Duisburg: Erstattung der Elternbeiträge in der Kindestagespflege wegen Schließung aufgrund Corona-Virus
Oberbürgermeister Sören Link wird dem Rat der Stadt Duisburg analog zu den Regelungen für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen vorschlagen, allen Eltern, denen für den Zeitraum der Schließung von Kindertagespflegestellen kein Notbetreuungsplatz angeboten werden konnte, ebenfalls die gezahlten Elternbeiträge anteilig zurückzuerstatten.
„Auch für Eltern von Tagespflegekindern, die von der Schließung betroffenen sind, entsteht durch den Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung. Eine anteilige Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung ist aus meiner Sicht daher auch in diesem Fall mehr als gerechtfertigt“, so Oberbürgermeister Sören Link.
„Uns ist es wichtig, dass alle Eltern den zu viel gezahlten Beitrag zurückerhalten. Dafür wird allerdings auch für die Kindertagespflege ein entsprechender Antrag erforderlich sein. Wir werden die Einzelheiten noch ausarbeiten und die Eltern entsprechend informieren“, so Thomas Krützberg, Beigeordneter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.
Die Erstattungen werden, sofern der Rat für die Erstattung auch der Kindertagespflege-Beiträge stimmt, am Ende der Schließzeit bearbeitet. Von sofortigen Anträgen bittet das Jugendamt im Moment abzusehen.
Alles weitere unter www.duisburg.de/coronavirus