Duisburg: Neuorganisation der Bearbeitung des Bildungs- und Teilhabepakets
Das jobcenter Duisburg wird ab Februar die Anträge des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für Familien mit Anspruch auf SGB II-Leistungen wieder in eigener Zuständigkeit bearbeiten.
Anspruchsberechtigte werden gebeten, sich bei BuT-Neuanträgen ab kommender Woche an die Geschäftsstellen des jobcenter Duisburg zu wenden. Anträge, die vor dem 1. Februar noch beim Amt für Soziales und Wohnen gestellt werden oder wurden, werden abschließend von dort bearbeitet.
Seit sechs Jahren bearbeitet das BuT-Team des Amtes für Soziales und Wohnen Anträge für Familien mit Anspruch auf SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seitdem wird im jobcenter Duisburg lediglich die Schulmittelpauschale im Februar und August automatisch mit dem Arbeitslosengeld II beziehungsweise dem Sozialgeld ausgezahlt.
Für alle anderen leistungsberechtigten Familien (außer SGB II-Empfänger) bleibt die Zuständigkeit beim Amt für Soziales und Wohnen bestehen. Die Öffnungszeiten des BuT-Teams an der Ruhrorter Str. 187 (Tausendfensterhaus) sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Anträge gibt es unter www.duisburg.de/but. Diese werden auch weiterhin von den BuT-Beraterinnen in den Eingangsbereichen des jobcenter Duisburg und in den Bürgerservicestationen entgegengenommen.