Unregelmäßigkeiten im Wahlamt Köln – Volksbegehren verzögert
Fehlerhaftes und eigenmächtiges Verhalten des Kölner Wahlamtes führt zu einer Verzögerung des Volksbegehrens „Nichtrauchen – Rauchen – Wahlfreiheit (NRW)“. Das vom Aktionsbündnis „NRW genießt!“ geplante Volksbegehren will die gesetzliche Verschärfung des Rauchverbotes in Nordrhein-Westfalen aufheben. Mehr als 4.000 Unterstützungsanschriften sind bereits gesammelt; 3.000 werden für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens benötigt.
Die Stimmberechtigung unterstützender Bürger muss vor Einreichen an die Landesregierung durch die Wahlämter der Städte und Gemeinden geprüft werden. „Dabei kam es in Köln zu Unregelmäßigkeiten bei fast zehn Prozent der eingereichten Unterschriften“ teilte die Vertrauensperson des Volksbegehrens, Christoph Lövenich, heute mit. Das Düsseldorfer Innenministerium musste die Kölner Stadtverwaltung bereits zurechtweisen.
Der Koordinator des Projekts, Detlef Petereit, ergänzte: „Es handelt sich hier prozentual um eine Größenordnung, die geeignet ist, einer Partei den Einzug in ein Parlament zu ermöglichen. Das macht mir Angst!“.
Die Kölner Stadtverwaltung hatte Unterzeichner durchgestrichen, die in anderen Kommunen wohnhaft sind, obwohl im Anschluss auch dort eine Stimmrechtsprüfung durchgeführt werden kann. Statt sich auf die Stimmrechtsprüfung zu beschränken, wertete das Wahlamt in Köln zudem Unterschriften als ungültig, die Eintragungen der Bürger in einer Spalte „Bemerkungen“ enthalten, obwohl laut Rechtsauffassung der Landeswahlleiterin darin keine unzulässigen Zusätze zu sehen sind. Zu guter Letzt erkannten die Kölner Prüfer einer verstorbenen Person fälschlicherweise ihr Stimmrecht ab. In keinem anderen Wahlamt in Nordrhein-Westfalen sind „NRW genießt!“ zufolge derartige Unregelmäßigkeiten auffällig geworden. Lövenich: „In Köln ist man offenbar nicht nur beim U-Bahn-Bau überfordert.“
Die Unterschriftenlisten werden nun dem Kölner Wahlamt zur Korrektur seiner Fehler erneut vorgelegt. Dessen Mitteilung, dafür möglicherweise bis zum Ende des Monats September Zeit zu benötigen, lässt die Organisatoren einen erheblichen Zeitverzug beim Start des Volksbegehrens befürchten. Die korrigierten Kölner Bögen sollen danach nämlich weiteren Kommunalverwaltungen zur Stimmrechtsbestätigung vorgelegt werden.
Noch einmal Petereit: „Bleibt zu wünschen, dass das Wahlamt Köln bei den bevorstehenden Bundes-, Kommunal-, und Europawahlen und besonders bei unserem Volksbegehren korrekt arbeitet, wo Überprüfungen durch Bürger in dieser Form nicht möglich sind“.