Arbeitsrecht: Besonderheiten in der Pandemie
Das Arbeitsrecht ist eine hilfreiche Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ihre Rechte in Bezug auf Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Dabei umfasst das Rechtsgebiet etliche Themen, die man als Laie kaum überblicken kann. Damit niemand unfair behandelt wird, gibt es Fachanwälte für Arbeitsrecht, die diese Vorgaben umsetzen und uns schützen können.
Zu Krisenzeiten wie die der Pandemie werden manche Gesetze als Übergangslösung schnell eingeführt und werfen deshalb Unsicherheiten auf. Wie hilft uns das Arbeitsrecht und was gibt er aktuell besonders zu beachten?
Das Arbeitsrecht als eigenes Rechtsgebiet
In dem Arbeitsrecht werden alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen geregelt. Dazu gehören die drei Untergruppen:
- Arbeitsvertragsrecht – Im Arbeitsvertragsrecht geht es um die Rechtsbeziehung zwischen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Person (Individualarbeitsrecht). Grundsätzlich sind das die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten. Hier gibt es Gesetze, die für alle Arbeitnehmer gelten und solche, die nur auf bestimmte Anstellungsarten oder Berufsgruppen zutreffen.
- Arbeitsschutz – Im Arbeitsschutz sind die spezifischen Gesetze festgelegt, die die Gesundheit von Arbeitnehmern schützen. Viele davon bestimmen, welche Regelungen in Arbeitsverträgen und -verhältnissen vorkommen dürfen.
- Kollektives Arbeitsrecht – Das kollektive Arbeitsrecht dreht sich um das Zusammenspiel von Gewerkschaften und Betriebsräten mit Arbeitgebern und ihren Verbänden. Die Grundlage für diese Kollektivverträge und Betriebsverfassungsrechte ist das Arbeitsverfassungsgesetz.
Warum existiert das Arbeitsrecht?
Unsere Gesetze sind in Rechtsgebiete unterteilt. So sammeln wir alle relevanten Gesetze zu einem Thema in einem Fachgebiet. Das macht es möglich, dass Rechtsanwälte sich auf ein spezifisches Rechtsgebiet konzentrieren, um dort Expertenwissen zu sammeln, von dem wir als Mandanten profitieren.
Haben wir eine arbeitsvertragliche Auseinandersetzung, können wir deshalb gezielt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Sie finden wir in Rechtsanwaltskanzleien mit Themenschwerpunkt (beispielsweise: Arbeitsrecht Saarbrücken).
Das Arbeitsrecht hilft sowohl Angestellten als auch Arbeitgebern dabei, ihre in dem Arbeitsvertrag festgehaltenen Rechte zu schützen. Neben der rechtlichen Bindung in den Arbeitsverträgen liegt ein großer Fokus des Arbeitsrechts darin, den Arbeitnehmer vor Schäden und Ausbeutung zu schützen. In vielen Unterkategorien des Arbeitsrechts geht es deshalb darum, wie viel ein Arbeitnehmer maximal leisten darf und wie sicher der Arbeitsplatz gestaltet sein muss.
Typische Themenbereiche im Arbeitsrecht regeln:
- Kündigungsschutz
- Tarifverträge
- Teilzeit und befristete Arbeit
- Mutterschutz
- Arbeitszeiten
- Urlaubsgesetz
Welche Änderungen gibt es durch die Corona-Pandemie?
Aktuell gibt es aufgrund der Pandemie einige Besonderheiten, die entweder neu eingeführt werden mussten oder einen neuen Fokus bekommen haben. Sie wurden notwendig, um den Infektionsschutz von Mitarbeitern zu gewährleisten. Dazu gehören vor allem Hygienemaßnehmen, Kontaktbeschränkung und die Homeoffice-Pflicht. Gesetzlich sind die Maßnahmen im Arbeits- und Infektionsschutzgesetz sowie der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung festgehalten.
Infektionsschutz im Betrieb
Betriebe sind verpflichtet, so viele Arbeitnehmer wie möglich in das Homeoffice zu schicken. Ist das nicht möglich, gibt es die folgenden Regelungen, um den Infektionsschutz am Arbeitsplatz einzuhalten:
- Allgemeine Maßnahmen zur Kontaktreduktion: Möglichst viele Angestellte müssen im Homeoffice arbeiten. Ist das nicht möglich, sollen die Schichten und Räumlichkeiten so gestaffelt werden, dass möglichst wenige Kontakte entstehen.
