Impf-Skandal in Duisburg – Die „Selbstbediener“
Es liest sich wie ein Krimi, dennoch ist es Realität. Der Duisburger Hafen-Chef Erich Staake sei schon im Januar unrechtmäßig gegen Corona geimpft worden. Er jedoch beschönigt dies und verteidigt seine Verimpfung. Laut eigene Angaben sei er mit Restimpfstoff verimpft worden und sei als „systemrelevant“ anzusehen. Doch dies entspräche laut Angaben der Stadtverwaltung nicht der Wahrheit.
Bereits am 13. Januar 2021 soll sich der Fall zugetragen haben, berichtet die WAZ-Redaktion. In einem Neudorfer Altenheim der HEWAG-Gruppe soll er seine Erstimpfung erhalten haben. Laut Impfordnung stand ihm diese aber nicht zu. Er soll sich mit Restdosen impfen lassen haben. Doch dies entspräche nicht der Wahrheit. Auf Anfrage der Redaktion teilte die Stadtsprecherin Anja Kopka mit, das Staake sich nicht mit „Restimpfstoff“ habe impfen lassen. Dem vor Ort eingesetzten Impfteam der Stadt Duisburg war aufgefallen, das die zugeteilten Impfdosen nicht vollständig waren.
„Die Feuerwehr wurde vom dort anwesenden städtischen Impfteam angerufen, da vor Ort der Eindruck entstand, dass nicht priorisiere Personen geimpft wurden“, so Anja Kopka auf Anfrage der Redaktion. „Die nicht priorisierten Personen waren bei Eintreffen bereits geimpft. Sie wurden vom heimbetreuenden Arzt (nicht von unserem Impfteam) nicht mit Resten, sondern vor wartenden Impfberechtigten geimpft“, so die Stadtsprecherin weiter. Als dies auffiel, wurden die weiteren Impfungen vor Ort zunächst ausgesetzt. Denn die Feuerwehr Duisburg musste den fehlenden Impfstoff aus den Beständen des Impfzentrums ersetzen. Die aufgrund der Meldung herbei geeilte Feuerwehr (Betreiberin des Impfzentrums) konnte vor Ort nur noch feststellen, dass die verdächtigen Personen bei ihrem Eintreffen bereits geimpft waren. Damit ist der Beweis erbracht, dass es sich keinesfalls um Restmengen handeln konnte. Die unterbrochene Impfung der Bewohner und Mitarbeiter wurde daraufhin fortgesetzt.
In wiefern das besondere Vorgehen des Hafen-Chefs strafbar sein könnte, muss noch juristisch geklärt werden, da es keine entsprechende Impfordnung, sondern nur eine Vorgehensweise gibt, die durch den Ethik-Rat beschlossen wurde. Demnach mag das Verhalten bisher nur als moralisch höchst verwerflich gelten, was den Top-Manager vermutlich kaum tangieren wird. Strafrechtlich relevant könnte sein, dass er sich über seine „Helfer“ widerrechtlich aus offiziellen Beständen der Stadt Duisburg bedient hat.
Walter Hellmich äußerte sich zu diesem Fall der Redaktion nur kurz und knapp gegenüber. Für ihn sei dies eine „Kampagne“ gegen alle Beteiligten. Er sei mit Staake befreundet habe aber von all dem nicht gewusst. Er will sich auch aus Allem heraus halten und sei über die Darstellung des Falles verwundert. Er weise alle Vorwürfe vehement zurück und sei darüber bestürzt, da diese Angelegenheit einen erheblichen Image-Schaden für sein Unternehmen zur Folge habe.
Wie wurde diese nun offensichtlich private Impfung in Rechnung gestellt? Hier gibt es nur drei mögliche Varianten.
Variante 1: Der Impfarzt hat sie gar nicht in Rechnung gestellt. Dann könnte es sich um eine Vorteilsnahme handeln, da Staake angibt die Impfung aus rein dienstlichen Interesse durchgeführt zu haben.
Variante 2: Der Impfarzt hat die Impfung zusammen mit den Heimbewohnern über die Stadt Duisburg abgerechnet. In diesem Fall läge offensichtlich ein Abrechnungs-Betrug vor.
Variante 3: Der Impfarzt hat eine private Abrechnung erstellt. Dann wäre die Frage, ob Staake diese seinem Arbeitgeber zur Abrechnung eingereicht hat.
Ungeklärt ist bisher, wer die anderen Personen rund um Staake waren, die sich bei diesem illustren Termin eine Spritze haben setzen lassen. Nachzufragen bleibt auch, wie diese Personen überhaupt Zugang zur Einrichtung erhalten haben. Bei Staake selbst kann man dies noch mit seinem Beisitz im HEWAG-Stift begründen. Begleitpersonen, die keine persönliche Beziehung zu Heimbewohnern haben, hätte dieser Zutritt verwehrt werden müssen.