Duisburg: Bürger- und Ordnungsamt informiert über Haltverbote zu den Karnevalsumzügen vom 16. bis 24. Februar
Im Rahmen der Karnevalsumzüge in den verschiedenen Stadtteilen Meiderich (Blutwurstsonntagsumzug am 16. Februar), Homberg (Nelkensamstagszug am 22. Februar), Wehofen (Kinderkarnevalszug am 22. Februar), Hamborn (Kinderkarnevalszug am 23. Februar), Serm (Karnevalsumzug am 23. Februar), Neumühl (Karnevalszug „Die Pilssucher“ am 24. Februar) sowie dem Rosenmontagszug in der Stadtmitte gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).
Mittwoch, 12. Februar 2020 | Stadt Duisburg – Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern oder den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu bezahlen.
In Duisburg-Neumühl beginnt der Viertelzug am Rosenmontag, 24. Februar, um 9.45 Uhr. Daher werden die städtischen Einsatzkräfte dort bereits ab 5.30 Uhr mit der Kontrolle und Räumung der Haltverbote beginnen.