Duisburg: Ergebnisbericht der Aktion „Null-Toleranz“ in Hochfeld
Das Bürger- und Ordnungsamt hat in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg in der Zeit vom 7. bis zum 13. Oktober die Aktion „Null-Toleranz“ in Hochfeld durchgeführt.
In diesem Zeitraum waren die Mitarbeiter der Abfallaufsicht wochentags fußläufig mit einer Früh- und Spätschicht im Stadtteil präsent. Auch an Sams- und Sonntagen war eine Präsenz gegeben.
• 85 wilde Müllkippen, die durch die WBD beseitigt wurden (12 Fahrten wurden den jeweiligen Verursachern in Rechnung gestellt)
• 73 Verwarnungsgelder erhoben
• 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (zum Beispiel für das illegale Entsorgen größerer Müllmengen)
• 18 Schrottfahrzeuge (gekennzeichnet; 1 Monat Frist zur Entfernung)
„Wir halten unser Versprechen und haben in Hochfeld mit großem Einsatz gezeigt, dass es zu unserer Null-Toleranz-Strategie keine Alternative gibt“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Gleichzeitig wurde der Stadtteil auch durch die Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (SAD) zum Teil im Wege von Ordnungspartnerschaften mit der Polizei intensiv bestreift.
Durch den SAD wurden 24 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 71 Verwarnungsgelder erhoben. Insgesamt wurden 52 weitere Maßnahmen (zum Beispiel mündliche Verwarnungen, Feststellung unerlaubter Sondernutzung) getroffen.
Neben Abfallaufsicht und SAD befanden sich auch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung verstärkt im Einsatz. So wurden insgesamt 1.238 kostenpflichtige Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen verbotswidrigen Haltens, Parkens und wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gefertigt.
Seit Ende des Jahres 2016 führt das Bürger- und Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto „Null-Toleranz / ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“ durch. Die Aktion dient der Bekämpfung der Müllproblematik in den verschiedenen Ortsteilen sowie der Ahndung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten.