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Home›Politik›Ehrensold: Herr Wulff – Gerechtigkeit – Hartz IV – Steuergeld für 60

Ehrensold: Herr Wulff – Gerechtigkeit – Hartz IV – Steuergeld für 60

Von Redaktion
23. Februar 2012
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Gedanken über „sparsamen Umgang mit Steuergeld“ von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin

Ich frage mich, ob „Ehre“ und „Sold“ von zusammen fast ½ Million Euro die angemessene Antwort sind auf die Frage, in welcher Weise sich der nicht gerade ehrenvoll abgetretene Ex-Bundespräsident um Deutschland verdient gemacht hat. Was könnte Anlass sein, dass der Steuerzahler sich für sein Wirken jährlich und lebenslang mit unverhältnismäßigen Privilegien bedanken muss? Gäbe es nicht vielmehr gute Gründe, stattdessen dem Grundgesetz-Artikel-3 zu folgen – der das Gerechtigkeitsprinzip zum Grundrecht eines jeden erklärt, wonach „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ sind? Wie würden sich Justitias Waagschalen verändern, wenn man da als Messlatte den Hartz IV-Rechner anlegte?

Nach öffentlichen Willensbekundungen politischer Vertreter aus Bundesregierung und Opposition soll offenbar der vermutlich nicht zufällig auf „politische“ Gründe zielenden Formulierung in Christian Wulffs Rücktrittsrede gefolgt und daraus ein Recht aus dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) zugunsten des Ex-Bundespräsidenten abgeleitet werden. Das bedeutete, er bekäme gemäß § 1 BPräsRuhebezG einen „Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge“. Soweit aus unwidersprochenen Presseveröffentlichungen bekannt ist, setzt sich dieser derzeit aus dem Ruhegehalt von 199.000,00 € und 280.000,00 € Sachleistungen – für Büro, Sekretariat, persönlichen Referenten, Personenschutz, Auto und Chauffeur – pro Jahr zusammen. Insgesamt müsste hierfür der Steuerzahler nach 1 ½ jähriger Amtszeit jedes Jahr 479.000,00 €, sprich fast ½ Million aufbringen. Rechnet man das einmal hoch auf die stetig steigende durchschnittliche Lebenserwartung von Männern – ausgehend von mindestens 85 Jahren -, die mit einem guten Ehrensold-Leben vermutlich noch deutlich überschritten werden dürfte, so käme man beim 52jährigen Ex-Bundespräsidenten Wulff auf die Gesamtsteuergeldsumme von 15.807.000,00 € – Sterbegeld sowie Witwen- oder Waisengeld noch nicht mitgerechnet. Ich finde es verächtlich, wenn jetzt teilweise das Totschlagargument Neiddebatte bemüht wird, um von einem ernsthaften Diskurs der Rechts- und Moralfragen abzulenken. Immerhin leben wir nicht mehr im Jahre 1922, als das Vorgänger-Gesetz von der Reichsregierung verabschiedet wurde, das als Vorlage für das BPräsRuhebezG diente. Wir leben inzwischen fast 1 Jahrhundert später mitten in einer dramatischen, weltweiten Finanz-, Wirtschafts- und Sparkrise mit nicht andeutungsweise absehbarem Ausgang.

Pro Jahr würde Christian Wulffs „Ehren“-Sold-Leben den Steuerzahler mit 479.000,00 € einen Gesamtbetrag kosten, von dem unter Hartz IV-Bedingungen rund 60 Menschen leben müssen.

Und diese halbe Million muss der Steuerzahler inzwischen binnen 1 ½-Jahresfrist gleich zweimal pro Jahr aufbringen, für Herrn Köhler und für Herrn Wulff. Obendrein eine Finanzbelastung, die alleine die Folge falscher Personalentscheidungen der Bundeskanzlerin ist. Man kann ja mal Fehler machen! Wo aber bleibt die Haftung von Angela Merkel für diese fast 1 Million? Einfach kommentarlos auf den Steuerzahler abgewälzt – und auch noch mit schulterzuckender Zustimmung der SPD und ihrer Generalsekretärin Andrea Nahles? Soll das etwa einfach in der Schublade mit dem Etikett „Peanuts“ verschwinden?
Und damit ist die „Ehrensold“-Belastung für den Steuerzahler noch lange nicht am Ende. Drei weitere Bundespräsidenten a.D. sind zusätzlich noch in Ehren zu besolden. Bei voller Inanspruchnahme der Fünf also eine Jährliche Belastung der Steuerzahler von fast 2 ½ Millionen Euro.

