Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Duisburg erneuert Strafanzeige zu fehlender Kennzeichnung des radioaktiven Frachtguts des Binnenschiffs Edo
Duisburg – Auf dem Weg von Obrigheim nach Lubmin hat am Pfingstwochenende das Binnenschiff „Edo“ mit dem Leichter „Lastdrager 40“ an der Ruhraue in Duisburg vor Anker gelegen. Geladen hatte das Binnenschiff zwei radioaktiv kontaminierten Dampferzeugern sowie zwei Motoren aus dem 2005 stillgelegten Atomkraftwerk aus Obrigheim.
Der BUND Duisburg war fassungslos, dass sich Jugendliche unmittelbar an der Ladung aufgehalten konnten, ohne dass jemand eingeschritten war. Aufgrund der fehlenden Kennzeichnung mit einem erkennbaren Radioaktivitätskennzeichen wurden die Ermahnungen der AtomkraftgegnerInnen von den Jugendlichen nicht ernst genommen.
Am Freitag den 01.06. erneuerte Kerstin Ciesla, die Vorsitzende der Kreisgruppe Duisburg des BUND, schriftlich die am Pfingstsonntag mündlich vorgetragene Strafanzeige, gegen den Schiffsführer, ersatzweise gegen den / die Verantwortlichen für die Ladung und Absicherung der Edo. Inhalt der Strafanzeige ist die nach Ansicht des BUND Duisburg unzureichende Kennzeichnung des Schubverbands im Bezug auf die Kennzeichnung von radiaktiven Materialien sowie die fehlende Sicherung Dritter vor Kontaminierung und die unzureichende Durchführung der Vorschriften des Strahlenschutzes.
Kerstin Ciesla teilte mit: “Die Kennzeichnungen von Transporten von schwach- und mittelradioaktiven Materialien sind klar geregelt und die prinzipielle Ausweisung eines Radioaktivitätskennzeichens in Verbindung mit der entsprechenden Gefahrgutnummer ist auch für Binnenschiffe nicht außer Kraft gesetzt. Im Gegenteil, die Regelungen zum Transport von radiaktiven Materialien auf Binnenschiffen sieht sogar explizit vor, dass auch die Ladung der Gefahrstoffklasse 7 (radiaktiv kontaminierte Materialien) als solches deutlich lesbar und dauerhaft mit der Gefahrgutnummer gekennzeichnet sein muss. Nichts davon wurde bei dem am Pfingstsonntag vor Anker liegendem Atom-Müll Schiff berücksichtigt.“
Die Regelungen für Binnenschifffahrtstransporten beschreibt Anforderungen zur „Gewährleistung der Sicherheit zum Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt von den Strahlungseinflüssen bei der Beförderung radiaktiver Stoffe“.
Aufgrund des geringen Abstands zum Spazierweg in der Ruhraue und der Möglichkeit sich dem Schiff direkt zu nähern, „liegt meines Erachtens eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung vor, da durch die Nicht-Kennzeichnung und die Möglichkeit sich direkt an der Ladung aufzuhalten, ein fahrlässiges Verhalten zu Tage trat welches eine Straftat im Sinne der körperlichen Unversehrtheit entspricht“, teilte Kerstin Ciesla mit.
Die ausführliche Strafanzeige ist gespickt mit Beweisfotos auf dem Jugendliche in einem Paddelboot vor der Ladung und andere Jugendliche direkt am Steg und an der Ladung zu sehen sind. „Mir gehen die Jugendliche, die unsere Warnungen nicht ernst genommen haben, nicht mehr aus dem Kopf, und ich hoffe inständig, dass die Strahlungsintensität keine bleibenden Schäden bei den Jungen Menschen hinterlassen hat. Eine Strafanzeige war daher für mich unvermeidbar“, so Kerstin Ciesla.