Duisburg: Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zur Kommunalwahl wieder möglich
Nachdem das Ministerium des Inneren von NRW die Aussetzung der Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen bis zum 19. April empfohlen hatte, können diese nun wieder unter Einhaltung der jeweils aktuellen erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Gemäß § 11 (2) der CoronaSchVO sind Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl unter Einhaltung der Hygienevorschriften zulässig. Sie sind auch zulässig in entsprechenden Räumlichkeiten in Gaststätten (ohne Ausschank).
Die Parteien und Wählergruppen werden gebeten, diese Veranstaltungen unter ordnungsamt@stadt-duisburg.de anzuzeigen, damit das Bürger- und Ordnungsamt informiert ist.
Der Coronaschutzverordnung entsprechend sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zu gewährleisten.
Den Parteien und Wählergruppen wird deshalb Folgendes empfohlen:
• ausreichend großer Versammlungsraum
• Einhaltung einschlägiger aktueller Hygienemaßnahmen (Bereitstellung ausreichender Menge an Desinfektionsmittel oder Möglichkeit zur Handwaschung)
• angemessene Mindestabstände zwischen den Versammlungsteilnehmern (1,5 Meter)
• Betreten/ Verlassen des Versammlungsraums nur Nacheinander/ Steuerung des Zutritts
• Vermeidung von Gruppenbildung
Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bei Aufstellungsversammlungen wird nicht verlangt, kann aber ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.
Diese Maßnahmen gelten zurzeit bis einschließlich 3. Mai 2020. Über kurzfristige Änderungen und/oder Ergänzungen der Hygienevorschriften sollten sich die Parteien und Wählergruppen selbstständig informieren.