Duisburg: Keuchhusten – Gesundheitsamt rät zur Kontrolle des Impfschutzes

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Im ersten Halbjahr 2024 sind in Duisburg vermehrt Fälle von Keuchhusten aufgetreten. Bislang wurden dem Gesundheitsamt 56 Keuchhustenfälle gemeldet. In den letzten Jahren waren es in Duisburg im gesamten Jahr nur knapp über 20 Fälle. Dass die Erkrankung derzeit nicht nur in Duisburg sehr präsent ist, bestätigt auch die Statistik des RKI.
Keuchhusten ist ein hartnäckiger, langwieriger und anfallsweise auftretender Husten. Er kann mit Atemnot und in schlimmen Einzelfällen, besonders bei jungen Kindern, sogar zu einem Atemstillstand führen und ist zudem sehr ansteckend. Die Erkrankung muss mit Antibiotika behandelt werden.
Da es sich um eine sehr ansteckende Erkrankung handelt, dürfen erkrankte Personen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht besuchen. Dies gilt natürlich auch für Erwachsene, die in diesen Einrichtungen arbeiten.
Eine von der STIKO empfohlene Impfung schützt wirksam gegen die Erkrankung. „Oft ist nicht bekannt, dass auch Erwachsene den Impfschutz alle 10 Jahre auffrischen lassen müssen und eine bereits durchgemachte Erkrankung langfristig keinen Schutz vor einer Neuerkrankung bietet“, so Dr. Charlotte Weber, Ärztin für den Bereich Gesundheitsschutz beim Gesundheitsamt. Es ist daher sinnvoll, den Impfschutz beim Haus- oder Kinderarzt kontrollieren und gegebenenfalls auffrischen zu lassen.





