xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Hauptmenü

  • Startseite
  • Regional
  • Kultur
  • Meinung
  • Politik
  • Sport
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

logo

xtranews – das Newsportal aus Duisburg

  • Startseite
  • Regional
  • Kultur
  • Meinung
  • Politik
  • Sport
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
DuisburgEssenPolitikSoziales
Home›Duisburg›BILDUNGSPAKET: Landessozialgericht NRW Essen und Jobcenter Duisburg verzögern monatelang den Weg einer Eilklage gegen das Bildungspaket zum Bundesverfassungsgericht

BILDUNGSPAKET: Landessozialgericht NRW Essen und Jobcenter Duisburg verzögern monatelang den Weg einer Eilklage gegen das Bildungspaket zum Bundesverfassungsgericht

Von Redaktion
5. April 2012
1439
0
Teilen:

Klägerin ist bereit, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu kämpfen, damit alle Kinder in Deutschland diskriminierungsfreie Chancengerechtigkeit erlangen können

„Wer vorgestern glaubte, unsere Meldung über die Verfassungsbeschwerde zum Bildungspaket sei ein Aprilscherz,“ stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin fest, „dem können wir versichern, dass uns das Thema, Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu erreichen, viel zu ernst ist, um damit Scherze zu treiben.“

Seit sie im Juni 2011 den Bildungspaket-Antrag im Jobcenter gestellt hatte, kämpfte eine alleinerziehende Mutter mit Unterstützung der Hartz4-Plattform um das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für ihre Tochter sowie Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Bei ihrem Weg durch die Sozialgerichte ging es insbesondere darum, dass sie nicht mit der in den fünf Antragsformularen für das sogenannte Bildungspaket geforderten zahlreichen Freigaben ihrer Daten gegenüber beispielsweise Behörden, Schulen oder Caterern fürs Mittagessen einverstanden ist. Seit August 2011 stritt sie bei den Gerichten vor allem anderen für den Schutz vor Diskriminierung ihres Kindes. Sie wandte sich gegen die Verfassungswidrigkeit von Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, die gegen das vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 verkündete „unverfügbare Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum“ verstoßen – in das die Karlsruher Richter ausdrücklich auch das Recht auf „Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ eingeschlossen hatten. Gegen den negativen Beschluss der ersten Instanz beim Sozialgericht  legte sie in zweiter Instanz im September 2011 Beschwerde beim Landessozialgericht ein. Seit einem mündlichen Termin im November 2011 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen – das der Richter platzen ließ, weil er Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin als Beistand für die Klägerin zurückwies, obwohl das Sozialgerichtsgesetz dies ausdrücklich zulässt – muss die Klägerin zunehmend mehr den Eindruck gewinnen, als ginge es in dem Verfahren weniger darum, ihr zu ihrem eingeklagten Recht und Grundrecht zu verhelfen, als vielmehr darum, vom diskriminierenden Bildungspaket abzulenken, das Verfahren zu verzögern und Sie zur Rücknahme der Klage zu bewegen.

Das Jobcenter Duisburg wird nicht müde, seit nunmehr bald neun Monaten wieder und wieder von der Klägerin die sogenannte „Mitwirkungspflicht“, sprich Freigabe ihrer vom Sozialgesetzbuch ebenso wie vom Grundgesetz geschützten Sozialdaten einzufordern. Die Behörde tut dabei so, als könne sie nicht lesen, dass dies bereits im Antrag ausdrücklich abgelehnt wurde. Auch bei ihrer letzten neuerlichen „Einladung“ ins Amt musste die Klägerin wieder einmal zu Protokoll geben, was längst in den Akten der Rechtsabteilung des Jobcenters wie auch in den Sozialgerichtsakten nachzulesen gewesen wäre: „Die (…) angeforderten Dokumente können (…) nicht vorgelegt werden“ und die völlig ahnungslose Sachbearbeiterin zum zigsten Male „auf das anhängige Sozialgerichtsverfahren und den Schriftverkehr in“ ihrer eigenen „Verwaltungsakte“ hinweisen. Dann hätte sie sich und der Klägerin die Zeit für diesen Termin ersparen und Sinnvolleres tun können. Denn das Widerspruchsverfahren, das sie glaubte, jetzt noch einmal eröffnen zu können, war – nachdem fünf „Versagungs-, Entziehungs- und Ablehnungs-Bescheide“  vorausgegangen waren – längst von ihrer Behörde abgeschlossen worden.

