Rechnungshöfe der Länder und des Bundes halten Schuldenbremse für untauglich
Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sehen schwere Mängel bei den Regelungen, mit denen Bund und Länder künftig ihre Verschuldung eindämmen sollen. "Die derzeitige Verschuldungsgrenze wird durch die Nutzung von Umgehungs- und Ausnahmetatbeständen ausgehöhlt", heißt es in einem 21-seitigen Arbeitspapier für die Konferenz der Rechnungshofpräsidenten. "Solche unerwünschten Ausweichstrategien", fordern die Kontrolleure, müssten "für die Anwendung der neuen Schuldengrenze" ausgeschlossen werden. Im vorigen Jahr hatten sich Bund und Länder, so der Spiegel in einer Vorabmeldung für sein am Montag erscheinendes Magazin, faktisch auf ein Neuverschuldungsverbot ab 2020 verständigt, lediglich der Bund darf danach in geringem Umfang Kredite aufnehmen. Ausnahmen gestattet das Schuldenregime nur noch bei Naturkatastrophen wie der Elbeflut 2002 und in "außergewöhnlichen Notsituationen", wobei dieser Begriff den Rechnungshöfen "nicht hinreichend konkret gefasst" erscheint. Kritisch betrachten die staatlichen Finanzkontrolleure aber vor allem die Schattenhaushalte, mit denen das Neuverschuldungsverbot unterlaufen werden könnte. So fordern die Rechnungshöfe die Ausdehnung der Schuldenregelung auf Stiftungen des öffentlichen Rechts; verboten werden soll auch, die Schulden des Bundes und der Länder auf Kommunen, Arbeitslosen- oder Rentenkassen zu verschieben. Derzeit sind Sozialversicherungsträger, Städte und Gemeinden von dem neuen Schuldenreglement nämlich ausgenommen. Ins Visier genommen haben die Prüfer zudem die sogenannten Sale-and-Leaseback-Geschäfte. Dabei verkauft der Staat Gebäude, Straßen oder Wasserleitungen an Privatinvestoren und mietet sie von diesen zurück. "Der für die Weiternutzung zu zahlende Mietzins führt zu einer den Folgen der Kreditaufnahme vergleichbaren Belastung", warnen die Kontrolleure. Vor allem die Bundesländer treten offenbar nicht kräftig genug auf die Schuldenbremse: "Landesrechtliche Regelungen, die zielgerichtet zu einer Nullverschuldung führen, fehlen in vielen Fällen", heißt es in dem Papier. 12 der 16 Bundesländer haben bisher weder die Schuldenregelung in ihrer Landesverfassung verankert noch wirksame Regelungen getroffen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise scheiterte eine Verfassungsänderung vor knapp zwei Monaten am Düsseldorfer Landtag.