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Home›Duisburg›Das rechtlich Mögliche an das menschlich Notwendige anpassen – ein Denkanstoß zur Sterbehilfe

Das rechtlich Mögliche an das menschlich Notwendige anpassen – ein Denkanstoß zur Sterbehilfe

Von Redaktion
1. Mai 2015
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Informationsabend und Publikumsdiskussion mit Burkhard Lischka, MdB und den Praktikern Dr. Martina Heinemann, Palliativärztin, und Mechthild Schulten, Leiterin des Malteser Hospiz St. Raphael Duisburg

 

(v.l.n.r.) Mahmut Özdemir (MdB), Burkhard Lischka (MdB), Mechthild Schulten (Leiterin Malteser Hospiz St.Raphael) , Dr. Martina Heinemann (Palliativärztin)

(v.l.n.r.) Mahmut Özdemir (MdB), Burkhard Lischka (MdB), Mechthild Schulten (Leiterin Malteser Hospiz St.Raphael) , Dr. Martina Heinemann (Palliativärztin)

„Sterbehilfe – In Würde mit Recht“ lautete das Thema einer Veranstaltung der SPD Bundestagsfraktion, zu welcher die SPD Bundestagsabgeordneten Mahmut Özdemir und Bärbel Bas gestern in den Hamborner Ratskeller eingeladen hatten, um über die ethischen wie rechtlichen Kernpunkte der Sterbehilfe zu informieren, mit Experten und Betroffenen über die menschliche Dimension von Entscheidung zu sprechen und Lösungsvorschläge zu diskutieren.

 

Für den Impulsvortrag war Burkhard Lischka, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion aus Magdeburg angereist, um den knapp neunzig Anwesenden einen gegliederten Einblick in das Thema wie auch über die im Koalitionsvertrag stehende Position der SPD Bundestagsfraktion zu geben. Im Koalitionsvertrag steht: „Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Palliativmedizin ausbauen.“ Die Beratungen des Bundestages zum Thema Sterbehilfe haben mit einer Orientierungsdebatte am 13. November 2014 begonnen. Damit greift die SPD-Bundestagsfraktion eine wichtige gesellschaftspolitische Diskussion auf: Was bedeuten Selbstbestimmung und Wertschätzung auf der letzten Wegstrecke des Lebens? Und wie können diese ethischen Werte vom Gesetzgeber rechtlich verankert werden?

 

Burkhard Lischka MdB: „Während in Deutschland aktive Sterbehilfe verboten und Suizid nicht strafbar ist, ist die Beihilfe zum Suizid juristisch nicht geregelt. Gleichzeitig existiert bei vielen Menschen die Vorstellung, ihre Selbstbestimmung auch im Falle einer besonders leidvollen Erkrankung oder extremer Hilfsbedürftigkeit zu behalten. Wollen sie diesem Wunsch entsprechen, bewegen sich Angehörige, Pflegende und Ärzte in einer rechtlichen Grauzone. In der Debatte um die Sterbehilfe geht es daher nicht nur um Recht, sondern auch um Ethik und Würde. Was kann das Recht, was darf der Gesetzgeber und was will die Gesellschaft an Vorgaben und Verboten machen?“

 

Für die anschließende Publikumsdiskussion wurde die Expertenrunde durch Mechthild Schulten, Gründerin und Leiterin des Malteser Hospizzentrums St. Raphael in Duisburg, und Dr. Martina Heinemann, Palliativmedizinerin beim SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung für Duisburg und Umgebung) eröffnet. Die Ausführungen der gesetzgeberischen Debatte füllten sie mit den praktischen Erfahrungen und machten deutlich, wo der Handlungsbedarf liegt.

 

Mechthild Schulten: „Die meisten sehr schwer erkrankten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben. Die Entlastung der Familienmitglieder, die in der Regel kaum Erfahrung in der pflegenden Betreuung eines Schwerkranken haben, indem ihnen Hilfestellung und Information, aber auch Sicherheit und Ermutigung geboten wird, sollte in unserer Gesellschaft jedem zur Verfügung stehen. Dies sowohl ambulant wie auch stationär und darüber hinaus mit einer auf den Trauerprozess abgestimmten Beratung und Begleitung. Die Gesetzgebung regelt derzeit eine Finanzierung der Hospize, die auf Spenden angewiesen ist, da wünschen wir uns für die Zukunft sowohl bessere finanzielle Unterstützung vom Bund wie auch eine Informationskampagne, um die herausragenden Möglichkeiten und Angebote der palliativen Versorgung in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Das gemeinsame Ziel sollte ein flächendeckender Ausbau der hospizlich-palliativen Versorgung sein, auch in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen.“

 

Dr. Martina Heinemann: „Für ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod sollten alle relevanten Berufsgruppen, die zur Verbesserung der Versorgung schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen beitragen, als Einheit zusammenarbeiten. Das Gedankengut und die bereits praktizierten Elemente der Palliativmedizin müssen Einzug halten in die bereits bestehenden Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime. Nur so können Ärzte, Therapeuten und Pflegepersonal palliative Teamarbeit leisten.“

 

Özdemir_Mahmut_0146_2000pxMahmut Özdemir, MdB: “Auf keinen Fall darf die gesetzgeberische Arbeit zu einer gesellschaftlichen Verrohung führen. Eine wie auch immer geartete Sterbehilfe durch Vereine oder andere Organisationen lehne ich ab. Für schwer leidende Menschen müssen wir mehr übrig haben als die Tablette auf dem Nachttisch. Deshalb hat unseres Erachtens nach der gesetzgeberische Ausbau von Hospiz- und Palliativarbeit absolute Priorität, ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit im Deutschen Bundestag debattiert. In einem zweiten Schritt gilt es dann, rechtliche wie ethische Aspekte auf Seiten der Patienten und der Ärzte zu klären.“

 

Bärbel Bas - Foto Thomas Rodenbücher

Bärbel Bas – Foto Thomas Rodenbücher

Das Schlusswort sprach Özdemirs Duisburger Abgeordneten-Kollegin Bärbel Bas, MdB

Bärbel Bas, MdB: „Die Diskussion machte deutlich, dass sich nur wenige Menschen mit dem eigenen Tod oder gar Sterbebegleitung auseinandersetzen. In den meisten Familien ist es ein Tabuthema. Dabei ist die Überlegung „Was sind meine Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen, wenn ich selber betroffen wäre?“ Voraussetzung dafür, um beizeiten entsprechende Maßnahmen und Regelungen für sich selber zu treffen. Dafür ist es notwendig, das Gespräch mit der Familie, mit Freunden und dem Hausarzt zu suchen, um nicht erst im akuten Fall reagieren zu müssen.“

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