Duisburger Arbeitsagentur informiert: In der Urlaubszeit auf Reisen gehen – aber nur mit Zustimmung!
Duisbrg – Urlaubszeit ist Reisezeit: Die Agentur für Arbeit Duisburg weist daher ihre Kunden darauf hin, dass bei Reiseplänen in der Sommerzeit eine Einwilligung durch die Agentur für Arbeit eingeholt werden muss. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine unmittelbare Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer Weiterbildung ansteht. Dies kann durch ein Telefonat beim Service Center der Agentur für Arbeit geklärt werden.
Je nach Arbeitsmarktsituation und Sachlage kann der Arbeitsuchende dann bis zu drei Wochen verreisen. Die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I (ALG I ) wird für diesen Zeitraum weitergezahlt. Wer bis zu sechs Wochen auf Reisen geht, erhält nur in den ersten drei Wochen ALG I. Wer mehr als sechs Wochen im Jahr verreist, bei dem erlischt der ALG I-Anspruch und muss im Anschluss an die Reise erneut beantragt werden.
Weitere Informationen beim Service Center der Agentur für Arbeit unter der Rufnummer 01801- 555 111*.
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min