Duisburg: Ergebnisbericht der Aktion „Null-Toleranz“ im Ortsteil Walsum
Das Bürger- und Ordnungsamt hat in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg in der Zeit vom 10. bis zum 15. Februar die Aktion „Null-Toleranz“ in Walsum durchgeführt.
In diesem Zeitraum waren die Mitarbeiter der Abfallaufsicht wochentags fußläufig mit einer Früh- und Spätschicht im Stadtteil präsent. Auch an Samstagen war eine Präsenz gegeben.
• 10 wilde Müllkippen, die durch die WBD beseitigt wurden (2 Fahrten wurden den jeweiligen Verursachern in Rechnung gestellt)
• 56 Verwarnungsgelder erhoben
• 3 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (zum Beispiel für das illegale Entsorgen größerer Müllmengen)
• 6 Schrottfahrzeuge (gekennzeichnet; 1 Monat Frist zur Entfernung)
„Wir halten unser Versprechen und haben mit den Null-Toleranz-Aktionen in Duissern/Neudorf und jetzt in Walsum gezeigt, dass wir Fehlverhalten nicht tolerieren“, so Oberbürgermeister Sören Link.
Gleichzeitig wurde der Stadtteil auch durch die Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (SAD) zum Teil im Wege von Ordnungspartnerschaften mit der Polizei intensiv bestreift. Durch den SAD wurden 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 2 Verwarnungsgelder erhoben. Insgesamt wurden 13 weitere Maßnahmen (zum Beispiel mündliche Verwarnungen, Feststellung unerlaubter Sondernutzung) getroffen.
Neben Abfallaufsicht und SAD befanden sich auch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung verstärkt im Einsatz. So wurden insgesamt 881 kostenpflichtige Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen verbotswidrigen Haltens, Parkens und wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gefertigt.
Seit Ende des Jahres 2016 führt das Bürger- und Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto „Null-Toleranz / ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“ durch. Die Aktion dient der Bekämpfung der zunehmenden Müllproblematik in den verschiedenen Ortsteilen sowie der Ahndung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten.