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Home›Politik›Hartz IV-Fördern à la Jobcenter Harz: Klomann auf dem Weihnachtsmarkt sonst gibt’s noch eine Sanktion

Hartz IV-Fördern à la Jobcenter Harz: Klomann auf dem Weihnachtsmarkt sonst gibt’s noch eine Sanktion

Von Redaktion
3. Dezember 2012
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Abwickeln von Aufstockern für die „Erfolgs“-Statistik im Wettbewerb ums beste Jobcenter

Mit Schikanen, Diffamierungen, Datenschutz-Verstößen und Sanktionen – über die die Hartz4-Plattform bereits Mitte September berichtete – verfolgt das Jobcenter Harz offenbar nur ein Ziel, einen Dienstleistungs-Unternehmer trotz sinkenden Aufstockungsbedarfs mit allen Mitteln zur Aufgabe seiner Firma zu drängen. Nachdem er allen Schikanen widerstanden hat, will das Jobcenter ihm jetzt offenbar als finalen Schuss an den öffentlichen Pranger stellen: er erhält eine Job-Pflicht-Aufforderung, sich als Klomann auf dem Weihnachtsmarkt seines Firmensitzes und Heimatortes zu stellen – kaum 150 m von seinem Zuhause entfernt. Andernfalls werde man ihm die Leistungen um 60% kürzen. Jeweils 30% haben seine Frau und er bereits in der Tasche. Und trotz klarer – vom Sozialgericht zunächst mit Vergleichsangebot bestätigter – Rechtswidrigkeit knickt plötzlich der Richter ein. Er toppt diesen Schritt auch noch seinerseits mit einem Sozialdaten-Verstoß, nämlich der Weitergabe der Sozialdaten an Dritte. Und am Ende scheint die ganze Tortur für den Betroffenen alleine im Dienste kurzfristiger statistischer Erfolgsmeldungen zu stehen – ohne dabei die Folgen zu verraten, dass es nämlich am Ende den viel zitierten Steuerzahler ein Mehrfaches kosten wird.

Amtspost-Tsunami bis zu Zermürbung und körperlichem Zusammenbruch

Vor einem Jahr hatte – wie die Hartz4-Plattform erfuhr – für den über 60-Jährigen ein Schikane-Marathon aus dem Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur (KoBa) Jobcenter Landkreis Harz begonnen, dessen Zeit- und Arbeitsaufwand für Verwaltungs- und Gerichtspost sowie damit verbundene Fristen mittlerweile sein Unternehmen nahezu lahm legt. Es ging Schlag auf Schlag:

– Am 11.11.2011 erfolgt beim Termin im Jobcenter die erste Aufforderung an den Kleinunternehmer, seine Firma einzustellen und sich dem angeblich einträglicheren Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen.
– Kurz darauf soll die Ehefrau ohne Begründung zum Amtsarzt bestellt werden und eine Freigabe der ärztliche Schweigepflicht unterzeichnen.
– Schließlich widersteht das Ehepaar auch dem mutmaßlichen Versuch, sich durch finanzielles Ausbluten mittels zu geringer Leistungszahlungen in die Knie zwingen zu lassen.
– Mit Überprüfungsantrag und Widerspruch nachgeforderte zu geringe Leistungen werden nicht ausgeglichen und auf die juristische lange Bank geschoben.
– Stattdessen erhalten die „Kunden“ an den Haaren herbei gezogene Rückforderungen, deren Begründungen selbst der üblichen Verwaltungspraxis widersprechen.
– Die Flut an Amts-Post sowie die Bewältigung zahlreicher daraus durch die Behörde mutwillig provozierter Sozialgerichtsverfahren haben inzwischen ein Ausmaß erreicht, das alle Grenzen der Zumutbarkeit für die Jobcenter-„Kunden“ sprengt.
Alleine in den letzten beiden Monaten waren
– weit über 30 Posteingänge zu bewältigen,
– die einen Umfang deutlich mehr als 200 Seiten hatten,
– für die aufwändige Recherche der Rechtsfolgen nötig war.
– Etwa 30 Fristen und entsprechende Stellungnahmen waren fällig,
– von denen mindestens 10 immer noch zur Bearbeitung anstehen.
– Auch an diesem – wie inzwischen an jedem – Wochenende quillt der Briefkasten wieder über: 6 x dicke, seitenlange Amts- und Gerichtspost-Briefe und abermals neue Fristen zur Stellungnahme. Dabei konnten die alten noch nicht einmal vollständig bewältigt werden.

Inzwischen stellt sich für den auf diese Weise schikanierten Dienstleistungsunternehmer und seine mitarbeitende Ehefrau – nach dieser willkürlichen Dauerbelastung – zusätzlich die Frage, wie lange ihre körperliche und psychische Gesundheit diesem existenzbedrohenden Dauerbeschuss noch Stand halten kann. Diese Frage jedoch nach der körperlichen Unversehrtheit seiner Kunden, scheint sich im Jobcenter Landkreis Harz offensichtlich niemand zu stellen.

Das Sozialgericht wird angerufen

Getoppt wird diese unglaubliche, jedoch keineswegs seltene Geschichte – neben einem neuerlichen 2. Sozialdatenschutzverstoß aus den Amtsstuben der „KoBa Jobcenter Landkreis Harz“ – jetzt obendrein mit Merkwürdigkeiten aus dem mittlerweile angerufenen Sozialgericht Magdeburg. Dort hat der Vorsitzende der 15. Kammer zunächst im Rahmen der Eilklage einen Vergleichsvorschlag zur Rücknahme der 30%-Sanktionsbescheids sowie Nachzahlung der Leistungskürzung unterbreitet. Damit bestätigt er, dass die erst 5 Monate nach dem Ende einer  Eingliederungsvereinbarung verkündete Sanktion einer Pflichtverletzung rechtswidrig sei. Richter Hausmann erklärt folglich seinen Vergleichsvorschlag so:

es „dürfte der Sanktionsbescheid (…) rechtswidrig sein. Denn er steht nicht mehr in hinreichendem zeitlichen Zusammenhang mit der sanktionierten Pflichtverletzung. (…) Der Pflichtverstoß lag (…) in der Zeit (…) bis 07.06.2012. Als hinreichend wird überwiegend eine Frist von drei Monaten angesehen (z.B. Eichler/Spelbring, Kommentar zum SGB II, 2. Auflage,§ 31 Rn. 60). Ausgehend von dem letzten Pflichtverstoß am 07.06.2012 war die Frist daher am 16.10.2012 bereits abgelaufen.“

Wenn man dem folgt, hätte nach dem 07.09. kein Sanktionsbescheid mehr ausgestellt werden und die Leistung nicht gekürzt werden dürfen, also der Sanktionsbescheid vom 16.10. für ungültig erklärt werden müssen.

Plötzlicher Sinneswandel des Richters

Wenige Tage später plötzlich kommt anstelle einer Reaktion des Jobcenters auf den Vergleichsvorschlag die Kehrtwende des Gerichts: man habe „in der Tat“ den „Satz 5 des § 31b SGB II übersehen. Die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides“ bedürfe „daher erneuter Prüfung“.

Was nun den Sinneswandel von Richter Hausmann, dem Vorsitzenden der 15. Kammer des Sozialgerichts Magdeburg ausgelöst haben mag, bleibt dem Kläger verborgen. Nicht zu verbergen ist allerdings, dass seine 15. Kammer für einen neuerlichen Sozialdaten-Verstoß – mittlerweile den 3. für den Betroffenen – verantwortlich ist.

Verletzung des Sozialgeheimnisses aus dem Gericht

Denn die Post aus dem Sozialgericht erreicht den Kläger nicht etwa von dort, sondern von am Verfahren überhaupt nicht beteiligten, dem Kläger unbekannten Dritten, die diesen ihnen zugesandten „Irrläufer“ aus dem Sozialgericht daraufhin dem Kläger direkt zusenden.

