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Home›Allgemein›Verschreibungspflichtiges Cannabis als Medizin

Verschreibungspflichtiges Cannabis als Medizin

Von Redaktion
20. Januar 2021
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Quelle: pixabay.com/Erin_Hinterland

Für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen

Seit März 2017 darf Cannabis (Hanf) unter gewissen Voraussetzungen als Medizin verschrieben werden. Seitdem kann jeder Haus- und Facharzt patentierte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Dies gilt auch für getrocknete Cannabisblüten und -extrakte, die allerdings nach Aussage der Experten von RoyalQueenSeeds aus zertifiziertem Anbau der EU (Europäische Union) stammen müssen.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 31 Absatz 6 SGB V (Sozialgesetzbuch). Dieser gibt an, dass die Verabreichung bei konkreten „schwerwiegenden“ Indikationen erlaubt ist, führt diese Bezeichnung allerdings nicht weiter aus. Dabei gilt der Anspruch auf Versorgung nur, wenn eine entsprechende Leistung nach dem allgemeinmedizinischen Standard nicht zur Verfügung steht. Im Einzelfall ist die begründete Einschätzung des Arztes maßgeblich, ob eine nicht ganz entfernt liegende Besserung des Krankheitsbildes in Aussicht gestellt werden kann.

Cannabis wird gerade zu medizinischen Zwecken wiederentdeckt! (link)

Krankenkasse zahlt auf Antrag

Damit die Krankenkasse die Leistungen übernimmt, muss vor der ersten Verordnung eines Cannabispräparates eine Genehmigung eingeholt werden. Die Kasse hat dann drei Wochen Bearbeitungszeit, die sich auf fünf Wochen verlängern kann, sollte ein Gutachter in Anspruch genommen werden müssen. Patienten erhalten nur bei begründeten Ausnahmefällen einen abschlägigen Bescheid.

Frau Doktor, Frau, Arzt, Medizinische, MedizinIn Notfallsituationen wie in der ambulanten Palliativversorgung verkürzt sich diese Frist auf drei Tage, damit die Patienten nicht unter erhöhten Leidensdruck geraten. Gleiches gilt bei stationär begonnenen Therapien, die ambulant fortgesetzt werden sollen. Bei einer Anpassung eines genehmigten Cannabisarzneimittels oder einem Wechsel zu einer anderen Blütensorte entfällt eine erneute Genehmigung, sofern das neue Medikament den standardisierten Anforderungen entspricht.

Seit März 2017 darf Cannabis auf Rezept verschrieben werden! (link)

Anwendungsmöglichkeiten für Cannabisblüten zur Inhalation

Blüten der weiblichen Hanfpflanze können inhaliert oder oral aufgenommen werden. Das Ziel ist die Freisetzung der Wirkstoffe durch Decarboxylierung. Dieser Vorgang beschreibt die Freisetzung der heilenden Wirkstoffe durch Erhitzung. Dadurch werden die inaktiven Säuren des THC (Tetrahydrocannabinol) und des CBD (Cannabidiol) in eine pharmakologisch wirksame Struktur überführt.

Die übliche Form ist dabei das Rauchen. In einer Mischung mit Tabak werden die Wirkstoffe verbrannt und durch Inhalation dem Organismus zugeführt. Allerdings werden mit dem Tabakkonsum schädliche Verbrennungsstoffe freigesetzt, zudem sind viele Patienten Nichtraucher. Deshalb setzt sich immer mehr das Verdampfen durch. Dabei wird die Substanz pur in einen Vaporisator gegeben, der die Wirkstoffe durch Dampf extrahiert, damit sie inhaliert werden können. Vaporisatoren verdampfen die Blüten in der Regel bei Temperaturen zwischen 180 und 210°C und erreichen eine systemische Bioverfügbarkeit von 29-40 %. Bislang sind Verdampfer allerdings noch nicht im medizinischen Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Deshalb muss für dessen Benutzung bei der Krankenkasse ein Einzelantrag gestellt werden, um die Leistung erstattet zu bekommen.

Orale Anwendung von Cannabis

Hierbei zeichnen sich Tee und Kekse als übliche Darreichungsformen aus. Bei der Zubereitung als Tee wird die verschriebene Dosis an Hanfblüten, üblicherweise 1 Gramm, in kochendes Wasser gegeben. Das Wasser muss ca. 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Die Cannabinoide, so lautet die wissenschaftliche Bezeichnung für die Wirkstoffe der Hanfpflanze, besitzen eine schlechte Wasserlöslichkeit. So beläuft sich die Ausbeute von THC durch Decarboxylierung in dieser Form nur auf magere fünf Prozent. Sie lässt sich durch eine Verlängerung der Kochzeit auf 30 Minuten auf 12,5 % erhöhen.

Cannabis kann für medizinische Zwecke auch in Kuchen oder Kekse eingebacken werden. Im Gegensatz zur inhalativen Einnahme reduziert sich dabei die Bioverfügbarkeit. Die Wirkung tritt zeitversetzt ein, müssen die Wirkstoffe doch den Verdauungstrakt passieren. Die Methode der Einnahme ist sehr schonend. Allerdings ist die Dosis pro Anwendung selten 1 : 1 reproduzierbar, weshalb sie von Ärzten aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit nicht empfohlen wird.

Anwendungsgebiete von Cannabis in der Medizin

Aufgrund der entzündungshemmenden und entspannenden Wirkungen wird Medizinalcannabis in der Schmerztherapie eingesetzt. Patienten mit chronischen Leiden kann damit zu einer signifikanten Verbesserung ihrer Lebensqualität verholfen werden.

Zudem findet Cannabis Anwendung bei der begleitenden Behandlung psychotischer Erkrankungen sowie zur Stresstherapie. Ziel dabei ist es, Depressionen und Angstzustände zu unterbinden und Panikattacken abzuschwächen.

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