Offene Anfrage an den OB in der Sache „Chefin der WFBM“
In der Sache „WFBM – Gehalt/Vergütung von Frau Rogg“ habe ich seit meiner ersten Berichterstattung am 13. Dezember 2017 nichts mehr gehört. Deshalb will ich sie nun erneut aufgreifen. Aus diesem Grunde habe ich dem OB heute folgende Presseanfrage übersandt:
Sehr geehrter Herr Link,
Mitte Dezember 2017 habe ich einen Artiklel verfasst bei dem es um die Geschäftsführerin der WFBM (Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung) Frau Roselyne Rogg ging. Laut Recherchen u.a. von correctiv.org konnte das Gehalt/die Vergütung von Frau Rogg nicht ermittelt werden und die Stadt wollte dies bis dato auch nicht bekanntgeben. Aus diesem Grunde greife ich das Thema erneut auf und frage Sie meinerseits nach dem Jahresgehalt/der Jahresvergütung von Frau Rogg in 2014, 2015, 2016.
Ich habe aktuell einen Blick in den Bundesanzeiger geworfen und ebenfalls keine Gehalts-/Vergütungsangabe gefunden.
Dort ist lediglich vermerkt(Zitat): Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Meine Anfrage stütze ich insbesonders auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/public_corporate_governance_kodex.php in dem diese individualisierten Offenlegungen von Gehältern/Vergütungen eindeutig verankert sind. Insofern ist die Unterlassung einer Veröffentlichung in der Bilanz oder auch auf Anfrage nicht nachvollziehbar und ein Verstoß gegen den Kodex.
Im Kodex ist allerdings auch erwähnt, dass (Zitat)
Gruß
M. Schulze
xtranews.de
Bezieht die Chefin der Duisburger Behindertenwerkstatt 350.000 Euro im Jahr?