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Home›Duisburg›LANUV äussert sich zu Meßstellen und möglichen Fahrverboten in Duisburg

LANUV äussert sich zu Meßstellen und möglichen Fahrverboten in Duisburg

Von Michael Schulze
19. Juli 2017
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Das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) hat, nach sehr kurzer Zeit, auf meine Bitte um eine Stellungnahme zu den Luft-Meßstellen in Duisburg und zu möglichen Fahrverboten eine Antwort gesendet. Diese gebe ich hier im Original wieder:

Guten Tag Herr Schulze,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen sehr gern. In den vergangenen Monaten ist das öffentliche Interesse am Thema Luftreinhaltung sehr gestiegen. Da in vielen Fällen die Hintergründe wenig beleuchtet werden, sind wir als Landesbehörde, die in NRW die Luftqualität überwacht, sehr dankbar für Veröffentlichungen, die ihren Leserinnen und Lesern die fachliche Materie näher bringen.

So schlimm wie auf dem Foto ist es wohl noch nicht. Dennoch bleibt die Luftqualität in deutschen Städten ein heisses Thema. Bild: pixabay.com

Zu Ihren Fragen:

 

1.Wieviele Messstellen sind zur ständigen Messung von Feinstaub, Ruß, Stickoxiden installiert und wo genau?

 

In Duisburg gibt es derzeit 19 aktive Messeinrichtungen. An elf Stellen  stehen Messcontainer.  In den Containern befinden sich unterschiedliche Geräte, da sie auch unterschiedliche Messaufträge bedienen. An dem Eintrag in der Spalte „Standort“ sehen Sie jeweils, welche Art von Verursacher der Belastung hier im Fokus steht.

An vier Stationen wird die Luftqualität mit kontinuierlichem Messverfahren gemessen. Das heißt, es gibt jede Stunde einen neuen Wert für jeden gemessenen Schadstoff, der auch unter dem Link https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/aktuelle-luftqualitaet/ abgerufen werden kann.

Zu jedem Messcontainer gibt es einen Steckbrief, aus dem hervor geht, wo er genau steht, seit wann und was dort gemessen wird.

Die Links in der Tabelle sollten funktionieren. Sie finden diese Tabelle aber auch im Internet, wenn Sie unter folgendem Link einfach beim Ort „Duisburg“ eingeben und die Auswahl anwenden:

https://www.lanuv.nrw.de/luqs/messorte/messorte.php

Messort Kürzel Postleitzahl Standort Status Steckbrief &
Messwerte
Duisburg Bergstraße 48 DUUM 47137 Industrie aktiv Steckbrief
Duisburg Friedrich-Wilhelm-Straße 25 DUFW 47051 Verkehr aktiv Steckbrief
Duisburg Kardinal-Galen Straße VDUI 47051 Verkehr aktiv Steckbrief
Duisburg Kiebitzmühlenstraße DUM2 47169 Industrie aktiv Steckbrief
Duisburg Meiderich Bahnhofstraße DUMB 47137 Verkehr aktiv Steckbrief
Duisburg-Bruckhausen DUB2 47169 Industrie aktiv Steckbrief
Duisburg-Buchholz BUCH 47249 Hintergrund aktiv Steckbrief
Duisburg-Süd, Kläranlage DUWA4 47259 Industrie aktiv Steckbrief
Duisburg-Süd, Kleingartenalage Biegerhof DUWA5 47259 Industrie aktiv Steckbrief
Duisburg-Süd, Trafostation DUWA3 47249 Industrie aktiv Steckbrief
Duisburg-Walsum WALS 47179 Industrie aktiv Steckbrief

An acht Messpunkten wird zusätzlich mit einem diskontinuierlichen Verfahren gemessen:

Hier kurz die zusammengefassten Infos:

 

Duisburg Bergstraße 48/DUUM (Industrie); Feinstaub

Duisburg Friedrich-Wilhelm-Straße 25/ DUFW (Industrie); NO2

Duisburg Kardinal-Galen-Straße /VDUI (Verkehr); NO2, Feinstaub

Duisburg Kiebitzmühlenstraße/DUM2 (Industrie); Feinstaub

Duisburg Meiderich Bahnhofstraße/DUMB (Verkehr); NO2

Duisburg-Bruckhausen/DUB2 (Industrie) Feinstaub

Duisburg-Buchholz/BUCH (Hintergrund); Feinstaub

Duisburg-Walsum/WALS (Industrie); NO2, Feinstaub

 

Die genauen Adressen der Standorte der diskontinuierlichen Messungen finden Sie hier:

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/immissionen/LimsMessplan2017.pdf

 

 2.Wer oder was schreibt vor wo, wieviele und wie diese Messstellen installiert sind bzw. sein müssen?

 

Das Luftqualitätsmessnetz des Landes wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz betrieben. Nach den Vorgaben der EU-weit gültigen Luftqualitätsrichtlinie werden die Standorte der Messstellen im LANUV festgelegt. Dabei haben die Kommunen Mitspracherecht. Mit einem Berechnungsmodell können die Städte ihr Straßennetz auf verdächtige Straßenabschnitte untersuchen. Das LANUV hat anhand dieser Screening-Ergebnisse eine Art Prioritätenliste für den Einsatz der verfügbaren Messeinrichtungen.

Die EU-Richtlinie ist mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt. Sie schreibt dezidiert vor, wo Messeinrichtungen aufzustellen sind, wie genau der Standort beschaffen sein muss, um vergleichbare Ergebnisse liefern zu können, welche Messtechnik zugelassen ist und wie die Qualitätssicherung durchzuführen ist.

 

3.Liefern alle diese Messsstellen ständig Werte die dann auch für alle veröffentlicht werden oder gibt es Messstellen deren Werte nicht veröffentlicht werden?

