Duisburg: Haltverbote zu den Karnevalsumzügen beachten
Zu Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten
(Verkehrszeichen 283). Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen
in den Stadtteilen Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem
Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 18. Februar
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 18. Februar
Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 19. Februar
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 19. Februar
Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 20. Februar
Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 20. Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zuhalten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen.
Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: https://www.duisburg.de/duisburger-karneval.php