dem äußerst erfolgreichen Wahlkampf Barack Obamas in den USA wird nun auch seitens der hiesigen Parteien verstärkt auf Online-Kommunikation gesetzt. Hierdurch generieren die Parteien mehr personenbezogene Daten als jemals zuvor. Trotzdem ist nicht zu erkennen, dass sie die damit einhergehende größere Verantwortung wirklich ernst nehmen.”

Beim Thema Online-Spenden beispielsweise treten im aktuellen Wahlkampf teils erhebliche Datenschutz-Defizite auf: So überträgt die LINKE bei Plakatspenden sensible Zahlungsdaten unverschlüsselt. Ihre Spender laufen Gefahr, dass Kriminelle die Daten abfangen und missbrauchen. Die SPD leitet die Zahlungsdaten heimlich an einen Dienstleister weiter. Der Spender erfährt davon nichts. Lediglich die Bundesparteien CDU und die GRÜNEN verhalten sich beim Umgang mit Online-Spenden vorbildlich.

In Sachen Webstatistik ergab die Untersuchung, dass auf sämtlichen CSU- und CSU-nahen Internetseiten das Statistik-Tool “Google Analytics” zum Einsatz kommt, obwohl dieses vom “Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein” (ULD) bereits zu Jahresbeginn als hierzulande illegal eingestuft wurde. Nahezu vorbildlich dagegen schneidet die bayerische Unionspartei – ebenso wie die GRÜNEN – in Sachen Kontaktformular-Nutzung ab. Hier sind es 88 Prozent der Internetseiten der SPD sowie der sozialdemokratischen Vereinigungen und Stiftungen, die Personendaten mittels Kontaktformular erheben, ihre Besucher mangels entsprechender Datenschutzerklärung jedoch vollkommen im Unklaren darüber lassen, was mit diesen Daten geschieht.

Die mit Abstand häufigsten Verletzungen von Datenschutzbestimmungen förderte die Xamit-Studie in punkto Verfahrensverzeichnis zu Tage. Mit dem Verfahrensverzeichnis sieht der Gesetzgeber ein zentrales Arbeitswerkzeug vor, das Datenschutzrechte sicherstellen und deren Einhaltung kontrollieren soll. Es ist in seiner öffentlichen Version auf Verlangen jedem Anfragenden ohne Bedingungen auszuhändigen. Es stellt für jeden Bürger somit ein elementares Kontrollinstrument dar. Soweit das Gesetz.

In der Realität kamen 75 Prozent der kontaktierten politischen Parteien und Institutionen der Aufforderung nach Zusendung des Verfahrensverzeichnisses nicht nach. Entweder reagierten die Organisationen gar nicht erst, oder die entsprechende Anfrage und auch das Gesetz wurden schlichtweg nicht verstanden. Dies führte zu mitunter kreativen Erklärungsversuchen, mit denen Parteien oder ihnen nahestehende Stiftungen eine Zusendung des Verfahrensverzeichnisses ablehnten.

Die aktuelle Xamit-Studie zeigt deutlich die Kluft auf zwischen dem theoretischen Anspruch der Parteien – diese sprechen sich im Rahmen ihrer Wahlprogramme explizit für ein höheres Datenschutzniveau in Deutschland aus – und ihrer Praxis, die häufig gegen Gesetze verstößt, die von ihnen selbst geschaffen wurden.

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