Da sind sicher zwei Fragen an alle fünf Jahr für Jahr „ehren“-besoldete Bundespräsidenten a.D. in Sachen Transparenz nicht unbillig:

1.Wie hoch sind die seit ihrem Ausscheiden aus dem Bundespräsidenten-Amt jährlich in Anspruch  genommenen Geld- und Sachleistungen des Ruhegeldes aus § 1 BPräsRuhebezG?
2.Sind die Bundespräsidenten a.D. davon abhängig, um zu leben, bzw. welche Einkommen, Renten bzw. sonstige Altersruhegeldbezüge erhalten Sie darüber hinaus?

Mindestens von Piraten und Linken würde ich erwarten, dass sie sich dieser Fragen annehmen.

Denn Menschen, die infolge nicht vorhandener Arbeitsplätze und eines wachsenden Niedriglohnsektors unverschuldet unter Hartz IV leiden, fällt in diesem Zusammenhang sogleich der Satz ein, den sie in fast jedem ihrer Leistungsverweigerungs- oder Leistungskürzungs-, sprich Sanktions-Amtsbriefe lesen müssen: „wir müssen mit dem Geld der Steuerzahler sparsam umgehen.“ Sie werden in sinnlose „Maßnahmen“, 1-€-Jobs, Leiharbeit unter Androhung des vollständigen Existenzverlustes gezwungen. Zugleich werden Ihnen selbst geringste Bezüge werden als Einkommen vom Regelsatz abgezogen.

Warum gilt, so müssen diese Menschen sich fragen, der Gerechtigkeits-Artikel-3 des Grundgesetzes (GG) nicht auch für Herrn Wulff? Warum finden es Parteivertreter in Berlin offensichtlich „alternativlos“, diesem Ex-Präsidenten leistungslosen Sold nachzuschmeißen? Schlimmer noch, nichts dabei zu finden, das damit zusammenhängende Wort „Ehre“ – wie ich finde – auch noch dadurch zu beflecken, dass sie – von einer mutmaßlichen strafrechtlichen Relevanz abgesehen – dessen skandalös unmoralisches und unehrenhaftes Verhalten auch noch sanktionslos belohnen.

Dass laut aktueller spiegel-online-Meldung Christian Wulffs Parteifreunde – angeführt vom Merkel-Vertrauten Peter Altmaier – sich hinter der Kanzlerin versammeln und vor Ihren abermals gescheiterten Präsidenten stellen, wundert wenig. Das hatten Sie ja bereits zurückliegend getan – zumindest, solange es „in der Küche nicht allzu heiß“ geworden war.

Spannend dürfte jetzt sein, inwieweit sich die im Bundestag und in den Länderparlamenten vertretenen Parteien mit dem § 5 BPräsRuhebezG befassen. Der könnte ihnen die Möglichkeit eröffnen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und die Frage klären zu lassen, ob
„das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig erklärt“ und „darüber zu entscheiden“ hat, „0b und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu gewähren sind.“ (§ 5 BPräsRuhebezG)

Und nach Artikel 61 GG könnte das nach meiner Einschätzung vom mutmaßlich strafrechtsrelevanten Vorsatz abhängen, den – wie der Presse zu entnehmen – gegenwärtig ja die Staatsanwaltschaft zu prüfen scheint:

„Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen.“ (Art. 61 GG)

Für den „Antrag auf Erhebung der Anklage“ braucht es jeweils „mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages oder ein Viertel der Stimmen des Bundesrates“.
„Der Beschluss auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.“ (Art. 61 GG)

Notwendig wäre in diesem Zusammenhang sodann die lückenlose Aufklärung der Bürger durch die Politik, ob dieses Verfahren auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt in Bezug auf die Frage der Rechtmäßigkeit des „Ehren“-Solds noch möglich ist, oder ob eine rechtzeitige Flucht auch davor schützen könnte.

Wenn allerdings die politische Klasse in Berlin wirklich noch ein Fünkchen Anstand und Verantwortung besäße, so täte sie alles dafür, dass hier die einzigen, deren Verantwortlichkeit das BPräsRuhebezG überhaupt benennt, tatsächlich zu Wort kämen – nämlich die Bundesverfassugsrichter in Karlsruhe. Denn es dürfte den Bürgern schwer vermittelbar sein, wenn die Bundesregierung – einzig und alleine für die vermasselte Präsidentschaft verantwortlich – sich selber auch noch aufschwingen wollte, die Bürger zu Zahlmeistern ihrer Misswirtschaft zu verdonnern, ohne dass dafür eine gesetzliche  Legitimation erkennbar wäre – außer der Begründung mit dem 90 Jahre zurückliegenden „Vorgänger-Gesetz, dem „Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten“ vom 31.12.1922.“ Prof.Dr. Hans Herbert von Arnim, „Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann“, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 30.01.2012)

Wie auch immer – gestern war Aschermittwoch – Asche auf’s Haupt, Herr Wulff !
Nehmen Sie sich selber beim Wort und „setzen Sie Zeichen“ !
Geben Sie den „Ehrensold“ zurück, ehe es andere tun!

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