Seit langer Zeit versucht auch das Rechtsamt der Stadt Duisburg im Sozialgerichtsstreit das lästige Thema Bildungspaket loszuwerden. Sieben Monate nach Einreichen der Bildungspaketklage beim Sozialgericht – behauptet es, zuletzt am 2. März, immer noch: „streitig“ sei „alleine die Regelleistungshöhe“. Und als seien die zentralen Klagegründe zum Daten- und Diskriminierungsschutz niemals in den Schriftsätzen aufgetaucht, gibt sich der Vertreter der Stadt obendrein verwundert, als die Klägerin schließlich noch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts als Beweis zum Verfahren ergänzt, das genau ihre Position der Schutzwürdigkeit von Sozialdaten stützt (B 14 AS 65/11 R, vorläufige Medieninformation Nr. 2/12 des BSG am 25.01.2012). Er erklärt willkürlich: es „ist hier nicht nachvollziehbar, welche rechtliche Bedeutung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.01.2012 im vorliegenden Verfahren zukommen soll.“

Und das Landessozialgericht in Essen übergeht mal einfach seinen eigenen „Beschluss“ im mündlichen Termin, den der Richter hatte platzen lassen, weil die Klägerin sich nicht mit dessen Aufforderung einverstanden erklärt hatte, ihrem vom Gesetz zugelassenen Beinstand die Vollmacht und damit die Anwesenheit in der Verhandlung zu entziehen. In der „Niederschrift in dem Beschwerdeverfahren“ vom 29.11.2011 stand zwar ausdrücklich: „Sodann ergeht folgender Beschluss: 1. Die Erörterung wird vertagt. 2. Der Senat wird über die Zurückweisung der Bevollmächtigten Brigitte Vallenthin durch Beschluss entscheiden. 3. Neuer Termin von Amts wegen.“ Darauf hatte die Klägerin vertraut und sich verlassen. Stattdessen hat der zweite Senat des Landessozialgerichts NRW in Essen – nach dem Motto: was schert uns unser Geschwätz von gestern – kurzerhand ohne weitere Begründung am 22. Dezember die Klage mit unanfechtbarem Beschluss abgewiesen – nachdem der Richter zuvor bereits im mündlichen Termin erklärt hatte, den entscheidenden und überwiegenden Teil der Klageinhalte nicht verhandeln zu wollen. Die für die Klägerin nicht nachvollziehbar gänzlich an ihrem Klagegegenstand vorbei gehenden Ablehnungs-Begründung schloss mit dem Verweis auf ein durch Sprungrevision zum Bundessozialgericht gelangtes Urteil des Sozialgerichts Oldenburg (S 48 AS 664/11), das – entgegen der richterlichen Beschluss-Ausführung – auch nicht andeutungsweise das Vorbringen der Klägerin zum Inhalt hat (B 14 AS 131/11 R).

Damit war bereits nach der zweiten Instanz der Weg fast frei, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Um hierfür jedoch die Voraussetzungen zur „Erschöpfung des Rechtsweges“ vollständig erfüllt zu haben, bedurfte es eines weiteren Rechtsmittels, der „Anhörungsrüge“ wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gemäß Artikel 103 Grundgesetz. Denn das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde erst dann annehmen, wenn vorher alle verfügbaren Rechtsmittel genutzt worden sind.

Die Anhörungsrüge musste spätestens binnen Zwei-Wochen-Frist nach dem Beschluss des Landessozialgerichts dort eingehen. Diese Frist hat die Klägerin am 9. Januar auch eingehalten.

