Essen: Sexualtäter nach Öffentlichkeitsfahndung gefasst
An der Bäuminghausstraße überfiel ein unbekannter Mann am 28. November 2016 eine junge Frau- wie wir am 15. Dezember berichteten-. Gegen 16:30 Uhr ging die Essenerin über die Bäuminghausstraße in Richtung Kleine Hammerstraße, nachdem sie die U-Bahn an der Gladbecker Straße verlassen hatte. An einem Fußweg griff sie plötzlich der Unbekannte hinterrücks an. Bei dem sexuell motivierten Angriff stürzte die Frau zu Boden und schrie um Hilfe. Der Mann flüchtete in Richtung Hövelstraße. Kurz nach Beginn der öffentlichen Fahndung, bei dem die Polizei neben Fotos auch ein kurzes Überwachungsvideo zur Verfügung stellte, meldeten sich etwa ein Dutzend Hinweisgeber. Oft über Facebook und auch anderen Medien hatten sie von der Fahndung erfahren und den jungen Mann erkannt.
Der mit dem Fall betraute Beamte ermittelte den Wohnort des Gesuchten und erwirkte über die Essener Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbefehl. Freitagmorgen nahmen Kriminalbeamte den 29-jährigen Essener in seiner Wohnung in Essen- Karnap fest. Noch am Freitagnachmittag wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Körperverletzung in Tateinheit mit „sexuellem Übergriff unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes“. Bei dem letztgenannten Vorwurf handelt es sich um ein Delikt, das erst vor wenigen Wochen in das Strafgesetzbuch aufgenommen und – jedenfalls im Bereich der Staatsanwaltschaft Essen – jetzt erstmals in einer Haftsache angewendet wurde. Der gesetzliche Strafrahmen beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre Freiheitsstrafe.