Mit Super-Troupern auf der Suche nach Sparpotential
Erbarmungslos wird gestrichen, gekürzt, gespart – mit Super-Troupern haben die Parteien im Vorhinein alles erbarmungslos durchleuchtet und auf den Prüfstand gestellt. Na ja, fast alle, bekanntermaßen waren SPD und LINKE irgendwie sauer, vermuteten beide Parteien doch Hinterzimmergeplänkel und Einigungsfindung vor der entscheidenden Sitzung am 25.01. Aber bekanntermaßen ist Herr Sauerland ja sehr selbstbestimmt und hat deshalb lange Kommentare zu den Vorwürfen nicht nötig. Und noch ist ja gar nichts raus. Also jedenfalls nicht zur Gänze. Aber wenn es stimmt, was die WAZ da reportiert – und man darf ja annehmen, dass die WAZ Qualitätsjournalismus betreibt – dann kommt manch harter Brocken auf den Bürger zu.
Wobei die Stadt offenbar sich darauf verlässt, dass dieses Konzept, dass der Rat entweder akzeptieren oder annehmen wird, dann auch vom Land genau so abgesegnet werden wird. Man weiß nicht, wer da was in das Papier rein geschrieben hat, aber man darf so seine Zweifel haben ob das so alles komplett genehmigt werden wird von da ganz oben in Düsseldorf. Da möchte die Stadt weiterhin ausbilden. Das ist löblich. Allerdings: Nur noch 60 Stellen waren der Stadt 2009 erlaubt. Das war im Dezember letzten Jahres berichtet worden. Von 120 bis 130 Auszubildenden auszugehen ist demnach wohl illusorisch. Ebenfalls ist die Übernahme der Ausgebildeten zwar geplant, aber wenn knapp 970 Stellen im Rathaus abgebaut werden – dann ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Ausgebildeten direkt bei der Verwaltung einsteigen. Komplett sowieso nicht, das denkt wohl auch niemand, aber wohl auch nicht im kleineren Maßstab. Die Bezirksregierung wird hier sicherlich eingreifen und der Stadt einen Dämpfer verpassen. Dass das im Vorhinein offenbar keiner vorausdenkt ist bestürzend naiv.
Die WAZ verwirrt: Duisburg schafft den Solidarpakt ab – oder den Solidaritätszuschlag?
Weiterhin möchte man bei der WAZ mal nachfragen ob sie da einen gewissen Passus in dem Konzept nicht so ganz verstanden hat. Das kommt ind er Eile schon mal vor. Aber es hilft vielleicht sich folgendes vergegenwärtigen:
Der Solidarpakt II gilt seit dem 1. Januar 2005. Er löste den von 1995 bis 2004 geltenden Solidarpakt I ab. Insgesamt stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2019 156 Milliarden Euro im Solidarpakt II bereit.
Was lernen wir erstmal? Dass der Solidarpakt bis zum Jahr 2019 gilt, im Entschließungsantrag – PDF-Link – steht sogar 2020, die Rede ist davon, dass das ganze innerhalb einer Generation abgebaut werden solle. Das Haushaltssicherungskonzept, dass der WAZ vorliegt, gilt aber wohl nur für die Jahre bis 2013 bzw. 2014. Schon hier leichte Irritation. Dass die Städte in NRW schon seit Jahren fordern den Solidarzuschlag abzuschaffen ist bekannt. Aber – und hier scheint die WAZ sich zu irren: Der Solidarpakt und der Solidaritätszuschlag sind zwei Paar Schuhe. Denn der Pakt, das haben wir gerade eben gelernt, ist nur die Vereinbarung darüber, dass die Bundesregierung Geld zur Verfügung stellt. Der Solidaritätszuschlag dagegen ist eine Steuer. Das Eine hat mit dem Anderen gar nichts zu tun. Dass bei beiden Begriffen das Wort Solidarität vorkommt kann natürlich zu Verwechslungen führen. Aber hingeschrieben hat die WAZ dies hier:
Das Haushaltssicherungskonzept sieht auch die Abschaffung des Solidarpaktes Ost vor. Jährlich würde die Stadt dadurch 10 Mio Euro einsparen. Das wären immerhin zehn Prozent ihres Gewerbesteuraufkommens.
Wenn allerdings die Rede davon ist, dass Milliarden eingespart werden sollen könnte die WAZ wohl Solidaritätszuschlag gemeint aber Solidaritätspakt hingeschrieben haben. Sicher ist das nicht. Doch selbst wenn Politiker vermehrt darauf drängen den Solidarzuschlag abzuschaffen – bisher kam so gar kein Signal aus der Bundesregierung, dass man auch nur etwas Willens wäre dem Genörgel der Städte im Westen zu folgen. Warum auch. Hat doch damals der Petitionsausschuss – PDF-Link – eindeutig folgendes festgestellt:
Der Solidaritätszuschlag wird zusammen mit der Einkommensteuer erhoben unddient allgemein der Verbesserung der Steuereinnahmen des Bundes. Das Aufkom-men des Solidaritätszuschlages steht als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuernach Artikel 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz (GG) allein dem Bund zu und dient ge-mäß dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesausgaben.Es besteht somit weder eine explizite Zweckbindung, noch sind alle Mittel aus demSolidaritätszuschlag zwingend für Aufgaben in den neuen Bundesländern bestimmt.