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Kundus-Bombardement – Prüfung der Generalbundesanwaltschaft zieht sich hin

Köln (ots) – Die Generalbundesanwaltschaft hat betont, dass die angekündigte Neubewertung des Luftangriffs bei Kundus durch Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) keine Auswirkungen auf das laufende juristische Verfahren haben werde. "Wir müssen unsere juristische Prüfung selbständig vornehmen", sagte ein Sprecher der Behörde dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe). "Diese Prüfung dauert an." Sie könne bis ins nächste Jahr dauern. Die Generalbundesanwaltschaft werde den bis zur vorigen Woche unterschlagenen Feldjäger-Bericht, in dem explizit von zivilen Opfern die Rede ist, und alle weiteren verfügbaren Unterlagen in ihre Bewertung einbeziehen, erklärte der Sprecher weiter. Bisher sei der Feldjäger-Bericht noch nicht in Karlsruhe eingegangen. Die Behörde muss auf Bitten der Generalstaatsanwaltschaft Dresden klären, ob der Befehlshabende Oberst Georg Klein mit seinem Befehl gegen Völkerstrafrecht verstieß. In einem solchen Fall würde sie ein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten. Käme die Generalbundesanwaltschaft zu dem gegenteiligen Schluss, würde sie das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zurückverweisen. Dort würde geprüft, ob ein Verstoß gegen deutsches Strafrecht vorliegt.

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