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Home›Duisburg›Kommentar zur Kutschaty-Erklärung: Zurücktreten bitte!

Kommentar zur Kutschaty-Erklärung: Zurücktreten bitte!

Von Dr. Werner Jurga
7. Oktober 2010
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Der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty nimmt, wie am Mittwoch zu vermelden war, die Duisburger Staatsanwaltschaft in Schutz. Obwohl diese Behörde ein Ersuch der Kriminalpolizei in Köln abgelehnt hatte, im Zuge der Ermittlungen zur Aufklärung der Loveparade-Tragödie, in der Duisburger Stadtverwaltung zwecks Beschlagnahme relevanter Unterlagen und Sicherstellung des elektronischen Datenmaterials eine Razzia vorzunehmen. Bereits vor dem „Tag der Entscheidung“ für den Justizminister war – nach den xtranews-Recherchen – die ministerielle Erklärung absehbar. Kutschatys Entscheidung ist wohl nicht erst am 6. Oktober gefallen; doch am 6. Oktober hat er sie im Rechtsausschuss des Landtages verkündet.
Mit dieser verheerenden Fehlentscheidung hat der höchste Dienstherr der nordrhein-westfälischen Justiz vor allem über eine Person sein Urteil gefällt: über sich selbst. Kutschatys Rücktritt ist fällig, und dieser wird in absehbarer Zeit so sicher kommen wie das Amen in der Kirche. Wer seine politische Zukunft faktisch mit der von Adolf Sauerland verbindet, hat keine mehr. Der Politiker Thomas Kutschaty wird die Episode eines überforderten Juristen bleiben, eine Fußnote im sich scheinbar endlos ausbreitenden Loveparade-Skandal. Es ist zu bezweifeln, ob die Figur des SPD-Justizministers dereinst in den Drehbüchern für die Politkrimis in Deutschland wie in Hollywood überhaupt auftauchen wird. Und wenn, dann allenfalls in einer ziemlich unbedeutenden Nebenrolle.
Es kann ebenfalls nicht überraschen, dass die rot-grüne Minderheitsregierung in Düsseldorf in den Strudel der Loveparade-Katastrophe, genauer: ihrer kriminellen Vorgeschichte wie ihrer zweifelhaften Aufklärung, gerät. Eines Tages musste es so kommen. Dass es aber diesen Mittwoch so weit war, und vor allem: dass es auf diese erbärmliche Art und Weise geschehen musste, ist, weil über die Komplexität der Ursachen nur spekuliert werden kann, in den Folgen überhaupt nicht zu überblicken. Aufgrund der momentan komfortablen Wahlumfragen mag Rot-Grün sich dem Glauben hingeben, sich zur Zeit eine Menge erlauben zu können. Doch es gibt Grenzen, und in der Sache der Staatsanwaltschaft Duisburg werden sie deutlich überschritten.

Im Blickwinkel der Parteifarben nimmt der Loveparade-Skandal spätestens jetzt groteske Züge an. Weniger deshalb, weil bekanntlich die Bündniskonstellationen im Landtag anders (üblicher) verlaufen als im Duisburger Rathaus. Viel absurder erscheint, dass sich auf der Landesebene die Sozialdemokraten auf den Weg machen, ein ähnlich dubioses, halbseidenes und verlogenes Bild von Politik abzugeben, wie das außerhalb der Stadtgrenzen völlig desavouierte und innerhalb der Stadtmauern weitgehend isolierte Gespött von Oberbürgermeister und seiner ihm – nicht aus Kameradschaft, sondern aus Verzweiflung – völlig ergebenen CDU. Wenn sich jetzt in Düsseldorf mit umgekehrten parteipolitischen Vorzeichen das gleiche Schmierentheater wiederholen sollte, bestätigt dies das – gegenwärtig besonders stark ausgeprägte – Ressentiment gegen die Demokratie, das die Bildzeitung für die Massen und Typen wie Precht für die Möchtegern-Bildungsbürger nach Kräften anfeuern.
Insofern geht es um weit mehr als um diesen Justizminister, dessen Namen wir uns, wenn er fällig ist, für eine kurze Zeit einprägen und eine gleich kurze Zeit später wieder, und dann für immer, vergessen werden. Es geht um die Glaubwürdigkeit dieser rot-grünen Koalition, um die Glaubwürdigkeit rot-grüner Koalitionen schlechthin, und, da die anderen in Duisburg und anderswo jeglichen Kredit zu verspielen scheinen, um die Glaubwürdigkeit von Politik schlechthin.
Demokratischer Politik, versteht sich, wie überhaupt Demokratie auf Politik und Politiker angewiesen ist. Es ist zwar richtig, dass im Zuge der Demokratisierung der Gesellschaft andere Entscheidungsprozesse zu den parlamentarischen Wahlen hinzutreten können. Aber Demokratie ohne Wahlen ist undenkbar, Wahlen ohne Parteien sind undenkbar, und die Kandidaten, die die Parteien aufstellen, nennt man, sind sie dann gewählt, Politiker. Gerade deshalb ist das Verhalten einiger Politiker – und hier geht es „nur“ um den Loveparade-Skandal – geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat (und damit in die Demokratie) zu untergraben. Adolf Sauerland und Thomas Kutschaty sind in diesem Zusammenhang die ersten beiden Namen, die hier zu nennen wären. Hoffentlich auch die letzten.

