Als Arbeitsloser in Urlaub fahren? Ja, aber nur mit Zustimmung der Arbeitsagentur
Urlaubszeit ist Reisezeit und die steht jetzt wieder vor der Tür: Die Agentur für Arbeit Duisburg weist daher ihre Kunden darauf hin, dass bei Reiseplänen in der Sommerzeit eine Einwilligung durch die Agentur für Arbeit eingeholt werden muss. Voraussetzung für eine Zustimmung ist jedoch, dass keine unmittelbare Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer Weiterbildung ansteht, was durch ein Telefonat mit dem Service Center der Agentur für Arbeit geklärt werden kann.
Je nach Arbeitsmarktsituation und Sachlage kann der Arbeitsuchende dann bis zu drei Wochen verreisen. Die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I (ALG I ) wird für diesen Zeitraum weitergezahlt. Wer bis zu sechs Wochen auf Reisen geht, erhält nur in den ersten drei Wochen ALG I. Wer mehr als sechs Wochen im Jahr verreist, bei dem erlischt der ALG I-Anspruch und muss im Anschluss an die Reise erneut beantragt werden.
Diese Regelungen gelten übrigens nicht nur für Urlaubsreisen. Jede Ortsabwesenheit – unabhängig vom Grund – muss der Arbeitsagentur vorher angezeigt werden. Ausführliche Informationen hierzu bietet unser Merkblatt 1. Sie können es online unter
als PDF-Dokument herunterladen oder direkt in der Duisburger Arbeitsagentur in Papierform erhalten.
Weitere Informationen beim Service Center der Agentur für Arbeit Duisburg unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00.