Piraten NRW: „Kunstbesitz von Unternehmen der öffentlichen Hand in NRW“
Zum heute stattfindenden Runden Tisch „Kunstbesitz von Unternehmen der öffentlichen Hand in NRW“ infolge der Veräußerungsankündigung der Portigon AG sagt Dietmar Schulz, Stellv. Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW und Teilnehmer am Runden Tisch:
„Wir begrüßen den Paradigmenwechsel der Landesregierung, nunmehr alles in ihren Kräften Stehende tun zu wollen, um die Kunst im Land zu halten, nachdem es zunächst hieß, die Portigon AG entscheide alleine, was damit passiert und eine freie Veräußerung sei ‚wegen EU-Vorgaben alternativlos‘.
Wir halten indessen die Überführung des Kunstbesitzes von landeseigenen Gesellschaften, Betrieben und Einrichtungen in öffentlich-rechtlich gebundene Einrichtungen (etwa Stiftungen) für ebenso alternativlos wie die notfalls satzungsmäßige Herbeiführung eines vorläufigen Veräußerungsverbots.
Kunst und Kultur dürfen keinem monetären Diktat geopfert werden, weil hierdurch auch ein Stück Identität gesellschaftlicher Entwicklung aufgegeben würde.
In Zukunft möge insbesondere auch die Expertise von Künstlerinnen und Künstlern mehr als bislang fördernd in Ankauf- und Veräußerungsprozesse eingebunden und damit der Meinung von Kunstschaffenden ein größeres Gewicht gegenüber rein merkantilen Gesichtspunkten eingeräumt werden.
In einem ersten Schritt müsste angesichts klammer Kassen der öffentlichen Hand dem Bestreben Einhalt geboten werden, dem Reiz des Verkaufs zur Kassen-Konsolidierung zu erliegen. Dies möge auf Landesebene bei direkt oder indirekt im Eigentum des Landes stehenden Unternehmungen und Betrieben durch entsprechende Satzungsänderungen und/oder Auflagen manifestiert werden. Außerdem fordern wir Kunst-Inventarverzeichnisse, die den Besitz transparent darstellen. Das Verschanzen der Landesregierung hinter Gesellschaftsrecht oder vermeintlichen Betriebsgeheimnissen von im Eigentum des Landes befindlichen Gesellschaften, Betrieben und Einrichtungen muss ein Ende haben.
Wir verbinden mit dem Runden Tisch den Wunsch, als Ergebnis am Ende auch falls notwendig mehrerer Treffen die Manifestation eines Gleichklangs der widerstreitenden Interessen im Sinne der Sicherung von Teilhabe der Menschen an Kunst und Kultur im Lande NRW.“