Duisburg: Regeln für Testungen
Derzeit registrieren wir einen massiven Anstieg der Infektionszahlen, die eine Überlastung der Labore durch PCR-Testungen zur Folge hat.
In der Corona-Test-und Quarantäneverordnung werden daher auch qualifizierte Schnelltests, die zum Beispiel in Coronateststationen gemacht werden können, als Grundlage für die häusliche Isolierung oder Quarantäne zugelassen. Ein Selbsttest ist dagegen nicht ausreichend. Eine Übersicht über Teststationen in Duisburg finden Sie hier: https://du-testet.de/
Das bedeutet, dass bei coronatypischen Symptomen nun kein PCR-Test mehr durchgeführt werden muss. Ein qualifizierter Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum, ist ausreichend.
Auf einen positiven Schnelltest muss ab sofort keine Bestätigung mehr durch eine PCR-Testung folgen.
Auch zur Auflösung der Pooltestungen in Schulen ist ebenfalls keine PCR-Testung mehr erforderlich.