Bund-Länder-Konferenz beschließt Einschränkungen für Ungeimpfte
Bund und Länder haben sich weitere Verschärfungen der Corona-Regeln beschlossen. Ungeimpfte müssen sich auf strenge Kontaktbeschränkungen einstellen. Zudem kommt für sie noch ein Quasi-Lockdown hinzu. Sie dürfen nahezu nichts mehr machen. Eine der strengsten Änderungen betrifft den Einzelhandel: Hier haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausnahme sind Läden für den täglichen Bedarf, wie zum Beispiel Supermärkte. Auch für Kinos, Theater und Restaurants gilt jetzt erst einmal die 2G-Regelung.
Die schärfere Corona-Regeln gelten bundesweit. Hierunter fallen erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, wie auch 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann sogar ein tagesaktueller Test – also 2G plus – vorgeschrieben werden.
Auch in Geschäfte – mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel – haben nur nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt. Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen die Einhaltungen der Regel kontrollieren.
Zum Weiteren einigten sich alle Teilnehmer der Bund-Länder-Konferenz auf eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen. Künftig dürfen nur noch maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Volle Fußballstadien wird es somit vorerst nicht mehr geben.
„Quasi-Lockdown“ für Ungeimpfte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen, beziehungsweise Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
Böller-Verbot an Silvester
In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine maximale Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist in diesem Jahr (wie schon im vergangenen) verboten. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll zudem ein Feuerwerksverbot gelten. Für vom Verkauf solcher Produkte betroffene Unternehmen ist eine Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.
Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. In den Schulen gilt generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
Apotheker und Zahnärzte sollen auch impfen dürfen
Zur Eindämmung der Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in dem Beschluss.
Zusammengefasst haben Bund und Länder beschlossen:
- Im Einzelhandel gilt 2G oder 2G-Plus – Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte sind davon ausgenommen
- Ist in einem Haushalt jemand ungeimpft, dürfen maximal zwei weitere Gäste kommen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen
- Bei einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen müssen Clubs und Discos in Innenräumen schließen
- Bei privaten Feiern gilt: In Innenräumen dürfen nur noch 50 Geimpfte und Genesene zusammen feiern, draußen maximal 200 Geimpfte und Genesene. Ist jemand ungeimpft, gilt die Regel: eigener Haushalt plus maximal zwei weitere Personen
- An Schulen soll weiter eine generelle Maskenpflicht gelten.
- Großveranstaltungen dürfen jetzt nur noch zu 30 bis 50 Prozent ausgelastet werden – maximal mit 15.000 Besuchern – das gelte auch für die Stadien der Fußball-Bundesliga. In Innenräumen sind maximal 5.000 Menschen zugelassen – hier besteht Maskenpflicht
- Das Zünden von Feuerwerk zu Silvester werde auch in diesem Jahr aufgrund der Pandemie verboten, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)