- Betriebliche Hygienekonzepte: Betriebe müssen ein eigenes Hygienekonzept aufstellen. Dazu gehört es beispielsweise Desinfektionsmittel und Co. bereitzustellen, Lüftungspläne zu erstellen, Filteranlagen zu installieren und gut sichtbare Bodenmarkierungen für Ausweichwege anzubringen.
- Medizinische Schutzmasken: Wenn Lüftungen, Abtrennungen zwischen den Arbeitsbereichen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Angestellten nicht ausreichend eingehalten werden können, ist das Nutzen der medizinischen Masken im Betrieb verpflichtend. Sie müssen von dem Arbeitgeber bereitgestellt werden.
- Nachweise & Tests: Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Angestellten vor Arbeitsantritt zu kontrollieren. Eingelassen werden nur die Angestellten mit Impf- oder Genesenennachweis oder gültigem Negativtest, der maximal 24 h (Schnelltest) oder 48 h (PCR) zurückliegen darf. Der Arbeitgeber muss mindestens zwei Schnell- oder PCR-Tests in der Woche bereitstellen. In vielen Gesundheitseinrichtungen sind die Maßnahmen noch strenger.
Der Arbeitgeber hat ein Auskunftsrecht, das in der Pandemie ausgesprochen wurde und es ihm erlaubt, die Impfdaten des Angestellten zu kontrollieren. Speichern oder kopieren darf er sie allerdings nicht. (§ 36 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz)
- Impfung: An Arbeitsplätzen, ohne Impfpflicht (diese gilt ab dem 15.03.22 in medizinischen Einrichtungen) muss der Arbeitgeber Informationen zu vorhandenen Impfangeboten und den Konsequenzen einer Covid-Infektion bereitstellen. Er ist außerdem verpflichtet, seinen Angestellten freizugeben, um einen außerbetrieblichen Impftermin wahrnehmen zu können.
Homeoffice
Vor der Pandemie hatten wir als Deutsche kein Recht auf Homeoffice. Aufgrund des Weisungsrechts von Arbeitgebern (§ 106 Gewerbeordnung) dürfen sie uns vorgeben, wann wir wo arbeiten müssen. Haben sie uns bisher Homeoffice erlaubt, lag das in ihrem Ermessen.
In der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde erstmals die Homeoffice-Pflicht etabliert. Ist es möglich unseren Job von Zuhause aus durchzuführen, können wir diesen Anspruch gesetzlich durchsetzen.
Worauf sollte ich als Angestellter achten?
Gerade im Homeoffice zu Corona-Zeiten gibt es viele Streitfälle, da sich die Gesetze noch nicht etabliert haben. Bekannte Auseinandersetzung drehen sich um die Arbeitszeiteinhaltung im Homeoffice. In vielen Gerichtsverhandlungen stehen aktuell Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenüber, die sich gegenseitig des Arbeitszeitbetrugs und der Verletzung des Persönlichkeitsrechts beschuldigen.
Um zu beweisen, dass ein Angestellter im Homeoffice seine Arbeitszeiten nicht einhält, muss ein Arbeitgeber dies nachweisen. Viele Kontrollen, wie einen Detektiv, darf er aber nur dann einsetzen, wenn ein fester Verdacht besteht, da er sonst illegal in das Privatleben des Angestellten eingreift. Ob ein gerechtfertigter Verdacht vorliegt, oder ob die Maßnahmen der Kontrolle gerechtfertigt sind, entscheidet sich vor Gericht je nach individuellem Umstand.
Sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber können Bußzahlungen erhalten, wenn Hygienemaßnahmen im Betrieb nicht vollständig umgesetzt werden. Wird außerdem der Infektionsschutz in Betrieben nicht ausreichend gewährleistet, kann man als Angestellter sein Recht auf Infektionsprävention umsetzen und zu Hause bleiben, um seine Gesundheit zu schützen. Der Arbeitgeber muss entweder die Maßnahmen anpassen oder Lohnfortzahlungen leisten. (§ 273 Abs. 1 und § 615 S. 1 Bundesgesetzbuch)
Fazit
Das Arbeitsrecht hilft uns dabei, unter fairen Bedingungen zu arbeiten. Als Angestellter müssen wir aber meist selbst darauf achten, ob die Vorgaben unserer Anstellung oder ein Kündigungsgrund rechtens sind. So gibt es beispielsweise noch keine verpflichtende Zeiterfassung in deutschen Betrieben, weshalb viele deutsche Arbeitnehmer mehr Überstunden machen als erlaubt oder nicht die Ruhezeiten einhalten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Zweifelt man an der Fairness von Vertragsbedingungen, lohnt es sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um sich beraten zu lassen. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich bezahlt machen, um mögliche Kosten abzufangen.