Flugverspätungen – Wer kommt in einem Schadensfall auf?
Endlich Urlaub! Wochenlang alles vorbereitet und darauf gefreut. Der Mietwagen oder das Hotel sind bereits gebucht und dann das: Ihr Flug fällt aus. Man kommt erst einen Tag später oder erst gar nicht am Ziel an. Ärgerlich. Wie holt man sich dann die Reisekosten zurück? Ein Fugverspätungs-Entschädigungsrechner kann hierbei behilflich sein.
Ein Albtraum. Dies wünscht man niemandem: Man kommt mehr als rechtzeitig am Flughafen an und erhält die Nachricht, das der Flug storniert wurde oder sich erheblich verspäten wird. Das Airline-Personal vertröstet einen immer und immer wieder um Ruhe hinein zu bekommen. Nach vielem Hin und Her habe man erst für den nächsten Tag eine Flugmöglichkeit gefunden.
So etwas ist nicht nur ärgerlich, sondern kann einem ganz schön die Freude auf den Urlaub erheblich verhageln. Inden letzten Jahren mussten immer wieder Fluggäste diese Erfahrungen machen. Was vielen hierbei nicht bekannt ist: Man kann die Reisekosten für den verlorenen Tag des Urlaubes von der zuständigen Airline zurückverlangen. Airhelp prüft den Anspruch. Zudem ist die Fluggesellschaft nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet, die Betroffenen über Nacht kostenfrei in einem Hotel unterzubringen, wenn der Flug erst einen Tag später starten kann.
Sollte man ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht haben, dann fallen die Kosten hier ab dem Buchungsbeginn an, unabhängig davon, ob man sie nutzen kann oder nicht. Das dürfte jedem klar sein. Wenn man auch nun mit einem Tag Verspätung am Reiseziel eintrifft, muss man diese Kosten für den verlorenen gegangenen Urlaubstag jedoch nicht entrichten. Denn auch hier werden die Hotelkosten oder die Mietwagengebühr für den nicht genutzten Urlaubstag von der zuständigen Airline erstattet, die für die Verspätung verantwortlich ist.
Deshalb empfehlen wir hierbei: Man sollte sich den Grund der Verspätung oder des Flugausfalls vom Personal der Fluggesellschaft grundsätzlich in schriftlicher Form bestätigen lassen. Ebenfalls sollte man alle Rechnungen aufheben. Das macht es später wesentlich einfacher, die Entschädigung für die Flugannullierung und die Erstattung für die angefallenen Reisekosten des vergeudeten Urlaubstages von der Fluggesellschaft einzufordern.