Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt
Immer wieder sorgen Geschwindigkeitsmesser, also die „Blitzer“, für Unmut bei den Autofahrern, denn in dem Moment, in dem das rote Licht aufflammt, ist es bereits zu spät. Die „Tricks“ beim Aufstellen werden zudem immer ausgeklügelter, ebenso wie die Tarnung der Anlagen. So ist es sehr häufig gar nicht möglich, den Blitzer rechtzeitig zu sehen oder zu erkennen. Natürlich weiß jeder, dass die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben der eigenen Sicherheit und der anderer dient und allein aus diesem Grund mehr als sinnvoll ist. Dennoch fährt es oft zu Verärgerung, wenn die Kontrollen gerade zu Zeitpunkten und an Orten durchgeführt werden, wo vermeintlich besonders viele Fahrer in die Falle tappen. Und das sind häufig nicht die verkehrsberuhigten Zonen vor Schulen oder Kindergärten oder Unfallschwerpunktzonen, bei denen es durchaus nachvollziehbar wäre.
Wenn es erst einmal geblitzt hat
Hat es geblitzt, dann nützt es eigentlich auch nicht mehr viel, sich darüber maßlos zu ärgern. In der Regel vergehen einige Wochen, bis der entsprechende Bußgeldbescheid per Post eingeht. Der ein oder andere hat auch Glück und hört nie davon, weil beispielsweise das Foto nicht deutlich war oder der Blitzer einem anderen Verkehrsteilnehmer galt. Häufiger ist es allerdings der Fall, dass ein schlichter Umschlag eintrudelt, der einen behördlichen Anhörungsbogen samt Beweisfoto enthält. Irritierend ist das in jedem Fall, sofern der Fahrer gar nicht mitbekommen hat, dass er geblitzt wurde, was bei den modernen Messgeräten durchaus häufiger vorkommt. Dann gilt es besonders aufmerksam zu prüfen, wann und wo das Vergehen stattgefunden haben soll, denn: Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt und muss hingenommen werden.
Sorgsam prüfen und Rechtshilfe in Anspruch nehmen
Es gibt unterschiedliche Varianten, die einen Bescheid ungültig in seiner Ursprungsform machen. Das häufigste Beispiel ist, dass es sich beim Halter nicht um den Fahrer handelte. Darüber hinaus kommt es aber beispielsweise auch vor, dass ein Verkehrsschild, dass das Tempo vorgibt, entfernt, beschädigt oder nicht sichtbar war. Handelt es sich dann um eine Fahrtstrecke, die dem Fahrer nicht so bekannt ist, dass er über die Geschwindigkeitsvorgabe informiert sein müsste, so ist der Bescheid ebenfalls anzuzweifeln. Gerade in einem solchen Fall ist es mehr als sinnvoll, sich nicht allein zu widersetzen, sondern auch in einem vermeintlich unkomplizierten Fall wie der Geschwindigkeitsüberschreitung rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Noch deutlich dringender ist dies möglicherweise der Fall, wenn es sich bei dem Vergehen dagegen um Alkohol am Steuer oder einen Unfall handelt.