Seitdem erreichten sie juristische Merkwürdigkeiten aus dem Landessozialgericht, die von ihr nicht anders denn als Verzögerung und Behinderung empfunden werden konnten. Es ist anzunehmen, dass die Ablehnung der Anhörungsrüge bereits seit dem 9. Januar fest stand und kurzfristig hätte entschieden werden können. Dennoch erhielt die Klägerin einen Ablehnungs-Beschluss erst fast drei Monate später, am 30. März.

– Zunächst kam am 11. Januar die Eingangsbestätigung mit einem falschen Datum – 10. statt 9. Januar. Wenn dieses Datum tatsächlich korrekt gewesen wäre, hätte die Anhörungsrüge wegen verspäteten Eingangs vom Landessozialgericht abgelehnt werden können. Damit wäre der Weg zum Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle abgeschnitten gewesen.
– Mit erkennbarer Verärgerung gibt das Gericht seinen Fehler nach zwei Wochen endlich zu und bestätigt den fristgerechten Eingang.
– Gleichzeitig ermuntert es die Klägerin darin am 23. Januar erstmals : „Ggfs. Teilen Sie die Rücknahme Ihrer Anhörungsrüge mit“.
– Diese Ermunterung verstärkt das Landessozialgericht schließlich noch einmal mit einem letzten Schreiben am 15. März, dessen Inhalt nur verblüffen kann:
„Um Überprüfung Ihres Tuns wird gebeten“.
Zusätzlich wird noch einmal der gesamte Klageinhalt willkürlich und demonstrativ in den Papierkorb geworfen:
„Die Frage nach Leistung zur Bildung und Teilhabe war nicht Gegenstand des Verfahrens.“
Und das Gericht regt an zu prüfen:
„ob Sie Ihrem tatsächlichen Begehren (…) durch die Durchführung des dazu gebotenen Hauptsacheverfahrens entsprechen wollen oder ob Sie die hiesige – insoweit nicht zielführende – Anhörungsrüge weiter verfolgen wollen.“
Schließlich wird noch ein monetäres Lockmittel auf den Tisch gelegt:
„Die Rücknahme der Anhörungsrüge verursacht keine gesonderten Kosten“.
Der Richter schließt mit der freundlichen Aufforderung:
„Die Vorlage Ihrer Stellungnahme“ binnen zwei Wochen „fördert das Verfahren“.
Dabei hat er offen gelassen, ob es sich um das von der Klägerin begehrte oder das vom Gericht offensichtlich gewünschte Verfahren handelt.

Unterdessen hat die Klägerin die aktuell erschienene Studie von Bertelsmann Stiftung und Institut für Schulentwicklungsforschung Chancenspiegel dem Landessozialgericht als weiteren begründenden Beweis für ihre Anfechtung des sogenannten Bildungspakets vorgelegt. Die weist nämlich fortdauernden Mangel an Chancengerechtigkeit in Deutschland nach. Beispielsweise offenbart sie den Ausschlussfaktor Armut für Bildungschancen bei gleicher Begabung u.a. für Nordrhein-Westfalen:

– „Die Chance eines Kindes aus oberen Sozialschichten, das Gymnasium zu besuchen, ist 5,5 mal höher als die eines Kindes aus unteren Sozialschichten)“.

Und sie betont die Grundlage ihrer Definition von Chancengerechtigkeit, die sich die Bundesregierung schleunigst zu eigen machen sollte, wenn sie sich nicht weiterhin jahrelanger  internationaler Kritik an der Spaltung der deutschen Gesellschaft aussetzen will. Die Studie der Bertelsmann Stiftung, die die schulischen Probleme übertragbar in den Fokus nimmt,

– „versteht unter Chancengerechtigkeit die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft, die auch gewährleistet wird durch eine gerechte Institution Schule, in der Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer sozialen und natürlichen Merkmale keine zusätzlichen Nachteile erfahren, durch eine Förderung der Befähigung aller und durch eine wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten Personen.“

Diese Definition von Chancengerechtigkeit ist der aktuellste der nationalen, europäischen und internationalen Appelle an die Bundesregierung, ihre Maßgaben zu befolgen. Und sie zeigt die dringende, spätestens nach einem Jahr überfällige Notwendigkeit, das Bildungspaket auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu stellen.

