Duisburg: Haushaltsplanentwurf 2020 / 2021: Zwei Mal die „schwarze Null“ im nächsten Doppelhaushalt
Oberbürgermeister Sören Link bringt gemeinsam mit Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack am heutigen Montag, 30. September 2019, den Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2024 in den Rat der Stadt ein.
Der heute vorgelegte Haushaltsentwurf 2020/2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von rund 1,5 Mio. Euro im kommenden Jahr und rund 0,6 Mio. Euro im Jahr 2021 ab. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 sind positive Jahresergebnisse vorgesehen.
Oberbürgermeister Sören Link unterstreicht die Bedeutung der „schwarzen Null“ auch beim Doppelhaushalt: „Duisburg hat geliefert – jetzt müssen Bund und Land nachlegen. Die schwarze Null für 2020 ist nur mit einer enormen Kraftanstrengung möglich. Sparen ist für uns kein Selbstzweck, aber nur so sind wir in der Lage, Spielräume für eigenes Handeln und eigene Impulse zu setzen. Um eine dauerhafte Perspektive für die Menschen in dieser Stadt zu schaffen, ist trotz unserer enormen Anstrengungen und dem sechsten ausgeglichenen Haushalt in Folge, ein Altschuldenschnitt unumgänglich. Dafür brauchen wir von Bund und Land endlich verbindliche Zusagen – nicht irgendwann, sondern jetzt.“
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack schließt sich an: „Ich freue mich, dass ich meinen ersten Haushaltsentwurf als Stadtkämmerer in Duisburg als ausgeglichenen Doppelhaushalt vorlegen kann. Das zeigt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist und wir hoffen können, Begriffe wie `negatives Eigenkapital´ und `Überschuldung´ langfristig aus unserem Sprachgebrauch zu verbannen.“
Der Stärkungspakt Stadtfinanzen als wichtige Rahmenbedingung
Bis zum voraussichtlichen Ende des Stärkungspakts Stadtfinanzen im Jahr 2021 legt die Stadt Duisburg als pflichtige Teilnehmerin an diesem Konsolidierungsprogramm neben dem Entwurf der Haushaltssatzung die jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) für das kommende Jahr vor. Die darin enthaltenen HSP-Maßnahmen dokumentieren den Umfang der eigenen Konsolidierungsbemühungen seit Beginn der Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes 2012.
Ein wichtiger Baustein des Programms ist die Gewährung einer jährlichen Konsolidierungshilfe, mit deren Hilfe das Land die Kommunen beim Haushaltsausgleich unterstützt.
Erstmals gelang der Haushaltsausgleich in Duisburg im Jahre 2015 unter Einbeziehung der Stärkungspakthilfe, die in den vergangenen Jahren ein Volumen von bis zu 53 Mio. Euro pro Jahr aufwies. Diese Hilfszahlungen werden jedoch laut Gesetz seit 2017 stufenweise abgesenkt. Im kommenden Haushaltsjahr wird Duisburg letztmalig noch Hilfen in Höhe von 10,1 Mio. Euro erhalten. Daher ist es eine der Herausforderungen des vorliegenden Haushaltsentwurfs, im zweiten Jahr des Doppelhaushalts 2021, den Haushaltsausgleich gänzlich ohne diese Konsolidierungshilfe zu erreichen.
Haushaltsausgleich:
Solide Finanzausstattung und Altschuldenlösung als Voraussetzung
Auch mit der Vorlage dieses Doppelhaushalts kommt die Stadt Duisburg ihrer Verantwortung nach, im Sinne eines generationengerechten Handelns nur so viel auszugeben, wie auch erwirtschaftet wird. Angesichts der in der Vergangenheit und vor allem auch in Zukunft erfolgreichen Haushaltskonsolidierung dürfen die Lasten der vergangenen Jahre nicht aus dem Blickfeld geraten.
Ein großes Haushaltsrisiko stellt nach wie vor die hohe Verschuldung dar. Diese setzt sich vor allem aus den Liquiditätskrediten – auch Kassenkredite genannt – zusammen: Zum Jahresende 2018 belief sich das Volumen auf etwas mehr als 1,3 Mrd. Euro. Daher muss für Duisburg und für alle anderen hoch verschuldeten Kommunen in Deutschland zeitnah eine tragfähige Lösung für dieses Altschuldenproblem gefunden werden. Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack beschreibt, wie eine Altschuldenlösung aussehen könnte: „Die Belastung sollte sich gerecht auf drei Schultern verteilen: Die Kommunen sind bereit, die Konsolidierung als eigenen Beitrag auch in Zukunft fortzuführen. Im vorgelegten Haushaltssanierungsplan der Stadt Duisburg wurden die Sparmaßnahmen über das Ende des Stärkungspakts 2021 hinaus bis 2024 durchgängig geplant. Auch der Bund hat im Juli seine Bereitschaft erklärt, seinen Beitrag zur Entschuldung zu leisten. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass insbesondere das Land NRW endlich seine Ideen zu einer Altschuldenlösung vorstellt. Die zum Sommer 2019 angekündigten Vorschläge liegen aber immer noch nicht vor.“
In jedem Fall muss ein positives Jahresergebnis als eine zentrale Säule der Konsolidierungsbemühungen bestehen bleiben. Neue Schulden können vor allem dann vermieden werden, wenn die Stadt Duisburg auch weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt erreicht. Verschiedene Risiken können in den folgenden Jahren dieses Ziel gefährden. Massive Ertragsausfälle in den beiden Jahren des Doppelhaushalts drohen, sollte zum Jahresende keine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen werden. Auch der Brexit oder eine spürbare Abkühlung der Konjunktur hätten Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und könnten sich für Duisburg als Industrie- und Logistikstandort nachteilig auswirken.
Neben einer Altschuldenlösung und eigenen Konsolidierungsanstrengungen ist aber auch eine nachhaltige und auskömmliche Finanzausstattung für Duisburg in Zukunft unerlässlich.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die mehr über die Finanzen ihrer Stadt erfahren möchten, steht der Haushaltsplanentwurf 2020/2021 in elektronischer Form auf der Internetseite der Stadt Duisburg zur Verfügung (am 30. September ab 15 Uhr). Dabei besteht im Rahmen der Online-Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, den Haushaltsplan aufbereitet einzusehen sowie sich per E-Mail an buergerreferat@stadt-duisburgde zu äußern.
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 80 Abs. 3 GO NRW) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2020/2021 mit ihren Anlagen darüber hinaus in der Zeit vom 30. September 2019, 15 Uhr, bis 25. November 2019 in der Stadtkämmerei – Duisburg-Mitte, Alter Markt 23, Zimmer 207 – während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
- Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2020/2021 mit ihren Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 19 Tagen ab dem Beginn der Auslegung am 30. September, 15 Uhr, bis zum 18.Oktober, 24 Uhr, erheben. Sie sollten schriftlich abgefasst und an den Oberbürgermeister, Stadtkämmerei, Alter Markt 23, 47049 Duisburg, adressiert werden.