Schwesig: Bei den Kleinsten darf nicht gespart werden
Zu den Äußerungen von Bundessozialministerin von der Leyen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Kinderregelsätzen erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende und Ministerin für Soziales und Gesundheit, Manuela Schwesig:
Die Äußerungen von Frau von der Leyen lassen nichts Gutes erwarten. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgetragen, mehr für Kinder und Jugendliche in unserem Land zu tun. Doch die Bundesregierung bereitet eine Mogelpackung vor und will mit möglichst schlankem Fuß die Kinder und Familien abspeisen. Da wird auf der einen Seite den Hartz IV-Empfängern das Elterngeld gestrichen, um das Geld auf der anderen Seite für die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils wieder einzusetzen. Diese Taktik ist linke Tasche, rechte Tasche und wird die Kinderarmut in diesem Land keineswegs lindern.
Klar ist:
Denn auch die Teilhabechancen aller Kinder müssen verbessert werden. Dazu gehört auch eine Unterstützung für Kinder von Geringverdienern, wie zum Beispiel Familien, die berufstätig sind, aber so wenig verdienen, dass sie für ihre Kinder einen Kinderzuschlag benötigen. Unsere Forderungen lauten deshalb:
• Alle Kinder müssen einen Zugang zu Sportvereinen und Musikschulen erhalten.
• Alle Kinder müssen ein warmes Mittagessen erhalten – ob in der Schule oder in der Kita.
• Wenn ein Kind einen besonderen schulischen Förderbedarf hat, dann darf dieser nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Damit alle Kinder vor Ort Zugang haben zu Sport, Kultur und Verbandsarbeit, muss die Erhöhung der Kinderregelsätze massiv durch ein Infrastrukturprogramm der Bundesregierung flankiert werden. Nur wenn flächendeckend vorschulische und schulische Ganztagsangebote sowie eine gute kulturelle Infrastruktur vorgehalten werden, sind für alle Kinder gleiche Teilhabechancen gewährt.
Frau von der Leyen rechnet den Bedarf der Kinder klein – aber Sparkalkül darf nicht vor dem Wohl der Kinder kommen.