Ab Samstag gelten Regeln der lokalen Inzidenzstufe 1 in Duisburg
Gemäß den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes greift in Duisburg aller Voraussicht nach ab Samstag, 31. Juli, die lokale Inzidenzstufe 1. Grund dafür ist, dass die Inzidenzgrenze 10 mit dem gestrigen Donnerstag an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, demnach gelten ab dem übernächsten Tag festgelegte Verschärfungen. Diese betreffen beispielsweise die Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht, den Freizeit-, Kultur und Sportbereich sowie die Gastronomie.
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:
- Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
- Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
- Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
- In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
- Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
- Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Weitere Informationen zu einzelnen Regelungen sind auf auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. Im Detail können die Regelungen in der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 30. Juli) des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link (PDF) nachgelesen werden:
Hinweis: Verbindlich gelten die neuen Regelungen der lokalen Inzidenzstufe 1, wenn das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw veröffentlicht.