Grundsätzlich werden alle Meswerte zur Luftqualität vom LANUV veröffentlicht. Für die kontinuierlich erhobenen Daten stehen sie jeweils aktuell auf der Internetseite https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/aktuelle-luftqualitaet/.

Die EU-Grenzwerte gelten immer für die Messwerte eines gesamten Kalenderjahres. Beim Stickstoffdioxid ist es der Jahresmittelwert, beim Feinstaub die Anzahl der Tage mit zu hohem Tagesmittelwert, die mit einem Grenzwert verglichen werden müssen. Deshalb sind auch andere Messverfahren anerkannt, die Tages- oder Monatswerte liefern. Hierzu schließen sich an die Messdauer häufig noch Laboranalysen an. Deshalb stehen die Einzelergebnisse mit etwas Zeitverzug im Internet. Alle Einzelwerte finden Sie unter folgenden Links:

 

Die Jahrgänge der kontinuierlichen Messungen:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-kontinuierlicher-messungen/

 

Einzelwerte der diskontinuierlichen Messungen:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-diskontinuierlicher-messungen/

 

4.Waren bisher jemals Werte über den zulässigen Grenzwerten und wurden Fahrverbote notwendig aber diese nicht veranlasst?

 

In Duisburg gab es, wie in vielen Städten, bis vor etwa fünf Jahren Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes. Darauf wurde im Luftreinhalteplan u. a. mit der Einrichtung einer Umweltzone reagiert. Die Umweltzone ist ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die einer bestimmten Abgasnorm nicht entsprechen. Seit Juli 2013 gilt dieses Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die keine grüne Plakette haben. Für Dieselfahrzeuge bedeutet das, dass sie zwingend einen Partikelfilter haben müssen. Sonst bekommen sie die grüne Plakette nicht. Die Nachrüstung wurde über mehrere Jahre staatlich gefördert.

 

Dieses Fahrverbot hat zu mehreren Effekten geführt: Zum einen wurde der Feinstabausstoß aus dem Kfz-Verkehr deutlich reduziert. Hier hauptsächlich der Rußanteil aus Dieselmotoren. Seit 2014, also dem ersten Jahr, in dem die Umweltzone mit der grünen Plakette komplett wirksam war, werden in ganz NRW die Feinstaubgrenzwerte nicht mehr überschritten. Zum anderen wurde mit der Umweltzone eine allgemeine Modernisierung der Fahrzeugflotte angeschoben. In vielen Städten hat das bisher leider nicht gereicht, um auch die NO2-Werte hinreichend zu senken. An den Duisburger Messstellen lagen im Jahr 2016 aber auch alle NO2-Werte – wenn auch an den Verkehrs-Hot Spots nur knapp – unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

 

Die Kenngrößen aller zurückliegenden Jahre sind in Tabellen veröffentlicht. Hier stehen alle Messpunkte alphabetisch untereinander. In der Tabelle bedeutet ein gelbes Feld immer eine Grenzwertüberschreitung. Sehen Sie bitte auf der folgenden Seite unter den Links in der ersten Spalte das PDF mit den EU-Kenngrößen:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte/

5. Wer veranlasst überhaupt ein Fahrverbot und warum(=bei welchen Werten in welchem Zeitraum) und wie ist der Ablauf eines Fahrverbots-Prozedere?

 

Das Prozedere in NRW ist so:

Das LANUV misst und bewertet die Luftqualität. Grenzwertüberschreitungen werden über das NRW-Umweltministerium und Bundesbehörden an die EU-Kommission berichtet. Gleichzeitig werden die Bezirksregierungen vom NRW-Umweltministerium mit der Aufstellung von Luftreinhalteplänen für die Städte mit Grenzwertüberschreitung beauftragt. Die Bezirksregierung beteiligt die betroffene Kommune bei der Aufstellung eines Luftreinhalteplans. In diesem Plan werden Maßnahmen erarbeitet und festgelegt. Solche Maßnahmen können auch Fahrverbote sein.

6. Welche Messgeräte und Auswertesysteme(Hardware, Software) setzen Sie ein? (Fabrikate, Hersteller, usw.)

Alle Messeinrichtungen, die für offizielle Erhebungen eingesetzt werden, müssen zertifiziert und nach den EU-Luftqualitätsrichtlinien zugelassen sein. Das können unterschiedliche Hersteller sein.

Technische und organisatorische Einzelheiten zum Messnetz entnehmen Sie bitte unserer Internetseite dazu. Sie finden hier auch die Aspekte der Akkreditierung und Qualitätssicherung beschrieben.

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/luftueberwachung/luftqualitaetsueber-wachungssystem-luqs/

Die diskontinuierliche Messung von Stickstoffdioxid wird mit so genannten Passivsammlern durchgeführt. Dieses Verfahren ist zugelassen und liefert zuverlässige Ergebnisse. Zur Validierung messen wir an einigen Stellen nach beiden Verfahren: kontinuierlich (Messcontainer) und mit dem Passivsammler. So besteht immer die Kontrolle, dass beide Verfahren fehlerfrei messen.

Informationen zum Passivsammler-Verfahren und zu den Geräten haben wir auf einem Infoblatt veröffentlicht:

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/pdf/passivsammler.pdf

Freundliche Grüße

 

Birgit Kaiser de Garcia

Pressesprecherin

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Dienstort Wallneyer Str. 6, 45133  Essen

www.lanuv.nrw.de

 

In einer 2. Mail bittet Frau Kaiser de Garcia um die Veröffentlichung der Nummer des Bürgertelefons, der ich hiermit gerne nachkomme:

 

Das LANUV beantwortet Ihre Fragen gern am Bürgertelefon unter 02361-305-1214 oder per E-Mail an

buergeranfragen@lanuv.nrw.de.

 

 

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