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Aus niedrigen Beweggründen

Von Dr. Werner Jurga
2. März 2010
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Mossad in Dubai „Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen“, heißt es bei Wikipedia. Dumm ist in diesem Zusammenhang nur, dass – jedenfalls im allgemeinen Verständnis – keine Klarheit darüber herrscht, was eigentlich ein Mord ist und was nicht. Oder, wie bei Wikipedia im gleichen Aufsatz formuliert wird:

„Die Umgangssprache unterscheidet nicht immer exakt zwischen Mord und Totschlag (§ 212 StGB) oder sonstigen Tötungsdelikten. Insbesondere durch den Einfluss von Kriminalromanen und Polizeiserien ist der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch unschärfer geworden.“

Aus diesem Grund habe ich dem Umstand, dass die gezielte Tötung des Hamas-Führers und Waffeneinkäufers Mahmud al-Mabhuh in den Medien landläufig als „Mord“ bezeichnet wird, bislang keine sonderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Es ist mir zwar immer irgendwie unangenehm aufgefallen; aber, auch ohne den Wikipedia-Text gelesen zu haben, hatte ich mir gedacht: „So ist das halt. Gucken alle ein wenig zu viel Fernsehen, die Leute. Nun reg´ Dich nicht auch noch darüber auf!“

Dass ein Killerkommando eines israelischen Geheimdienstes, möglicherweise des Mossad, im Januar in einem Dubaier Sporthotel diesen al-Mabhuh umgebracht hat, gilt landläufig als Mord. So wird diese Operation in allen Medien bezeichnet, sogar in der besonders pro-israelischen „Welt“. An Israel-Freundlichkeit kaum zu überbieten, ist selbst für die „Welt“ sonnenklar: das war Mord.

Die Zeitung lässt zwar ihren Mitarbeiter Alan Posener zu Wort kommen, der gleich im Titel die „Empörung über Mossad naiv und doppelzüngig“ nennt. Doch damit auch jeder gleich weiß, worum es geht, setzt die Redaktion über die Überschrift – also sozusagen zur besseren Einordnung: „Mord in Dubai“. Posener selbst spricht freilich nicht von Mord, sondern benutzt die Begriffe Tötung und Aktion.

„Der Aufschrei nach der Mossad-Aktion in Dubai zeugt von Doppelmoral und Anti-Israelischen Reflexen“, meint Posener und begründet diesen Vorwurf damit, dass schließlich auch in Afghanistan Deutsche an der gezielten Tötung von Taliban-Führern beteiligt seien. Wenn dann noch das Stichwort „Kunduz“ fällt, hat seine Argumentation schon etwas für sich.

Poseners Beitrag trägt jedoch nichts zur Frage bei, wann eine gezielte Tötung Mord genannt werden darf und wann nicht. Warum auch? Der Text ist schon zwei Tage alt; Posener ging noch, bereits darüber etwas verärgert, von folgendem aus: „Die Bundesanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit und mittelbarer Falschbeurkundung.“

Für diesen Verdacht gibt es, wer mag dies leugnen, in der Tat Anhaltspunkte. Doch wie ich dem neuen „Spiegel“ entnehme, haben die Ermittlungen eine – zumindest für mich – ganz entscheidende Wendung genommen. Der „Spiegel“ berichtet auf Seite 97 in dem Aufsatz „Der israelische Affront“, dass inzwischen – unter Koordinierung durch die Bundesanwaltschaft – die Staatsanwaltschaft Köln wegen Mordverdachts ermittelt.

(Der Artikel steht bislang nur in englischer Sprache im Internet.)

Niemals hätte ich es für möglich gehalten, dass unter dem Einfluss von Kriminalromanen und Polizeiserien der Mordbegriff nicht nur im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern auch bei der obersten Strafverfolgungsbehörde „unschärfer“ geworden ist.

Vielleicht waren es aber auch nicht nur die Krimiserien, vielleicht hat auch das andauernde Mord-Gequater in den Medien dazu geführt, dass die deutschen Ober-Sheriffs nicht mehr so genau im Kopf haben, was sie an der Uni gelernt haben (sollten).

Wenn deutsche Strafverfolgungsbehörden verfolgen, gilt freilich das deutsche Strafgesetzbuch (StGB), hier § 211, Abs. 2. Im Wortlaut:

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Ende im Gelände. Um es kurz zu machen: damit ein Tötungsdelikt als Mord verurteilt werden kann, müssen sog. Mordmerkmale erfüllt sein. Lassen wir das mit der Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat einmal weg, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.

Als zweites eine überwiegend tatbezogene, besonders verwerfliche „Begehungsweise“ – ja, das heißt so und dürfte im hier zur Debatte stehenden Fall zweifelsfrei als Mordmerkmal gegeben sein.

Aber, wie bei Columbo, so auch im StGB, der erste Blick gilt dem Motiv. Um von Mord sprechen zu können, wäre dem als „Michael Bodenheimer“ beschuldigten Mossad-Agenten also als Beweggrund nachzuweisen: Mordlust, Sexualtrieb, Habgier oder „sonstige niedrige Beweggründe“.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt also mit Rückendeckung durch die Bundesanwaltschaft wegen Mordverdacht. Was meinen Sie? Werden sie diesem „Michael Bodenheimer“ in einem Haftbefehl Mordlust unterstellen? Oder werden Sie in die Anklageschrift schreiben, er habe zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs an der Kommandoaktion teilgenommen?

Das bringt irgendwie nichts. Habgier – ja, das wäre doch eine Möglichkeit. So Agenten werden doch bezahlt. Und schon allein die Flüge und das Sporthotel in Dubai. Habgier – ja, das müsste hinhauen.

Wenn dieser Kerl dann aber hingeht und sich verteidigt, in dem er sagt: „Ja, selbstverständlich werde ich als Beamter bezahlt. Aber das war nicht mein Motiv, an der Aktion teilzunehmen. Ich will mich auch nicht auf einen vermeintlichen Befehlsnotstand zurückziehen, auch wenn ich davon gehört habe, dass dies in Deutschland eine recht erfolgreiche Verteidigungsstrategie ist. Nein, ich habe an dem Komplott gegen Herrn al-Mabhuh teilgenommen, weil ich zutiefst davon überzeugt war und bin, dass dieser Mann ein absolut legitimes Ziel dargestellt hat. Wie Sie wissen, war Herr al-Mabhuh in Dubai damit befasst, Waffensysteme mit längerer Reichweite, höherer Zielgenauigkeit und größerer Sprengkraft aus dem Iran in den Gazastreifen zu schmuggeln, die dann als Massenvernichtungswaffen gegen – nicht nur jüdische – Frauen, Kinder und auch männliche kriegsunfähige Personen zum Einsatz gekommen wären.“

Und wenn er dies tatsächlich vortragen sollte, dieser „Michael Bodenheimer“, dann hätten sie ihn am Wickel, die deutschen Staatsanwälte. Einfach mal so, unter Täuschung deutscher Passbehörden, Leute umlegen, um einen Massenmord an Juden zu verhindern. Ja, ich glaube es wohl. Jetzt haben wir ihn aber. Sonstige niedrige Beweggründe, klarer Fall. Hat er sich selbst aber ganz schön reingeritten. Das mit Mordlust, Triebtäter, Habgier sah nämlich alles ganz schön wackelig aus. Ohne Mordmotiv kein Mord. Aber jetzt haben wir ihn: einfach mal so, weil die Juden das meinen, auf israelische Städte gerichtete Massenvernichtungswaffen verhindern wollen. Die Anklageerhebung steht: Mord.

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