Duisburg: Angeblich abgelaufenes Haltbarkeitsdatum bei Impfstoff – Zertifikate nicht ausgestellt
Am heutigen Vormittag kam es in Marxloh zu Verwirrung, weil einige Apotheken Impfzertifikate nicht ausstellten wollten. Als Grund gab man an, dass das Haltbarkeitsdatum beim BioNTech-Impfstoff abgelaufen sei.
Bei einer Charge des vom Land ausgelieferten BioNTech-Impfstoffes, welche in dieser Woche an der Merkez Moschee verimpft wurde, sei angeblich abgelaufen. Dies ist nun aufgefallen, als sich mehrere Bürger am heutigen Morgen nach ihren (Booster-)Impfungen in den Apotheken ein Impfzertifikat ausstellen lassen wollten. Die Apotheken verweigerten dies, da die Charge des BioNTech-Impfstoffs als abgelaufen angezeigt wurden.
Gesundheitsamt und Apothekerverband geben Entwarnung
Das Duisburger Gesundheitsamt und der Sprecher des Apothekerverband geben Entwarnung: In der kommunalen Impfstelle wurde kein abgelaufener Impfstoff verabreicht. Die Impfungen sind regulär durchgeführt worden. Es handelte sich in diesen Fällen um eine Charge, bei der ein Haltbarkeitsdatum bis 12/2021 im bundesweiten System hinterlegt wurde. Doch bereits im Oktober bekamen alle Apotheken eine Sonderbenachrichtigung zugeteilt, in der der Hersteller darauf hinweist, das die Haltbarkeit der bisher ausgelieferten Chargen sich um drei Monate verlängern. „Diese Information sollte allen Apothekern bekannt sein“, so Dr. Christoph Herrmann, Pressesprecher des Apothekerverband Nordrhein e.V. gegenüber unserer Redaktion. „Diese Zusatzinformation kann man im Chargen-Prüfungstool leider nicht anpassen. Aus diesem Grund haben wir dieses Sonderrundschreiben an alle Apotheken versandt“, so Herrmann. „Dennoch kann es durchaus möglich sein, das die ein oder andere Information bei den Kolleginnen und Kollegen durch gegangen sei, weil wir allein im Jahr 2021 rund 140 Sondermeldungen an die Apotheken versendet haben“.
Die „Fehlermeldungen“ die das System ausweist, ist demnach keine echte Fehlermeldung. Denn alle Impfstellen verwenden Impfstoff ausschließlich im Rahmen der zulässigen Haltbarkeit. Solange der Impfstoff gefroren ist, ist dieser laut Angaben des Herstellers drei Monate über das angegebene Haltbarkeitsdatum noch verwendbar, nach dem Auftauen bis zu 31 Tage. Es kann durchaus nun zu vermehrt solcher Fehlermeldungen kommen, doch es ändert nichts daran, dass das verimpfte Vakzin seine Wirksamkeit behält.