Die Klägerin hat deshalb zur Wahrung der Frist von einem Monat seit dem Landessozialgerichtsbeschluss vom 22. Dezember 2011 am 24. Januar Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Register des Bundesverfassungsgerichts eingereicht, die dort bis zum Zurückweisungsbeschluss der Anhörungsrüge durch das Landessozialgerichts ruhte. Nachdem dieser nun am 30. März eingegangen ist, wird sie kurzfristig Antrag auf Übertragung in das Verfahrensregister und damit endgültig auf Überprüfung des Bildungspakets durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stellen.

Enhanced by Zemanta

Teilen mit:

  • Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
  • Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X
  • Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp
  • Auf Reddit teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Reddit
  • Mehr
  • Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken
StichworteBildungspaketBrigitte VallenthinBundessozialgerichtDuisburgEssenHartz-4-PlattformHartz-IV-Empfängerjobcenter-duisburgLandessozialgerichtLandessozialgericht NRW
Vorheriger Artikel

Gestohlene Bronze-Büste von Zoodirektor Dr. Gewalt aufgetaucht

Nächster Artikel

Bärbel Bas: “Wir müssen aktives und gesundes ...

0
Anteile
  • 0
  • +
  • 0
  • 0
  • 0

Redaktion

In Verbindung stehende Artikel Mehr vom Autor

  • AllgemeinDuisburgHeadlineRegional

    Duisburg: Bewegender Abschied von Josef Krings

    23. November 2019
    Von Manuela Ihnle
  • DuisburgSport

    MSV Duisburg: Dauerkarten-Vorverkauf am Donnerstag

    31. Mai 2017
    Von Redaktion
  • DuisburgSozialesWirtschaft

    Agentur für Arbeit Duisburg kümmert sich um Schlecker-Mitarbeiterinnen

    15. März 2012
    Von Redaktion
  • DuisburgPolitikWirtschaft

    Rainer Bischoff zum Fachkräftemangel: Die Klagen und das Verhalten unserer heimischen Unternehmen sind höchst widersprüchlich!

    17. Oktober 2013
    Von Redaktion
  • AllgemeinDuisburgRegional

    Duisburg: Busfahrerin angespuckt und geschlagen

    11. August 2022
    Von Redaktion
  • DuisburgPolitik

    Rainer Bischoff besucht Baerler Pflanzenmarkt und ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger

    19. April 2017
    Von Redaktion

You may interested

  • Kultur

    Jörg Pilawa wechselt zum ZDF

  • AllgemeinDuisburgEngagementHeadlineRegional

    Duisburg: Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine

  • pixabay.com/ OptLasers
    AllgemeinAnzeigePanoramaPanoramaVerbraucher

    Produktionsprozesse neu gedacht: Optimierungspotenziale gezielt nutzen

Neuste Beiträge

AllgemeinDuisburgHeadlineRegional

Duisburg: Brand auf der Schrottinsel

Gegen 22:00 Uhr hat eine metallverarbeitende Firma auf der Schrottinsel in Duisburg-Ruhrort den Brand eines Metallschrotthaufens gemeldet. Die erst eingetroffenen Kräfte haben eine Rauchentwicklung und Flammen aus einem Metallschrotthaufen festgestellt. ...
  • CSD Duisburg 2026 – Vielfalt ist Duisburger DNA

    Von Christian Heiko Spließ
    25. Juli 2026
  • Sommerferien als Bauzeit: Zahlreiche Maßnahmen an Duisburger Schulen geplant

    Von Redaktion
    21. Juli 2026
  • Duisburg: Versuchtes Tötungsdelikt am weißen Riesen

