Holzwege
Im Oktober 2019 hatte ich über einen Rechtsstreit wegen nächtlicher Lärmbelästigungen durch Tiefbässe berichtet. Was ist daraus geworden? Um es kurz zu fassen: es ist inzwischen schlimmer geworden!
Der Betreiber des Lokals ist durch das Amtsgericht nicht mehr postalisch erreichbar, auch das Einwohnermeldamt hat keine Meldung über seinen Verbleib. Beim Gewerbeamt hinterlegt ist allerdings seine alte Adresse. Auf den Betreiber wartet die eventuell dritte, nochmals verschärfte Geldstrafe, ersatzweise Haft. Ich habe das Ordnungsamt über den Sachverhalt informiert. Das Abtauchen des Betreibers lässt meine Unterlassungsklage ins Leere laufen.
Anfang Januar 2020 war der Partylärm aus dem Lokal leiser geworden, nur ausnahmsweise vermahm ich die Tiefbässe der brutalen Trap-Musik, die mit Vorliebe gespielt wird, ohne geeignete Dämmung. In der Nacht vom 18.01. auf den 19.01.20 waren allerdings Tiefbässe von 23:50 Uhr bis morgens um 09:40 Uhr zu vernehmen: dies entspricht dem Stand von 2019.
Ich hatte im Spätherbst den Oberbürgermeister direkt angemailt, mit Verweis auf den Artikel vom Oktober und das gerichtliche Aktenzeichen des Verfahrens. Als Antwort bekam ich eine Nachricht von einem Herrn, der mitteilte, dass sowohl meine Mails als auch polizeiliche Meldungen über den Fall beim Ordnungsamt vorliegen würden und ein verwaltungsrechtliches Verfahren eingeleitet sei. Mehr Informationen könne er mir aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeit nicht geben.
Und der nächtliche Tiefbasslärm geht weiter, obwohl der Betreiber offiziell abgetaucht ist, wie ein Schwerverbrecher. Die Folter aus dem Lokal dauert nun über zwei Jahre, und der Prozess ruht laut Amtsgericht. Bevor ich die Stadt Duisburg verklage, einen geeigneten Weg muss ich erst noch finden, werde ich auch diesen Artikel an den Oberbürgermeister persönlich weiterleiten. Seine ‚Null-Toleranz-Strategie‘ entpuppt sich in diesem Fall als Marketing-Gag.





