Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein
Die Agentur für Arbeit Duisburg bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet, es gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzen alle Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
Die kostenlosen Servicenummern lauten:
• für Kunden der Agentur für Arbeit:
0800 4 555500
Zusätzlich die Sammelrufnummer 0203 302 1111
• für Arbeitgeber: 0800 4 555520
Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin alle Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de
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