    Von Redaktion
    20. Juli 2026
  • Brand auf dem Recyclinghof Duisburg Hochfeld

    Von Redaktion
    18. Juli 2026


Unsere Fotos

IMG 2204 (2)
IMG 9510 (1)
IMG 9006 (2)
IMG 9883 (1)
16939 rhein-ruhr-marathon2019-9500 1000x1500
  • Pictures categories
    • Drehtag WaPo Duisburg Staffel 5 17.07.2026
    • 43. Rhein Ruhr Marathon Duisburg 10.05.2026
    • Prinzenfrühstück Rathaus Duisburg 16.02.2026
    • Karnevalsfamilie Homberg - Dinner for Jeck 15.02.2026
    • Flic Flac X-Mas Show 2025 Duisburg 29.12.2025
    • Weihnachtssingen Duisburg 20.12.2025
    • Flic Flac X-Mas Show Duisburg 22.12.2025
    • Zoolichter Duisburg 2025
    • Sixx Paxx Temptation Tour 25.10.2025 Duisburg
    • Targobank Run 27.08.2025 Duisburg
    • Fury in the Slaughterhouse - Duisburg Parkhaus Meiderich 01.08.2025
    • FC Bundestag - MTV Union Hamborn 02 e. V. 20.05.2025
    • Ordentlicher Landesparteitag der NRWSPD in Duisburg 10.05.2025
    • Aufstiegsfeier MSV Duisburg 04.05.2025
    • Sparkassen Gala 2025 Duisburg
    • Prinzenfrühstück und Rosenmontagszug 2025 Duisburg
    • Duisburger Preis für Toleranz und Zivilcourage 27.01.2025
    • Wedding Days Marxloh 14.09.2024 und 15.09.2024
    • 6. Haniel Klassik Open Air 06.09.2024
    • Targobank Run 2024 in Duisburg vom 21.08.2024
    • 41. Rhein Ruhr Marathon 05.05.2024
    • Duisburger Rosenmontagszug 12.02.2024
    • Prinzenfrühstück Rathaus Duisburg 12.02.2024
    • Duisburger Preis für Toleranz und Zivilcourage 2024
    • Flic Flac "Wat ´ne Maloche" 14.12.2023
    • Sportschau Duisburg 03.11.2023
    • MSV Duisburg - Rot Weiss Essen 28.10.2023 by Adrian Schlüter
    • Kanu WM 2023 Eröffnungsfeier 22.08.2023
    • Targobank Run 2023 10.08.2023
    • Stahl-Aktionstag Duisburg 14.06.2023
    • Rhein-Ruhr-Marathon Duisburg 11.06.2023
    • Drachenboot Fun-Regatta Duisburg 09.06.2023 - 11.06.2023
    • Ruhr Games 2023 Duisburg
    • Besuch Innenministerin Nancy Faeser in Duisburg am 02.06.2023
    • Xletix Kids 2023 Duisburg by D. Paczulla
    • Muddy Angels Duisburg 06.05.2023 by D. Paczulla
    • Sixx Paxx - Anfassbar Tour Duisburg
    • Besuch Olaf Scholz Feuerwehr Duisburg Homberg 21.02.2023
    • Rosenmontagszug Duisburg 2023 von Ralf G. für Xtranews
    • 80er Live Düsseldorf 14.01.2023
    • Flic Flac Xmas-Show 2022 Duisburg
    • Brückenzug OB Karl-Lehr Duisburg/ Bauarbeiten 2022
    • Gedenken an die Pogromnacht vom 9. November 1938/ 09.11.2022
    • Führung Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) 03.11.2022
    • Haniel Klassik Open Air 02.09.2022
    • Targobank Run 2022 Duisburg 11.08.2022
    • MSV Duisburg vs. RWE 05.08.2022
    • CSD Duisburg 30.07.2022
    • Gala zur Verleihung des Akzeptanzpreises "Brücke der Solidarität" 23.07.2022
    • 13. Zoolauf Duisburg 15.07.2022
    • 39. Rhein-Ruhr-Marathon Duisburg 12.06.2022
    • Drachenboot-Fun-Regatta 11.06.2022
    • Jeckival 2022 Duisburg 21.05.2022
    • Landtagswahl 2022 Duisburg/ Rathaus, Bündnis 90/Die Grüne, SPD, CDU
    • Flic Flac Premiere Duisburg 05.10.2021
    • 6-Seen Wedau, Stellwerk 2 und Rangierbahnhof Wedau
    • Sprengung Weißer Riese Duisburg 05.09.2021
    • 48. Internationales Parlamentarier - Fußballturnier in Wesel 26. - 29. August 2021
    • Annalena Baerbock Duisburg 10.08.2021
    • Bündnis 90/ Die Grünen: "Banaszak kocht" - 09.07.2021
    • MSV Duisburg Mannschaft 2021/2022
    • Veranstaltung "1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland" - Jüdische Gemeinde Duisburg-Oberhausen-Mülheim
    • Muddi hilft... Obdachlosen-Oster-Tag 04.04.2021
    • Muddi hilft Mitternachtsbus 2021
    • Muddi hilft...!!! Obdachlosen-Weihnachtsmarkt 2020
    • Hobby Horsing Vikings Duisburg
    • ThyssenKrupp Termin SPD 29.07.2020
    • CSD Duisburg 25.07.2020 - Flaggenhissung
    • Gedenkfeier zum 10. Jahrestag der Loveparade-Katastrophe 24.07.2020
    • Nacht der 1.000 Lichter 23.07.2020 - Loveparade Gedenkstätte Duisburg
    • Fertigstellung Gedenktafel Loveparade durch Marco Morosin
    • Patricia Kelly - Duisburg Meiderich 2020
    • Flic Flac PunXXX Duisburg 2020
    • Herbstcamp 2019 Niederrhein Soccer
    • Duisburg
    • MSV Duisburg
    • Laufsport
  • Meist besucht
  • Am besten bewertet
  • Am meisten kommentiert
  • Zufällig
  • Neue Photos

