Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt
Die bis heute befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21.12.2021.
Mit der neuen CoronaSchVO wurde außerdem „2 G“ für den Freizeitbereich eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden darf, sofern nicht eine Ausnahme besteht (z.B. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren oder bei entgegenstehenden ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen).