Duisburg: Kundeninformation der Stadtwerke sorgt für Irrungen und Wirrungen
Renate R. (Name geändert) bekam gestern (28.09.2022) ein Schreiben zugestellt. Absender: die Stadtwerke Duisburg. Zunächst dachte sie sich nichts dabei, als sie den Brief öffnete. Als sie zu lesen begann, traf sie fast der Schlag. Es sollte eine Information sein, in der man ihr vorab mitteilen wolle, dass sich der Gaspreis zu ihrem bisher geschätzten Verbrauch auf das fast 5-fache erhöhen könnte. Um dies zu verhindern, weist man sie auf ein mögliches Einsparpotential hin, wenn sie ihre Raumtemperatur um einige Grad in diesem Winter drosseln würde. Panik kommt auf. In ihrer Verzweiflung ruft sie ihren Sohn an. Dieser versucht den Kundenservice der Stadtwerke zu erreichen. Als er die freundliche Mitarbeiterin nach dem Schreiben befragt, ist diese ebenfalls irritiert. Was hat es sich mit dem Schreiben auf sich? Datiert ist dieses auf den 29.09.2022. Heute ist doch erst der 28.09.2022. Stecken Betrüger hinter diesem Schreiben?
Auf Anfrage der Redaktion erhielten wir von den Duisburger Stadtwerke folgende Mitteilung:
Stadtwerke erfüllen Informationspflicht: Gesetzlich geforderter Vergleich entspricht nicht realen Kosten
„Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) verlangt der Gesetzgeber in §9 (1), dass Energieversorger alle Kundinnen und Kunden mit Gasbelieferungsvertrag bis zum 30. September schriftlich über Verbräuche, Kosten und kurzfristige Einsparpotenziale informieren. Bei einigen Kunden haben diese Schreiben zu Missverständnissen geführt, da sie deutlich überhöhte Kosten für zukünftige Gasverbräuche darstellen.
Denn die gesetzlich geforderte Informationspflicht sieht unabhängig vom jeweiligen Vertrag des Kunden einen Vergleich mit dem Grundversorgungstarif vom 1. September 2022 vor.
Der auf diese Weise vom Gesetzgeber geforderte Vergleich spiegelt daher in keinem Verbrauchsfall der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg die tatsächlich anfallenden Kosten realistisch wider.
Die Stadtwerke Duisburg werden zum 1. November 2022 bislang unterschiedliche Grundversorgungstarife zusammenführen. Dies führt zu einer neuen Preisstruktur. Der im aktuellen Schreiben herangezogene Vergleichstarif wird dann nicht mehr existieren, sondern durch einen neuen, günstigeren Tarif ersetzt. Leider erlaubt die gesetzliche Vorgabe einen Vergleich mit einem in Zukunft gültigen Tarif nicht.
Alle Kundinnen und Kunden in Grundversorgungstarifen wurden im Rahmen der ebenfalls vom Gesetzgeber geforderten Zusammenlegung von Grundversorgungstarifen zum 1. November 2022 individuell, schriftlich bereits Mitte September über die Veränderungen ihrer persönlichen Preisstruktur informiert.
Alle Kundinnen und Kunden, die einen Belieferungsvertrag mit Preisgarantie bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen haben, werden ebenfalls vor Ablauf der festgeschriebenen Preisgarantie individuell, schriftlich informiert und erhalten ein neues Angebot.
Erst diese Schreiben liefern eine Grundlage, aktuelle und zukünftige Preisprognosen zu erstellen.“
Kurzum:
Auf Grundlage der angekündigten Preiserhöhungen haben die Stadtwerke Info-Scheiben an ihre Kunden versendet. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Diese Schreiben führten zu Missverständnissen. Völlig unabhängig vom jeweiligen Vertrag erhielten alle Kundinnen und Kunden das gleiche Schreiben. Inhaltlich verweist es auf einen Preisvergleich mit dem Grundversorgungtarif vom 1. September, den die Stadtwerke aber bald nicht mehr anbieten werden. Die aufgeführten Kosten entsprechen also nicht dem, was wirklich auf die Kunden zukommen könnte. Wer künftig mit höheren Kosten zu rechnen habe, wurde extra informiert. Verträge mit Preisgarantie behalten erstmal ihre Gültigkeit. Zum verfrühten Versand: Derartige Schreiben werden im Voraus erstellt und über einen Versanddienstleister verschickt. Leider hat der Dienstleister in diesem Fall den Versand zu einem zu frühen Zeitpunkt durchgeführt.