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Berlin-Wedding: Polizei ergreift Zwangsmaßnahmen

Von Dr. Werner Jurga
8. Oktober 2012
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Wenn man Probleme hat, sollte man nicht saufen. Am besten lässt man die Finger ganz vom Alkohol. Keinen Tropfen! Auf jeden Fall dann nicht, wenn man richtig Probleme hat. André C. zum Beispiel – der heißt wirklich so – hatte richtige Probleme, und heute hat er noch größere. Denn André C. hat den Polizeieinsatz, den er ausgelöst hatte, überlebt. Daher die größeren Probleme. Dass er am Samstagnachmittag so einen Mist gebaut habe, könne sie sich nur damit erklären, sagt seine Schwester, dass er den Tod seines 19-jährigen Sohnes (vor zweieinhalb Jahren) und seines Vaters (im Januar) nicht verkraftet habe, sagt Andrés Schwester.

Gewiss, das könnte erklären, dass er getrunken hatte. Aber das erklärt noch nicht, warum er am Samstag gegen drei Uhr mittags bewaffnet durch Berlin-Wedding spaziert ist. Nicht „marschiert“, wie es hier und dort heißt, sondern normal über den Bordstein durch die Antwerpener Straße gelaufen. André hatte auch niemanden angegriffen, wie ebenfalls fälschlicherweise hier und dort geschrieben wurde. Allerdings: er war bewaffnet. Erstens durfte er das sowieso schon mal nicht sein, und zweitens… – nun ja, André hatte in einer Hand ein Messer und in der anderen eine Axt oder ein Beil oder so etwas. Das sieht natürlich gar nicht gut aus. Logisch, dass da die Leute die Polizei alarmiert hatten.

Logisch auch, dass die Polizei, wenn sie es mit Leuten zu tun hat, die offensichtlich so stark einen an der Mütze haben wie unser André C., sich um sofortige Entwaffnung zu kümmern hat. Folgerichtig hatten die Kollegen von der Streife – eine Beamtin und ein Beamter – André zunächst einmal darum gebeten, ihnen die beiden Mordwerkzeuge freundlicherweise auszuhändigen. Ich weiß nicht, ob André darauf geantwortet hatte, eher würde er den beiden Polizisten mit der Axt einen Scheitel ziehen. Fest steht aber, dass er die zwei Waffen unter gar keinen Umständen aushändigen wollte.

Man kann André zur Stunde nicht fragen, warum er sich so wenig kooperativ gezeigt hatte, weil er gerade eine schwere Notoperation hinter sich hat, folglich also nicht vernehmungsfähig ist. Ob einer der beiden Beamten sich bei ihm danach erkundigt hatte, warum und wozu André das Beil und das Messer so nötig gebraucht hatte, weiß ich leider nicht. Egal, wahrscheinlich hätte ein Gespräch mit ihm ohnehin wenig Sinn gemacht; denn André war ja – wie gesagt – besoffen. Ich weiß aber, dass die beiden daraufhin – also auf seine Weigerung, die Waffen abzugeben – Verstärkung angefordert hatten. Das scheint mir sehr vernünftig gewesen zu sein.

Denn André war ja, daran kann nicht der geringste Zweifel bestehen, offensichtlich sehr gefährlich. „Wenn der Täter das Messer nicht loslässt“, sagt auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin, Bodo Pfalzgraf, “ist die Situation lebensgefährlich“. Ganz genau, und natürlich hat der Polizeigewerkschafter Recht, wenn er André C., auch wenn der gar nichts getan hatte, als „Täter“ bezeichnet; denn ist ja, wie gesagt, verboten, mit Beil und Dolch spazieren zu gehen. Herr Pfalzgraf stellt klar: „Zwangsmaßnahmen sind dann zulässig.“ Klare Kiste. Und auch klar: die Sicherheit der Beamten hat an erster Stelle zu stehen.

Eine vertrackte Situation. Erstens: die Polizei – inzwischen sind sechs Kollegen im Einsatz, fünf Männer, eine Frau – hat, wie gesagt, Andrés Entwaffnung durchzuführen. Zweitens: André weigert sich, die Waffen herauszurücken, hält sogar das Messer fest, leistet also Widerstand gegen die Staatsgewalt. Drittens, um auch dies zu wiederholen: die Sicherheit der Beamten hat an erster Stelle zu stehen. Daraus folgt m.E., dass Zwangsmaßnahmen nicht nur zulässig sind, sondern auch geboten. Dringend geboten. Und, m.E. keine Frage: hält André dann nicht nur das Messer, sondern auch ganz allgemein an seinem Widerstand fest, ist auch seine Verletzung billigend in Kauf zu nehmen.

So ist die geltende Rechtslage, und ich sehe auch keinerlei Möglichkeit, sie in irgendeiner Weise in Frage zu stellen. Hier ist das ansonsten eher unglückliche Wort treffend: „alternativlos“. Die Anwendung von Gewalt ist in diesem Fall ethisch geboten; es wäre ethisch absolut unvertretbar, einen psychiatrisch offensichtlich behandlungsbedürftigen Menschen mit Messer und Beil durch die Gegend laufen zu lassen. André war nicht einsichtig, also gebrauchte die Polizei Gewalt. Dass es zur Gewaltanwendung kommen musste, hat nach jetzigem Kenntnisstand vermutlich André S. ganz allein zu verantworten. Dies sei zur Beurteilung des Geschehens in Wedding am Samstagnachmittag vorangestellt.

Im Folgenden machte die Polizei vom Schlagstock Gebrauch und auch von der Schusswaffe. André wurde von mehreren (vermutlich fünf) Schüssen getroffen – mehrere in seine Oberschenkel, einer an der Leiste sowie ein Bauchschuss. Die Beamtin hat wahrscheinlich nicht geschossen, sondern Pfefferspray eingesetzt – und zwar schätzungsweise 0,8 Liter, also 800 ccm, also etwas Mehr als drei Flaschen Bier (umgerechnet) direkt in Andrés Gesicht. Ein Beamter hat dem blutüberströmt am Boden liegenden André einen Fußtritt mit Anlauf ins Genick verpasst. Der Polizeihund, der zu André geführt wurde, ein Schäferhund, durfte sich danach festbeißen.

André C. ist 50 Jahre alt und auf jeden Fall sehr zäh. Diesem Umstand dürfte auch zu verdanken sein, dass er diesen Polizeieinsatz überlebt hatte. „Berliner Messer-Mann liegt im Koma!“, hatte bild.de getitelt und gefragt: „Wacht er nie wieder auf?“ Wird er wohl; der Berliner Tagesspiegel hat gemeldet, dass nachdem André „im Krankenhaus notoperiert wurde, inzwischen außer Lebensgefahr“ sei. Respekt! Das hätte nicht jeder wegstecken können. Sehen Sie sich die Videoaufzeichnungen einfach mal an! 44 Sekunden gibt es bei YouTube, 53 Sekunden bei der Bild – hier auch mit einer kleinen Fotoserie aus diesem Material. Zäher Bursche, dieser André C.

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