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Home›Duisburg›Grundrechtsverstoß bei den Unterschriftenlisten zum Erhalt des Kombibades?

Grundrechtsverstoß bei den Unterschriftenlisten zum Erhalt des Kombibades?

Von gastkommentar
27. März 2013
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Vor einiger Zeit brachte eine Pressemeldung der Piratenpartei Duisburg überraschend schnell Licht in die Suche nach angeblich auf dem Postweg verschwundenen Unterschriftenlisten. Es handelte sich um jene 9445 Unterschriften, die sich für den Erhalt des Kombibades aussprechen. Diese sollen bei DuisburgSport sicher in einem Schrank verwahrt werden. Da stellt sich natürlich erst einmal die Frage was mit den Unterschriftenlisten passiert ist bzw. passieren soll.

Nach einer IFG-Anfrage der Piratenpartei Duisburg tragen die Unterschriftenlisten auf keiner Seite einen Eingangsstempel der Stadtverwaltung und sollen (Zitat)”[…] im Rahmen der üblichen Büro- und Verwaltungspraxis bearbeitet” werden. Offensichtlich wurde die Unterschriftenliste nicht als Bürger-/Einwohnerbegehren gewertet, da die Unterschriften ansonsten entsprechend bearbeitet worden wären.

An dieser Stelle sei ein kleiner Exkurs zum Grundgesetz eingeflochten. Im Grundgesetz heißt es nach Artikel 17:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

In diesem Sinne ist auch § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu sehen, welcher das Petitionsrecht für Kommunen regelt. Da die Unterschriftenlisten nicht als Begehren angesehen wurden, handelt es sich offensichtlich um eine Petition. Bei einer Petition haben die Petenten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, allerdings Anspruch auf eine Behandlung der Petition. Die Ablage in einem Aktenschrank ist keine Behandlung einer Petition. Insbesondere dann nicht, wenn die Petition einfach an eine Tochtergesellschaft (DuisburgSport) weitergereicht wird.

Da bei einer Unterschriftenliste einige persönliche Daten angegeben wurden stellt neben der Frage, ob hier gegen Grundrechte verstoßen wurde auch jene des Datenschutzes. Das Eingreifen der Piraten verwundert hier wenig.

Parallel dazu wurden in der Bezirksvertretungssitzung vom 21.02.2013 auch die Unterschriftenlisten thematisiert. Thomas Rangs (FDP) stellte drei Fragen zu den “verschwundenen” Unterschriftenlisten. Die ersten beiden Fragen thematisieren den gegenwärtigen Aufenthaltsort und den Weg dorthin. Diese Fragen wurden in groben Zügen schon durch die Reaktion auf die Pressemeldung der Piratenpartei Duisburg beantwortet. Die dritte Frage thematisierte, was mit den Unterschriftenlisten geschehen soll.

Bezirksbürgermeister Hans-Joachim Paschmann gab sich hier nicht einmal die Mühe die Fragen zu beantworten, sondern verwies schlicht auf einen Artikel aus der Rheinischen Post vom 07.02.2013 und zitierte auch aus diesem. Das Zitat im Protokoll, welches möglicherweise zu Problemen mit dem Leistungsschutzrecht führen könnte, beantwortet nur vage die ersten beiden Fragen. Die letzte Frage wurde gar nicht erst beantwortet. Es sei denn, dass die Lagerung in einem Aktenschrank das weitere Vorgehen sein soll. Anscheinend sind Kenntnisse der Grundrechte seitens des Bezirksbürgermeisters nicht sonderlich ausgeprägt. Anders lässt sich jedenfalls mit den vorhandenen nicht erklären, warum Paschmann die Frage nicht beantwortet hat.

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