GdP verlangt Stopp von DNA-Speicherung bei Polizisten
Duisburg/Düsseldorf (ddp-nrw). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt von Innenminister Ingo Wolf (FDP) ein Ende der systematischen Speicherung von DNA-Proben der Polizeibeamten in
Duisburg. «Die Speicherung von DNA-Daten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Sie bedarf nach der geltenden Rechtsprechung der konkreten Begründung im Einzelfall und darf keinesfalls vorsorglich für bestimmte Personengruppen angeordnet werden. Auch nicht für Polizeibeamte», sagte GdP-Landeschef Frank Richter am Freitag in Düsseldorf.
In dem erst im April dieses Jahres beschlossene Gendiagnostikgesetz habe der Bundestag ausdrücklich festgestellt, dass ein Arbeitgeber von seinen Beschäftigten weder die Vornahme genetischer Untersuchungen verlangen, noch die Ergebnisse bereits vorgenommener Analysen verwenden darf. «Dieser Schutz muss auch für Polizeibeamte gelten», forderte Richter, «auch wenn das Gendiagnostikgesetz wegen der Zuständigkeit bei den Polizeibeamten formal nicht greift».
Richter warnte davor, diese Gesetzesvorschrift dadurch zu umgehen, dass die DNA-Proben freiwillig abgegeben werden sollen, wie dies zurzeit in Duisburg geschieht. «Auch Polizeibeamte stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Vorgesetzten. Sie könnten sich zur Abgabe ihrer DNA-Probe genötigt sehen, weil sie sonst berufliche Nachteile befürchten.» Zudem bezweifelte die GdP, dass die im Duisburger Polizeipräsidium praktizierte Speicherung von DNA-Proben von Kriminalbeamten, die bei der Spurensicherung eingesetzt werden, zu einer schnelleren Aufklärung von Straftaten führt.
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