Zu Herrn Sauerland habe ich in den beiden Wochen direkt nach der Katastrophe (sowie auch zwei Tage zuvor) zwar nicht alles, aber für meinen Geschmack genug gesagt. Was Herrn Kutschaty betrifft: halten wir uns noch einmal kurz vor Augen, was er gesagt hat! Gehen wir unsere Fragen durch:

■Wollte die Kölner Polizei eine Razzia im Duisburger Rathaus?
Eindeutig Ja, sagt auch Kutschaty.

■Hat die Duisburger Staatsanwaltschaft dieses Ersuchen abgelehnt?
Ja. Sagt Kutschty zwar nicht ganz so eindeutig, nicht explizit; aber: sein Verweis auf einen „kurzzeitigen Dissens“ zwischen der Kölner Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft lässt keinerlei Interpretationsspielraum. Implizit, aber klar: Ja.

■Hat die StA Duisburg die Kripo Köln gedrängt, diesen Vorgang aus den Akten zu entfernen? Ja oder Nein?
Dazu hat Kutschaty – kurioserweise? – nichts gesagt. Es sei denn, auch dies gehört mit in den „kurzzeitigen Dissens“. Dementiert hat Kutschaty jedenfalls nicht. Wir gehen also auch hier davon aus: Ja.

■Falls diese (oder auch nur eine dieser) Fragen mit Nein beantwortet werden (wird): warum hat es bisher seitens der Justizbehörden keine Gegendarstellung gegeben?
Diese Frage hat sich erledigt, weil die Antwort auf die ersten drei Fragen stets Ja lautet.

■Falls diese (oder auch nur eine dieser) Fragen mit Ja beantwortet werden (wird): warum hat der Landesjustizminister nicht schon längst dieses Verfahren der StA Duisburg entzogen?
Diese Frage wartet auf ihre Antwort; sie kann nicht vernünftig beantwortet werden. Einer Strafverfolgungsbehörde, der derartig gravierende Vorwürfe gemacht werden, die im Verdacht steht, Ermittlungen bewusst verhindert zu haben, das Verfahren nicht zu entziehen mit der Begründung, Zweifel an der Unbefangenheit der Staatsanwaltschaft Duisburg seien völlig unbegründet, während man gleichzeitig die Vorwürfe, die nach Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt riechen, substanziell bestätigt, ist schon eine recht einmalige Unverfrorenheit, die viel weitergehende Fragen aufwirft.

Kutschaty hatte sich schon in der Sitzung des Rechtsausschusses zuvor, also bevor die hier erörterten Vorwürfe ruchbar wurden, auf die Frage, ob die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Duisburg gut aufgehoben seien, auf die Antwort festgelegt: „Zureichende Gründe, ihre Zuständigkeit infrage zu stellen, sind nicht ersichtlich.“ So berichtet es die Landtagsabgeordnete der Linksfraktion, Anna Conradis. Man lese genau: „zureichende Gründe“. Auf Deutsch: selbst Kutschaty räumte bereits vor Bekanntwerden der Vertuschungen und Verdunkelungen ein, dass es Gründe für die Annahme gebe, die Ermittlungen seien bei der Staatsanwaltschaft Duisburg gut aufgehoben seien. Nur eben keine „zureichende Gründe“.
Und die gäbe es auch jetzt noch nicht. Weil, wie „der Westen“ berichtet, „vor einer möglichen Beschlagnahme von Unterlagen ein Herausgabeverlangen an die Stadtverwaltung (hätte) gerichtet werden müssen“. Weil, wie ebenfalls die WAZ-Gruppe berichtet, “es keine Anhaltspunkte dafür gegeben habe, dass die Herausgabe dieser Akten erzwungen werden müsse. Eine Durchsuchung der Rathaus-Büros habe sich also erübrigt.“
Ja, wo leben wir denn eigentlich?! Gegen Adolf Sauerland als Chef der Stadtverwaltung liegen Strafanzeigen vor. Will die Staatsanwaltschaft diese als willkürliche Denunziationen betrachtet wissen? Darf man erfahren, auch vom Herrn Minister erfahren, ob die Behörde zumindest einen begründeten Anfangsverdacht hegt? Oder ist dies prinzipiell die neue Linie in der Strafverfolgung, dass Verdächtigen, bevor die Polizei anrückt, zunächst ein „Herausgabeverlangen“ – vermutlich mit beglaubigten Kopien – postalisch zugestellt wird. Wie viel Zeit wird eigentlich dem Verdächtigen – es ist ja noch kein Beschuldigter – zugestanden, die Zulässigkeit dieses Verlangens juristisch prüfen zu lassen und währenddessen Drogenbesteck, Briefwaagen und die illegalen BTM-Substanzen außer Haus zu schaffen.

Ach so, ich vergaß: hier geht es ja gar nicht um Verbrechen und Verbrecher, wie bspw. um den Handel mit Haschisch oder Marihuana. Hier steht ja nur ein Ereignis zur Debatte, das zwar 21 Menschen das Leben gekostet hatte, aber doch, wie die Juristen sagen, „schicksalhaft“ war. Zu Deutsch: Pech.
Wirklich Pech! 36 Stunden vor Showbeginn hatten die Verantwortlichen nun wirklich keine Zeit mehr, meinen Kommentar auf xtranews zu lesen. Die hatten wirklich zu tun: die mussten sich nämlich um die Sicherheit auf der Loveparade kümmern. Nein, der Herr Sauerland doch nicht. Der war doch im wohlverdienten Urlaub.

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