Ab Montag gelten voraussichtlich Regeln der lokalen Inzidenzstufe 2 in Duisburg
Gemäß den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes greift in Duisburg aller Voraussicht nach ab Montag, 16. August, die lokale Inzidenzstufe 2. Grund dafür ist, dass die Inzidenzgrenze 35 mit dem morgigen Samstag an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, demnach gelten ab dem übernächsten Tag festgelegte Verschärfungen.
Weitere Informationen zu einzelnen Regelungen sind auf auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. Im Detail können die Regelungen in der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 30. Juli) des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link (PDF) nachgelesen werden:
Welche Corona-Regeln gelten bei Inzidenzstufe 2?
Es gibt zahlreiche Änderungen. Anbei eine kleine Auswahl der Wichtigsten:
- Kontaktbeschränkungen: Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Einschränkungen. Für alle anderen gilt: Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen.
- Einkaufen: Erlaubt sind höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
- Gastronomie: Für die Außengastronomie sind keine Tests nötig. Die Innengastronomie darf für Getestete, Genesene und Geimpfte öffnen – es besteht Platzpflicht.
- Große Festveranstaltungen: Eigentlich sind sie nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen für wichtige Ereignisse wie lange geplante Hochzeitsfeiern: Dort müssen die Gäste allerdings ausnahmslos geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
- Sport: Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen sind für Geimpfte, Genesene und Getestete offen.
Hinweis: Rechtsverbindlich gelten die neuen Regelungen der lokalen Inzidenzstufe 2, wenn das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderten Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw veröffentlicht.“