Da stellt sich für die Hartz4-Plattform schließlich die Frage: muss er nun etwa auch noch ein Verfahren wegen Befangenheit oder auf Ausschluss des Richter eröffnen, damit endlich Schluss ist mit dem offenbar nicht enden wollenden öffentlichen Breittreten seiner Sozialdaten?

Existenzzerstörung durch das Jobcenter

Schon einmal nach der Wende wurde das betroffene Ehepaar abgewickelt. Beide arbeiteten zuvor in leitender Stellung der  Forschungsabteilung eines großen Unternehmens. Die DDR wurde abgewickelt und mit ihr die Arbeitsplätze. Soll nun nach 20 Jahren eine zweite Abwicklung erfolgen, nachdem mit fast selbstausbeuterischem Einsatz eine kleine neue selbständige Existenz aufgebaut worden ist?

Mit dem unsäglichen Klomann-Jobangebot auf dem heimatlichen Weihnachtsmarkt drängt sich fast der Eindruck auf, als wolle das JC – nachdem seine Bemühungen ein Jahr lang erfolglos blieben – mit einem letzten finalen Schuss am öffentlichen Pranger versuchen, den kurz vor der Rente stehenden Kleinunternehmer ins geschäftliche Aus und in die Erfolgsstatistik des Jobcenters zu schießen.

Höhenflüge der „Erfolgsstatistik“ beim Rückgang von Hartz IV-Berechtigten

Schon ein Blick auf die Seite eins des monatlichen „Arbeitsmarkt-Reports“ der zuständigen „KoBa Jobcenter Landkreis Harz“ zeigt, dass findige Statistik-Füchse offenbar entdeckt haben: nur mit dem Plattmachen von Selbständigen kommt die Erfolgskurve angeblich sinkender Arbeitslosenzahlen noch in Schwung. Seit August 2011 wurde ihr gegenüber den abhängig Beschäftigten mehr als doppelt so hoher Anteil am statistischen Rückbau der Arbeitslosigkeit in den Fokus der Jobcenter-Monatsberichte gerückt. Bis Dezember tat sich erst einmal wenig: der Anteil blieb um 23 %. Der Druck gegen die selbständigen Aufstocker – wie man aus der Region hört – wurde immer massiver gesteigert und zeigte schließlich signifikante Wirkung in der Erfolgsstatistik: seit Januar 2012 ein Anstieg um monatlich rund 1 %, im Juni dann der deutliche 3%-Sprung auf 29% und bis Juli nähert sich die Quote der selbständigen Aufstocker am Rückgang der Arbeitslosenzahlen der 30%-Grenze.

Den Hut nehmen, wenn sie es nicht können

„Da bleibt für die Hartz4-Plattform nur die Aufforderung an die zuständige Sozialministerin von der Leyen und vor Ort an den KoBa-Chef, Dirk Michelmann, in Sachen Hartz IV endlich dem bloßen tagesaktuellen Kostensparen ein Ende zu setzen und sich des § 1 des Ersten Sozialgesetzbuches zu erinnern. Der fordert nämlich gerade nicht dazu auf – wie die Ministerin nicht müde wird zu erklären, „Geld in die Hand zu nehmen“. Er verpflichtet vielmehr zur

„Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit“ und u.a. dazu
– „ein menschenwürdiges Dasein zu sichern“ sowie
– „besondere Belastungen des Lebens (…) abzuwenden oder auszugleichen“

und nicht wie beim geschilderten Beispiel – als einem von vielen -, den Menschen unzumutbare Belastungen des Lebens obendrein noch zusätzlich aufzubürden. An diese „Aufgaben des Sozialgesetzbuches“ sollten sich die beiden Verantwortlichen schleunigst erinnern oder andernfalls öffentlich zugeben, sie können es nicht und ihren Hut nehmen“, meint Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin.

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