Kategorien

  • Allgemein
    • Panorama
    • Panorama
    • Recht
    • Veranstaltungen
    • Wissenschaft
  • Antworten
  • Anzeige
  • Arbeitsmarkt
  • Ausbildung
  • Bildung
  • Bürgerinitiative
  • City
  • Duisburg
  • duwatch
  • Engagement
  • Featured
  • Fotostrecken
  • Fragen
  • Gastbeitrag
  • Gesundheit
  • Headline
  • HEIMAT
  • Industrie
  • Investment
  • Jugend
  • Kinder
  • Kirche
  • Korruption
  • Kritik
  • Kultur
    • Medien
    • Musik
    • Rezensionen
    • Ruhrgebiet
  • LoveParade
  • Magazin
  • Meinung
    • Evers
    • Jurga
    • Klouten
    • Meiners
    • Obens
    • Rodenbücher
    • Schulze
    • Song of the Week
    • Spließ
  • Netzwelt
    • Datenschutz
  • OB
  • ÖPNV
  • Panorama
  • Parteien
  • Politik
    • Bundestagswahl
    • Kommunalwahl
    • Soziales
  • Regional
    • Bochum
    • Bonn
    • Dinslaken
    • Dortmund
    • Düsseldorf
    • Essen
    • Gelsenkirchen
    • Herten
    • HSK
    • Kamp-Lintfort
    • Krefeld
    • Kreis Wesel
    • Moers
    • Mülheim
    • Münsterland
    • Niederrhein
    • Niedersachsen
    • Oberhausen
    • OWL
    • Ruhrgebiet
    • Voerde
    • Wesel
    • Wuppertal
  • Sicherheit
  • Sport
    • American Football
    • Mountainbiking
    • Rennrad
  • Stadtrat
  • Statistik
  • Umfrage
  • Umwelt
  • Umweltschutz
  • Verkehr
  • Verwaltung
  • Video
  • Wahlen
  • Wirtschaft
    • Gewerkschaften
    • Verbraucher
  • XSHORTIES
  • Zukunft
© 2009 - 2025 xtranews - das Newsportal aus Duisburg . All rights reserved.
Diese Website verwendet Cookies. Cookies gewährleisten den vollen Funktionsumfang unseres Angebots, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken gesetzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutz-Erklärung!